Wenn Du einem MA z.B erlaubst über Wochen jeden morgen 5-10 Minuten zu spät zu kommen, erfährt dieser das "Gewohnheitsrecht" und du kannst Ihm das nicht verwehren. Das gleich gilt z.B auch für die Internet Nutzung während der Arbeitzeit, hat man es nicht explizit im Vertrag vormuliert oder in einer Betriebsvereinbarung nieder geschrieben, macht man da gar nix mehr!
...ich muss für Mich persönlich sagen, wenn einer meiner MA mich vorsetzlich bescheißt, hintergeht oder beklaut, würde ich den auch auf die Strasse setzen. ...ich bin der Meinung, wenn einer etwas möchte dann kann er FRAGEN.
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