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Frankreich nur noch mit Alkoholtester?

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  • #31
    AW: Frankreich nur noch mit Alkoholtester?

    Ohne dass das jetzt zu weit OT geht...

    Zitat von Lion Beitrag anzeigen
    Ich weiß das diese Diskussion leicht vom Thema abweicht, aber dies kann auch auf die Haltbarkeit des Alkoholtestes bezogen werden.
    ...den Franzosen interessiert wahrscheints werder die deutsche StVZO noch das deutsche MPG. Aber damit hats ja eigentlich angefangen


    Zitat von Lion Beitrag anzeigen
    Wo ist der unterschied zwischen verwenden und Anwenden?
    Im MPG sind alle Begriffe was "Anwenden/r", "Betreiben/r" etc. angeht explizit definiert. Das Wort "verwenden" gibt es, wie schon mal gesagt, im MPG nicht.

    Zitat von Lion Beitrag anzeigen
    Ich hab nicht gefunden wo steht das MPG nur für Ärzte gilt?
    Habe ich auch nicht behauptet!
    Das Wort "anwenden" wir im Sinne das MPG als "der Betrieb am Patienten durch den Arzt" definiert.


    Zitat von Lion Beitrag anzeigen
    Die DIN 13164 besagt das sich sterile Tücher und Bilden befinden müssen, die wiederum durch eine DIN vorgeschrieben. Sind diese nun abgelaufen entsprechen sie nicht mehr der Norm und sind somit nicht wie in DIN 13164 vorgeschrieben vorhanden.
    Eben NICHT!
    Die 13164 schreibt nur die Anzahl vor - nicht deren Eigenschaft.
    Du erkennst richtig das sich diese DIN wiederum nur auf eine weitere DIN beruft wo die Eigenschaften definiert sind. Ob hier aber die Sterilität gefordert ist wäre ncoh zu belegen.
    Nichtsdestotrotz erlaubt die StVZO §35h explizit "...Abweichend von dieser Bestimmung darf auch anderes Erste-Hilfe-Material mitgeführt werden, das bei gleicher Art, Menge und Beschaffenheit mindestens denselben Zweck zur Erste-Hilfe-Leistung erfüllt"

    Hier steht schon garnichts mehr von DIN-Normen. Der Gesetzgeber erlaubt explizit ""anderes Erste-Hilfe Material", es muß nur den Zweck erfüllen. Das Verbandmaterial ist nach Ablauf des Verfallsdatums genausowenig spontan unbrauchbar wie dein Yoguhrt im Kühlschrank am nächsten Tag sofort verschimmel ist.



    Zitat von Lion Beitrag anzeigen
    Der nächste schritt ist die Haftung, kommt der Verbandkasten nur die Person selbst oder dritter zur "Anwendung" und es kommt veraltetes ggf. Bakteriell verunreinigtes Verbandsmaterial zu Infektion, wer haftet den?
    Du als Privatmann haftest bei der Leistung von Erste-Hilfe überhaupt nicht. Das ist vom Gesetzgeber extra so gewollt, da sonst niemand aus Angst vor Regreß mehr Hilfe leisten würde.

    Zitat von Lion Beitrag anzeigen
    Derjenige der den Verbandskasten zur "Anwedung" bringt oder derjenige der den Verbandskasten ("...in den Verkehr zu bringen, zu errichten, in Betrieb zu nehmen, zu betreiben...") bereitstelle.
    Jetzt muß ich leider ein bisschen ausholen...

    Der, der den Kasten "bereitstellte" wäre im Sinne der MPBetreibV der "Betreiber" (expliziert definiert als der, der die Sachherrschaft über das Produkt ausübt).
    Die MPBetreibV kommt aber für Privatpersonen nicht zur Anwendung da sie "...weder gewerblichen noch wirtschaftlichen Zwecken dienen ..." MPBetreibV §1 Abs 2



    Zitat von Lion Beitrag anzeigen
    Edit: AutomobilClub´s sind übrigen´s der selben Meinung Unter dem Reiter Verbandskasten
    Da haben wir aber Glück dass solche Fimen und Vereine in Deutschland keinen gesetzgebenden Charakter haben.
    Wenn ich aber mit dem Verkauf von Verbandkästen Geld verdienen würde, würde ich das auch behaupten
    Und mal ganz davon abgesehen, steht in "deinem" Link:
    "... § 35h StVZO schreibt zwar nichts von einer Überprüfung der Verfallsdaten, aber § 4 des Medizinproduktgesetzes muss beachtet werden"

    Das es lt. MPG nicht mehr angewendet werden darf stimmt - aber es geht hier nur um die Vorschriften der StVZO - und da steht nichts davon drin. Immer noch nicht...

    Zitat von Schorsch Beitrag anzeigen
    Abgelaufene Erste-Hilfe-Sets zu erneuern halte ich selbst ohne Vorschrift für sinnvoll
    Da ich das hauptberuflich mache - auch das MPG - habe ich in meinem privat KFZ einen komplett Notfallrucksack mit ein bisschen mehr Schnick-Schnack als vorgeschrieben.
    Die Disskusion geht aber eigentlich ja nur um das harnäckige Märchen, dass abgelaufene Verbandkästen in Privat-Kfzs ausgetauscht werden müssen weil es sonst ein Bußgeld gäbe.

    Mit dem gleichen Argument könnte ich ja die abgestandene Milch oder nen abgelaufenen Joghurt im Kühlschrank lassen wenn mal Besuch kommt, selber davon trinken oder Essen möchte man aber nicht.
    Jetzt sag bloß du schmeißt Lebensmittel weg nur weil das MHD abgelaufen ist?!?!
    Das ist ein MINDESThaltbarkeitsdatum. Das Lebensmittel ist mindestens bis dahin haltbar. Das ist kein Verbrauchsdatum (zu verbrauchen bis).
    Selbstverständlich esse/trinke ich Sachen die schon abgelaufen sind. Sie sind ja nicht schlecht, nur für den Gewerblichen (!) nicht mehr verkehrsfähig.
    Ich eß sogar 19 Jahre alte EPa´s
    Erfahrung ist nicht alles, man kann seine Sache auch 20 Jahre falsch gemacht haben

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    • #32
      AW: Frankreich nur noch mit Alkoholtester?

      Nicht dass das jetzt falsch ankommt, ich will keinen davon abhalten einen abgelaufenen Verbandkasten zu ersetzten.

      Es braucht nur niemand ein Bußgeld dafür zu bezahlen der es nicht tut.
      Auch wenn Polizisten das anderst sehen, die glauben halt auch nur das was sie lesen, erzählt bekommen usw. Mal so ein Ticket ncht bezahlen, dann muß er eine OWi-Anzeige anfertigen mit Rechtsgrundlage (§§) und Tatsbestandsnummer, spätestens dann wirds dünn
      Erfahrung ist nicht alles, man kann seine Sache auch 20 Jahre falsch gemacht haben

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      • #33
        AW: Frankreich nur noch mit Alkoholtester?

        Zitat von Housil Beitrag anzeigen
        Jetzt sag bloß du schmeißt Lebensmittel weg nur weil das MHD abgelaufen ist?!?!
        Das ist ein MINDESThaltbarkeitsdatum. Das Lebensmittel ist mindestens bis dahin haltbar.
        Sorry, das Argument mit dem abgelaufenen Joghurt kam von dir. Du musst also selbst beurteilen ob deine Ausrüstung nach Ablauf des "MHD" noch einsatzbereit ist

        Zitat von Housil Beitrag anzeigen
        Es käme niiiiiiemand auf die Idee zuhause einen abgelaufenen Yogurt aus dem Kühlschrank wegzuschmeißen aus Angst vor den gewerblichen Lebensmittelkontrolleuren - warum also einen Kfz-Verbadkasten!!
        liebe Grüsse, der Schorsche
        F25 2.0d Schalter

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        • #34
          Ich kriege alle drei Jahre automatisch einen neuen Verbandskasten

          ... deswegen lese ich nur mit einem Auge hier mit...
          Gruß aus dem Salzlandkreis
          Thomas

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          • #35
            Sorry, verstehe weder die Vorschrift noch die Diskussion bzgl. steriler Auflagen nicht.
            Ein steriler Verband bleibt nur steril, wenn man ihn mit sterilem Werkzeug (also die Hand des Helfers) auf eine sterile Umgebung aufbringt. Der DIN Verbandskasten fordert weder Desinf. mittel noch Wundreiniger. Und der Laie ist auch kein Profi.
            Unter den primitiven Verhältnissen einer Unfallsoforthilfe ist JEDER noch verpackte Verband 1000mal besser als gar keine Hilfe weil huch ein Datum abgelaufen ist. Oder?




            ... sent from iPhone via Tapatalk
            schöne Grüße,
            Xhoch3 (Peter)

            Du bleibst da, und zwar sofort!
            (Karl Valentin)

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            • #36
              AW: Frankreich nur noch mit Alkoholtester?

              Zur allgemeinen Beruhigung,
              ein neuer Verbandskasten - kaufen und umpacken - kostet günstigst 6€.

              Ich bin wohl einer der wenigen welcher auf das Verfalldatum achtet und den Inhalt austauscht.


              Stichelei an ...
              Ich ersetze auch Reifen wenn diese zu alt sind oder bei 3mm Profil sind.
              Stichelei aus ...
              Zuletzt geändert von zippol; 01.04.2012, 20:26.
              Mein Beitrag ist hilfreich. Allerdings versteht das nicht jeder.

              Grüsse W.a.L.t.E.r

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              • #37
                AW: Frankreich nur noch mit Alkoholtester?

                Zitat von zippol Beitrag anzeigen
                Stichelei an ...
                Ich ersetze auch Reifen ersetze wenn diese zu alt sind oder bei 3mm Profil sind.
                Stichelei aus ...
                Aber es ist keine Ordnungswidrigkeit wenn du es nicht tust.
                Würdest du einen Strafzettel bezahlen nur weil z.B. eine Polizist es behauptet?!

                Nur darum geht es mir - nicht über Sinn oder Unsinn von abgelaufenen Verbandsmitteln.
                Erfahrung ist nicht alles, man kann seine Sache auch 20 Jahre falsch gemacht haben

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                • #38
                  AW: Frankreich nur noch mit Alkoholtester?

                  Alkoholtester Mitnahmepflicht in F...

                  Nach Rücksprache mit meiner Frau:
                  Sie fährt und ich mache den Alkoholtester in Frankreich ...

                  - Thema erledigt -
                  Mein Beitrag ist hilfreich. Allerdings versteht das nicht jeder.

                  Grüsse W.a.L.t.E.r

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                  • #39
                    AW: Frankreich nur noch mit Alkoholtester?

                    à votre santé
                    Erfahrung ist nicht alles, man kann seine Sache auch 20 Jahre falsch gemacht haben

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