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Hier ein Zitat aus deiner Quelle unter Baustelle > Ratgeber :
Für das Befahren von Baustellen im Verkehr gibt es in Deutschland keine gesonderten Gesetze im Verkehrsrecht. Sie unterliegen den allgemeinen Regelungen der StVO für Geschwindigkeiten (innerorts und außerorts) sowie für Rotlichtverstöße. Wer in einer Baustelle geblitzt wurde, die sich auf einer Autobahn befand, muss dabei die Bußgelder für Geschwindigkeitsüberschreitungen außerorts beachten. Wer einen Verstoß auf der Stadtautobahn begangen hat, muss mit einem Bußgeld für Geschwindigkeitsüberschreitungen innerorts laut Verkehrsrecht rechnen. Die Strafe dafür reicht von einem Bußgeld von 10 Euro bis zu einem Fahrverbot von 3 Monaten.
Ich denke mal, deine relb markierte Textstelle meint die Strecke vor der Baustelle, also zwischen Ankündigung und Baustelle.
Gruß vom Rand der Lüneburger Heide Peter
"Ein Auto mit 2 angetriebenen Rädern ist nur eine Notlösung!" (Walter Röhrl) Kerzen müssen zünden und nicht brennen.
Nachdem ich den Satz nochmal gelesen habe - da steht ja "Gefahrenstelle z.B. Baustelle".
Liegt also rechts ein LKW im Graben oder ein Fahrzeug mit Panne auf dem Standstreifen könnte diese Regelung greifen, oder?
Na dann soll sich der Schwiegersohn mal auf seine Nike's einstellen. LOL.
Er weiß ja auch, daß er an der Stelle falsch unterwegs war und wird deshalb die gerechte Strafe auch antreten. Aber ein bisschen Hoffnung hatte ihm sein Schw.vadder gemacht...
Meines Erachtens hat Powder mit seiner Auslegung recht. Das Vergehen müsste mit "Geschwindigkeitsüberschreitung außerhalb geschlossener Ortschaften" geahndet werden.
Die Begründung ergibt sich aus folgendem Text (Quelle: https://www.bussgeldkatalog.org/baustelle/)
"Für das Befahren von Baustellen im Verkehr gibt es in Deutschland keine gesonderten Gesetze im Verkehrsrecht. Sie unterliegen den allgemeinen Regelungen der StVO für Geschwindigkeiten (innerorts und außerorts) sowie für Rotlichtverstöße. Wer in einer Baustelle geblitzt wurde, die sich auf einer Autobahn befand, muss dabei die Bußgelder für Geschwindigkeitsüberschreitungen außerorts beachten."
"Grundsätzlich hebelt die Existenz einer Baustelle auf einer Straße die StVO und andere Vorschriften aus dem Verkehrsrecht natürlich nicht aus. Beispielsweise ist die zulässige Höchstgeschwindigkeit bei einer Baustelle nicht grundsätzlich geringer als woanders. Es ist aber möglich, dass der Gesetzgeber für die Dauer der Baustelle ein weiteres Verkehrszeichen in unmittelbarer Nähe zur Baustelle montiert, welches die erlaubte Höchstgeschwindigkeit noch einmal begrenzt.
An Baustellen besonders vorsichtig fahren
Auch wenn dies nicht der Fall ist, müssen Autofahrer an einer Baustelle besonders vorsichtig fahren. Damit einher geht die Verpflichtung, die Geschwindigkeit etwas zu drosseln, so dass auf Gefahren rechtzeitig reagiert werden kann. Schließlich könnte es auf Baustellen zu unvorhergesehenen Zwischenfällen kommen, die zu einem Unfall führen können, wenn der Fahrer nicht rechtzeitig bremst, z.B. wenn auf der Fahrbahn außerhalb der Absperrung Gegenstände vergessen wurden. Gerade an Autobahn-Baustellen ist einer Drosselung der dort sonst üblichen Geschwindigkeit sehr zu empfehlen."
Vielleicht kabn er einen Deal mit dem Ordnungsamt aushandeln. Wenn er noch keine Punkte hat und erklaert, dass er keine 4 Wochen am Stueck Urlaub bekommt, ist das moeglich. Dabei verdoppelt sich allerdings die Geldbusse.
Ich war heute auch recht zügig von Düsseldorf nach HH unterwegs. Blitzen die Blitzer eigentlich noch oder kann es auch sein, dass man es nicht mitbekommt?
Beste Grüße aus HH!
Frank
"Wo Vorsprung durch Technik aufhört - fängt die Freude am Fahren erst an"
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