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Keine Ankündigung bisher.
Schade um das schöne Fahrzeug
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X
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Das ist ja kein E83 - das ist ein X83
Die angegebenen Schadenssummen der Polizei sind zu 90 % Schrott. Entweder deutlich zu gering oder deutlich zu hoch. Hier in dem Fall sicher auch - die Kosten für 3er und Geländer sind auch "etwas daneben".
Wichtig ist, daß kein Mensch zu Schaden kam - den Rest bekaspern die Versicherungen.Gruß aus dem Salzlandkreis
Thomas
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Es ist fahrlässig aber nicht grob fahrlässig - es sei denn die Fahrerin hatte Alkohol oder Drogen intus.
Der Schaden am fremden Eigentum (Zaun, 3er-BMW, Garten) wird über die Haftpflichtversicherung bezahlt - ebenso eventuelle Kosten der Rettungskräfte, wenn sie in Rechnung gestellt werden.
Wenn sie eine Vollkaskoversicherung hat zahlt diese den eigenen Schaden, wenn sie keine oder nur eine Teilkasko hat zahlt keiner den Eigenschaden.
Gruß aus dem Salzlandkreis
Thomas
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Deutschland:
Die Möglichkeit den Versicherungsnehmer in Regress zu nehmen hat die Versicherungsgesellschaft grundsätzlich durch § 28 Abs. 2 Satz 2 VVG (Versicherungsvertragsgesetz)
Die "Allgemeinen Bedingungen für die Kraftfahrzeugversicherung - AKB" regeln die Höhe 5.000 € ist dort Standard.
Eine Addition für vorvertragliche und "aktuelle" Pflichtverletzungen ist möglich aber in der Praxis quasi nicht vorhanden.
Die Kündigung durch den Versicherer ist obligatorisch - genauso wie der explodierende Preis beim neuen Versicherer nach der Beantwortung der Frage "Haben Sie oder wurden Sie gekündigt?"
Eine Falschangabe wäre dann übrigens die vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung, die eine Addition von Regressen ermöglicht. *LACH*
Gruß aus dem Salzlandkreis
Thomas
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