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Schade um das schöne Fahrzeug

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  • Schade um das schöne Fahrzeug

    Aber der Innenraum ist sicher,
    https://www.hna.de/lokales/frankenbe...-92149079.html
    MOIN aus Nordfriesland .... Leben wo andere Urlaub machen !
    Harald

  • #2
    15K für einen E83? Das halte ich für viel zu hoch angesetzt!

    Timiboy

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    • #3
      Hi,

      finde es ganz erstaunlich, dass das Glasdach heil blieb.
      Und glücklicherweise auch die Seniorin.
      Grüßle aus BW
      Ralph

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      • #4
        Hab ich mir auch gedacht

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        • #5
          Das ist ja kein E83 - das ist ein X83

          Die angegebenen Schadenssummen der Polizei sind zu 90 % Schrott. Entweder deutlich zu gering oder deutlich zu hoch. Hier in dem Fall sicher auch - die Kosten für 3er und Geländer sind auch "etwas daneben".

          Wichtig ist, daß kein Mensch zu Schaden kam - den Rest bekaspern die Versicherungen.
          Gruß aus dem Salzlandkreis
          Thomas

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          • #6
            Die alte Dame hat wahrscheinlich den "Schlumpf", wenn sie nicht eine Kasko oder TK hat, oder? Auch dann ist so etwas nicht grobe Fahrlässigkeit o.ä.?

            Timiboy

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            • #7
              Es ist fahrlässig aber nicht grob fahrlässig - es sei denn die Fahrerin hatte Alkohol oder Drogen intus.

              Der Schaden am fremden Eigentum (Zaun, 3er-BMW, Garten) wird über die Haftpflichtversicherung bezahlt - ebenso eventuelle Kosten der Rettungskräfte, wenn sie in Rechnung gestellt werden.

              Wenn sie eine Vollkaskoversicherung hat zahlt diese den eigenen Schaden, wenn sie keine oder nur eine Teilkasko hat zahlt keiner den Eigenschaden.




              Gruß aus dem Salzlandkreis
              Thomas

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              • #8
                Also bei Fahrlässigkeit kein Regress zu mindestens, verstehe ich Dich richtig?

                Timiboy

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                • #9
                  Korrekt für Deutschland - kein Regress. Ausnahmen sind Alkohol, Drogen, Rotlichtfahrten und deutliche Geschwindigkeitsüberschreitungen.

                  Gruß aus dem Salzlandkreis
                  Thomas

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                  • #10
                    Und wenn Regress, dann normalerweise höchstens bis 5.000,- €. So kenne ich das zumindest.
                    Und die Kündigung der Versicherung ist Dir ebenfalls gewiss

                    Fragt jetzt bitte nicht woher ich das weiss
                    Gruss, Michael

                    Kommentar


                    • #11
                      ….. frag lieber nicht, woher PoWder das weiß


                      Gesendet von iPhone mit Tapatalk Pro
                      Zuletzt geändert von brummi; 22.03.2023, 11:43.
                      Viele Grüsse

                      Willi

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                      • #12
                        Gruss, Michael

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                        • #13
                          Deutschland:

                          Die Möglichkeit den Versicherungsnehmer in Regress zu nehmen hat die Versicherungsgesellschaft grundsätzlich durch § 28 Abs. 2 Satz 2 VVG (Versicherungsvertragsgesetz)

                          Die "Allgemeinen Bedingungen für die Kraftfahrzeugversicherung - AKB" regeln die Höhe 5.000 € ist dort Standard.
                          Eine Addition für vorvertragliche und "aktuelle" Pflichtverletzungen ist möglich aber in der Praxis quasi nicht vorhanden.

                          Die Kündigung durch den Versicherer ist obligatorisch - genauso wie der explodierende Preis beim neuen Versicherer nach der Beantwortung der Frage "Haben Sie oder wurden Sie gekündigt?"
                          Eine Falschangabe wäre dann übrigens die vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung, die eine Addition von Regressen ermöglicht. *LACH*




                          Gruß aus dem Salzlandkreis
                          Thomas

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