Wenn Du einem MA z.B erlaubst über Wochen jeden morgen 5-10 Minuten zu spät zu kommen, erfährt dieser das "Gewohnheitsrecht" und du kannst Ihm das nicht verwehren. Das gleich gilt z.B auch für die Internet Nutzung während der Arbeitzeit, hat man es nicht explizit im Vertrag vormuliert oder in einer Betriebsvereinbarung nieder geschrieben, macht man da gar nix mehr!
...ich muss für Mich persönlich sagen, wenn einer meiner MA mich vorsetzlich bescheißt, hintergeht oder beklaut, würde ich den auch auf die Strasse setzen. ...ich bin der Meinung, wenn einer etwas möchte dann kann er FRAGEN.

Wenn ich bei meinen Bekannten in den Garagen schaue, sehe ich olivgrüne Dosen mit Schmierfett das von der Menge noch bis 2050 reicht. will ich was gedreht haben sagt ein Bekannter von mir. Komm doch damit in der Firma vorbei, ich mach dir das eben. Brauche ich VA Bleche, habe ich einen Bekannten bei einer Blechschloßerei und auch mein Heizungsmonteur hat den Wagen voller Kleinteile.


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