Die IHK fragen die haben sich genau für dieses Gesetz stark gemacht und beauftragen solche Vereine Gewerbetreibende abzumahnen . Die IHK schreibt auf ihrer HP selber ... es gibt im Moment keine Gesetzeskonforme Widerrufsbelehrung die vor Gericht standhaltet. Keine Widerufsbelehrung bedeutet der Kunde kann seine Ware so lange er mag dem Händler zurückgeben .. aber die Regierung will sich dieses Jahr noch darum kümmern.
Dabei haben wir noch nicht mal eine Flasche Wein im Shop verkauft und ich bin am Umsatz beteiligt und werde in Spätburgunder Barrique ausbezahlt
Für einen ehrlichen Winzer der noch an das gute in der Welt glaubt war das jetzt natürlich eine schlimme Erfahrung... sind die Weinkontrolleure, Mekaformulare, Ap-Weinrüfungen, Eu-Förderungen, Gewerbeaufsichtsämter, Spritzmittelverodrdnungen nicht schon schlimm genug ein Fläschen Wein zu produzieren ....Nein, jetzt muss man auch noch Anwalt sein um eine billige Homepage zu betreiben ... und was mich soooooo ärgert .. ihr merkt es man kann sich nicht dagegen wehren...
Ich glaube wenn ich diese Forum hier noch eine Weile betreibe , komm ich auch noch irgendwann ins Gefängnis
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