Ohne dass das jetzt zu weit OT geht...
Das Wort "anwenden" wir im Sinne das MPG als "der Betrieb am Patienten durch den Arzt" definiert.
Die 13164 schreibt nur die Anzahl vor - nicht deren Eigenschaft.
Du erkennst richtig das sich diese DIN wiederum nur auf eine weitere DIN beruft wo die Eigenschaften definiert sind. Ob hier aber die Sterilität gefordert ist wäre ncoh zu belegen.
Nichtsdestotrotz erlaubt die StVZO §35h explizit "...Abweichend von dieser Bestimmung darf auch anderes Erste-Hilfe-Material mitgeführt werden, das bei gleicher Art, Menge und Beschaffenheit mindestens denselben Zweck zur Erste-Hilfe-Leistung erfüllt"
Hier steht schon garnichts mehr von DIN-Normen. Der Gesetzgeber erlaubt explizit ""anderes Erste-Hilfe Material", es muß nur den Zweck erfüllen. Das Verbandmaterial ist nach Ablauf des Verfallsdatums genausowenig spontan unbrauchbar wie dein Yoguhrt im Kühlschrank am nächsten Tag sofort verschimmel ist.
Der, der den Kasten "bereitstellte" wäre im Sinne der MPBetreibV der "Betreiber" (expliziert definiert als der, der die Sachherrschaft über das Produkt ausübt).
Die MPBetreibV kommt aber für Privatpersonen nicht zur Anwendung da sie "...weder gewerblichen noch wirtschaftlichen Zwecken dienen ..." MPBetreibV §1 Abs 2
Wenn ich aber mit dem Verkauf von Verbandkästen Geld verdienen würde, würde ich das auch behaupten
Und mal ganz davon abgesehen, steht in "deinem" Link:
"... § 35h StVZO schreibt zwar nichts von einer Überprüfung der Verfallsdaten, aber § 4 des Medizinproduktgesetzes muss beachtet werden"
Das es lt. MPG nicht mehr angewendet werden darf stimmt - aber es geht hier nur um die Vorschriften der StVZO - und da steht nichts davon drin. Immer noch nicht...
Die Disskusion geht aber eigentlich ja nur um das harnäckige Märchen, dass abgelaufene Verbandkästen in Privat-Kfzs ausgetauscht werden müssen weil es sonst ein Bußgeld gäbe.
Das ist ein MINDESThaltbarkeitsdatum. Das Lebensmittel ist mindestens bis dahin haltbar. Das ist kein Verbrauchsdatum (zu verbrauchen bis).
Selbstverständlich esse/trinke ich Sachen die schon abgelaufen sind. Sie sind ja nicht schlecht, nur für den Gewerblichen (!) nicht mehr verkehrsfähig.
Ich eß sogar 19 Jahre alte EPa´s
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