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Urteil: Bearbeitungsgebühren für Kredite sind unzulässig
Na dann kannst Du dem Tippgeber "Brummi" ordentlich einen ausgeben .
Also wenn das alles wirklich klappt und die Kohle bei mir auf dem Konto ist, dann wird Brummi mein bester Freund (zumindest an diesem Abend)!
Oje! Ich glaube, ich sollte schon mal den kleinen Trinkeranzug rausholen und so langsam mal mit dem Training anfangen, sonst endet das Böse an dem Abend!!!
Übrigens, die Leute von der WoMo Bank wußten auch Bescheid darüber. Schriftlich einreichen und dann sollte das laufen war die Aussage! Wie gesagt, wenn die Kohle auf dem Konto ist...!
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AW: Urteil: Bearbeitungsgebühren für Kredite sind unzulässig
Jetzt werde ich langsam wach, bzw. begreife, dass auch ich vielleicht etwas wiederbekommen könnte. Ich gucke gleich zuhause einmal in meine Verträge und melde mich dann wieder zurück.
Vielleicht kann ich auch etwas in Masserberg beisteuern..
Beste Grüße aus HH!
Frank
"Wo Vorsprung durch Technik aufhört - fängt die Freude am Fahren erst an"
AW: Urteil: Bearbeitungsgebühren für Kredite sind unzulässig
Die 55 Cent kannst du dir getrost sparen. Ich habe mit der BMW Bank telefoniert. Da reicht eine formlose E-Mail an: bmw.bank@bmw.de
Hier ist meine Version:
Sehr geehrte Damen und Herren,
unter der Darlehnsnummer xxxxxxxxx war ich Kunde Ihres Hauses.
Wie sich aus meinem Kreditvertrag ergibt, haben Sie mir eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von XXX € berechnet. Dies ist nach der Rechtsprechung zahlreicher Oberlandesgerichte unzulässig. Die Kreditbearbeitung ist nämlich keine Leistung für den Kunden, sondern erfolgt in Ihrem eigenen Interesse.
Ich bitte Sie daher, die Bearbeitungsgebühr in Höhe von XXX € nebst 4 Prozent Zinsen p.a. seit Berechnung der Gebühr bis zum (15 Tage danach) auf mein Konto Nr. XXXXXXX bei der XXXXXXX (BLZ: XXXXXXX) zu überweisen.
Vielen Dank.
Und dat war es dann. Mehr ist nicht nötig. Du bekommst normalerweise innerhalb einer Stunde ein Mail von BMW zurück, dass die Mail angekommen ist und bearbeitet wird! So einfach kann das Leben sein!
[...Platzhalter für einen superschlauen Profilspruch...]
Der von Ihnen geltend gemachte Anspruch auf Erstattung von Bearbeitungsgebühren für oben genanntes Darlehen besteht nicht. Die von Ihnen angeführte Rechtsprechung zur Zulässigkeit von Bearbeitungsgebühren bei Verbraucherdarlehensverträgen bezog sich auf Fälle, in denen die Bearbeitungsgebühr aufgrund einer allgemeinen Regelung im Preis- und Leistungsverzeichnis der Bank erhoben wurde. Demgegenüber ist die zwischen uns vorgesehene Bearbeitungsgebühr im Darlehensvertrag selbst als individueller Bestandteil der Darlehenskonditionen vereinbart worden.
Die angeführte Rechtsprechung ist daher auf den vorliegenden Fall nicht übertragbar. Bei diesen Urteilen handelt es sich um Einzelfallentscheidungen der Oberlandesge-richte zu Lasten einzelner Banken und Sparkassen, die nicht auf uns übertragbar sind.
Da werde ich wohl ohne Anwalt nicht weiter kommen.
Grüße Werner
FREIZEITPANZER-Fahrer
Mit der Technik von Heute, schaffen wir es schon fast, die Probleme zu lösen, die wir ohne sie nicht hätten. Verfasser unbekannt
Leider nicht so einfach:
... Zitat Brief...
Da werde ich wohl ohne Anwalt nicht weiter kommen.
Möglich. Allerdings ist die Begründung affig. Wenn Darlehensgebühren grundsätzlich nichtig sind (da die Bank ja ihren eigenen Geschäftsvorteil, nämlich den Kredit, gefälligst selber auf eigene Kosten bearbeiten soll), ist eine explizit im Vertrag stehende Klausel das natürlich ebenfalls. Schreib mal erstmal in diesem Tenor zurück. Wenn die dann trotzdem nicht wollen, und du womöglich gar eine Rechtsschutzversicherung hast, solltest du den Anwalt nicht scheuen - es scheint da einige im Netz zu geben, die sich drauf spezialisiert haben.
Es ist halt für Versicherungen, Banken und ähnlich tickende Organisationen immer preiswerter, erst mal alles abzulehnen. Das kennt man ja zur Genüge. Aber wie es aussieht, sind die Gerichte sich ziemlich einig, 8 OLG haben bereits entsprechend entschieden. Ein BGH-Urteil wurde ja nun leider verhindert, ein Schelm, der Böses dabei denkt.
Edith sagt, im Zweifel auch ruhig mal an die Verbraucherschützer wenden.
Scheint eine Standardantwort der BMW Bank zu sein. Schnüffel mal im 1´ser Forum rum. Da gab es genau den gleichen Brief von BMW. Danach einen 2. Brief geschrieben mit Androhung von Anwalt und ein paar Tage später war das Geld kommentarlos auf dem Konto! Da haben einige schon ihr Geld wieder bekommen.
Hier noch einige Aussagen zur Verjährung:
Da schreibt der Rechtsanwalt folgendes zur Verjährung:
Allerdings unterliegen diese Rückforderungsansprüche wiederum der dreijährigen Regelverjährung aus § 195 BGB.
Dabei beginnt die Frist mit dem Ende desjenigen Jahres zu laufen, in welchem die Forderung begründet wurde (§ 199 BGB).
Das bedeutet, dass die Frist für Ihre Rückforderung der Bearbeitungsgebühr am 31.12.2007 zu laufen begann. Eigentlich wäre die Forderung daher am 31.12.2010 verjährt gewesen.
§ 199 BGB setzt aber zudem voraus, dass der Gläubiger - also Sie - von den den Anspruch begründenden Umständen Kenntnis erlangt hat oder ohne grobe Fahrlässigkeit hätte Kenntnis erlangen müssen.
Das ist hier aber gerade nicht der Fall, denn die Rechtsprechung zur Unzulässigkeit der Bearbeitungsgebühren bei Kreditanträgen datiert erst aus jüngster Zeit. Sie haben daher von den Umständen, die Ihren Rückforderungsanspruch begründen, auch erst jetzt - nämlich durch die öffentliche Berichterstattung - Kenntnis erlangt.
Weisen Sie daher die Rechtsansicht der Bank schriftlich und nachweisbar (Einschreiben mit Rückschein) zurück, und teilen Sie mit, dass die Einrede der Verjährung nicht greift, weil Verjährung gerade noch nicht eingetreten ist. Begründen Sie dies mit der vorstehenden Argumentation, und verlangen Sie die Rückzahlung der Bearbeitungsgebühren von der Bank.
Also wenn die Kohle vom X3 auf dem Konto ist, dann hole ich mir auch das Geld vom 320´er Kabrio wieder aus 2007!!!
[...Platzhalter für einen superschlauen Profilspruch...]
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