Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Einspuch gegen Knöllchen

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

  • Einspuch gegen Knöllchen

    Eins gleich vorne weg, es geht hier nicht darum, sich um ein Knöllchen zu "drücken", also:

    Frau Housil parkt auf einem Parkplatz mit einem Parkgutschein der durch die Geschäftsleute dort verteilt wird. Man muß lediglich Datum und Uhrzeit selbst eintragen und kann dann 30 min dort kostenfrei Parken um einzukaufen.

    Bei der Rückkehr zu Fahrzeug entdeckt Frau Housil ein "Knöllchen" über €5. "Parken ohne Parkschein".
    In der Begründung steht, der Parkschein sei lediglich nur mit Bleistift ausgefüllt gewesen und somit ungültig.

    Sofort bei der Verkehrsüberwachung angerufen, die Dame möge doch an den Parkplatz zurückkommen, um sie sofort und an Ort und Stelle auf ihren Fehler aufmerksam machen zu können. Das wäre am schnellsten für alle. Die Sachbearbeiterin am Telefon erhebt nun den Vorworf, das Ticket wäre nun NACHTRÄGLICH mit schwarzen Kugelschreiber manipuliert worden. Der Strafzettel bleibt, die Politöse kommt nicht wieder zurück.

    Am selben Tag schriftlich Einspruch eingelegt, den Parkschein eingescannt, ein Foto von der sonnenschutzverglasten Windschutzscheibe mit dahinter liegenden Zettel mit 2 x Datum mit Bleistift und 2 x Datum mit dem schwarzen Kuli gemacht. Wenn uns die Mitarbeiterin sagt, welches der Bleistift und welches der Kuli ist bezahlen wir sofort und ziehen den Einspruch zurück. Desweiteren erwarten wir eine förmliche Entschuldigung für den haltlosen Vorwurf der Mitarbeiterin am Telefon (!) wird hätten nachträglich das Parkticket gefälscht.

    Heute kam die Antwort:

    "Die Politesse könnte sich genau erinnern, dass das Parkticket nur mit Bleistift ausgefüllt gewesen wäre".
    Unserem Einspruch (wird entgegen allen Sachbeweisen) nicht stattgegeben. Eine Verfehlung der Mitarbeiterin würde nicht vorliegen. Auch hätte sich die Sachbearbeiterin am Telefon nicht im Ton vergriffen, sie hätte lediglich die Möglichkeit geäußert, dass eine nachträglich Manipulation stattgefunden haben könnte (was aber am Ergebnis nichts geändert hat).

    Jetzt wirds konkret. Mir geht es nicht um die (lächerlichen) €5, sondern um´s Prinzip.
    Eine Mitarbeiterin der Verkehrsüberwachung schreibt nachweslich zu Unrecht ein Knöllchen, der eingelegt Einspruch wird aus genau dem selben Grund (sie könne sich erinnern) abgewiesen. Dass sie eine falsche Uhrzeit auf dem Knöllchen angegeben hat wird lediglich zur Kenntnis genommen, bleibt aber ungeklärt. (Der Starfzettel wurde zu einer Uhrzeit ausgestellt, als das Fahrzeug lt. Parkschein noch garnicht da war.)

    Wie geht´s weiter?


    Alle Antworten wie "bezahlt den 5er und gut ist" bitte lassen - das weiß ich selber.

    Ich habe aber einen (fast schon pathologischen) Gerechigkeitssinn und mir geht es wie schon Eingangs erwähnt - nur um´s Prinzip.

    Für €5 zum Anwalt gehen - der lacht mich aus (und macht (verständlicher Weise) lt. Gebührenordnung dafür keinen Finger krumm).

    Erneut Einspruch einlegen und dann?
    Mahnung + Gebühren?
    Wie gehts es weiter?

    Zu guter Letzt wird der Fall - wenn man es auf die Spitze treibt - vor Gericht landen. (die haben ja sonst nichts zu tun...) was natürlich quatsch wäre. Die Sachlage ist ja eigentlich klar, nur die Stadtverwaltung weigert sich die Sachbeweise anzuerkennen.
    Erfahrung ist nicht alles, man kann seine Sache auch 20 Jahre falsch gemacht haben

  • #2
    AW: Einspuch gegen Knöllchen

    Zitat von Housil Beitrag anzeigen
    Wie geht´s weiter?

    .
    Hi Housil,

    ich kann Deine Beweggründe voll und ganz nachvollziehen.

    Das sind solche Situationen, wo auch mir der Blutdruck ruckzuck auf 220 hoch geht.

    Einen objektiven Rat gibt es natürlich nicht.

    Was ich tun würde:

    Konsequent nicht bezahlen (was ich in einer ähnlichen Situation schon so gemacht habe).

    Ergebnis: Nie mehr was mehr gehört. Der Dame vom Amt gehts jetzt nur noch darum, Recht zu haben. Aber sie weiß, dass jeder Staatsanwalt das Verfahren sofort wegen Geringfügigkeit einstellen würde
    Bis dann....
    .... und Tschüss

    Kommentar


    • #3
      AW: Einspuch gegen Knöllchen

      Hallo Housil,

      ich kann Dich auch verstehen, obwohl es nur um einen 5er geht!

      Ich würde einen sachlichen und freundlichen Brief an den Leiter des Ordnungsamtes schicken.

      Das Verfahren wird dann wegen Geringfügigkeit eingestellt werden. Die Politesse sagt Du liegst falsch und Du weißt die Politesse liegt falsch
      Somit können beide wieder ruhig schlafen.

      Und da die Gewerbetreibenden die Vorgehensweise wahrscheinlich auch daneben finden gleich noch ein Schreiben an den Bürgermeister, ob er die Gewerbetreibenden ärgern will bis die Kunden alle auf die grüne Wiese ins Einkaufszentrum fahren...



      Bei uns in Magdeburg hat sich Polizei mal direkt am Ortseingang Magdeburger Ring (2-spurig Tempo 80 erlaubt) hinter dem Schild "Willkommen in Magdeburg" "versteckt".

      Das ging über die Presse zum Bürgermeister und jetzt "darf" die Polizei an diesem Schild nicht mehr Blitzen - getreu dem Motto "Willkommen in der Landeshauptstadt und Dank für Ihr Geld..."

      PoWder
      Gruß aus dem Salzlandkreis
      Thomas

      Kommentar


      • #4
        AW: Einspuch gegen Knöllchen

        Seit wann gibt es Gerechtigkeit?? Ist mir etwas entgangen?? Dieses Wort kenne ich praktisch nur aus dem Duden, selten aus der Realität...... traurig aber wahr....
        FOUR WHEELS MOVE THE BODY — BUT TWO WHEELS MOVE THE SOUL!
        HOREX REGINA - 1953
        BSA A10 GOLDEN FLASH - 1960

        Kommentar


        • #5
          AW: Einspuch gegen Knöllchen

          Ich will mich hier zwar nicht als "Politessenversteher" outen, aber letzten Endes kommen solche bösartigen Unterstellungen unserer Ordnungshüter(innen) dann wohl auch nur aus ihrem Erfahrungsschatz heraus zu Stande. Vermutlich haben schon einige Gutscheininhaber diese Dinger mit Bleistift ausgefüllt und dann nach Gebrauch alles wieder ausradiert um sie nochmals zu verwenden ! Folge: Alles was auch nur nach Bleistift aussieht stammt von Kriminellen. Und es ist auch klar, dass sich jeder Kriminelle erstmal durch Lügen da rausreden will.

          Es ist leider üblich geworden, sich nach einer Straftat ( vor allem der harmlosen Art ) rauszuwinden wo es bloß geht.

          Wenn dann jemand tatsächlich zu Unrecht "erwischt" wurde wird man natürlich gleich in diese Schublade hineingepackt.

          Ich würde es in diesem Falle auch drauf ankommen lassen und nicht bezahlen, eben grade aus Prinzip nicht in diese Schublade stecken lassen.

          Gruß Wolfi
          Ein Auto ist erst dann schnell genug, wenn Du morgens Angst hast es aufzuschließen.....
          ( In Anlehnung an Walter Röhrls Originalzitate. )

          Kommentar


          • #6
            AW: Einspuch gegen Knöllchen

            Ich wollte Euch das Ende der Geschichte nicht vorenthalten.

            Da die Stadtverwaltung auf das Knöllchen bestand und zu keiner Einsicht zu bewegen war, bin ich also wirklich wegen €5 zum Anwalt.

            Ich würde einen sachlichen und freundlichen Brief an den Leiter des Ordnungsamtes schicken.
            Haben wir getan.
            Seine Antwort war, dass den Mitarbeitern von ihm keine Verfehlung vorzuwerfen sei und wir uns in allen weiteren Anschreiben wieder direkt an diese wenden sollten...

            Letztendlich wurde nach dem Anwaltsschreiben das Verfahrung durch die Stadtverwaltung eingestellt. Aber nicht weil sie ihr Unrecht eingesehen haben, sondern weil der Anwalt "...so unverschämt war einen Breif zu schreiben..." (Zitat aus deren Brief)
            Erfahrung ist nicht alles, man kann seine Sache auch 20 Jahre falsch gemacht haben

            Kommentar


            • #7
              AW: Einspuch gegen Knöllchen

              Naja ist ja noch mal "gut" ausgegangen....
              Für das Amt war es am Ende wohl am Wichtigsten das Gesicht nicht zu verlieren und daher gewissermaßen "auf Kulanz" auf eine weitere Verfolgung der Sache zu verzichten.
              Welcher Normalbürger kann denn solch eine Argumentation verstehen (Oder steht ein entsprechender Hinweis auf dem Ticket)?

              Seis drum. Das nächste Mal dann halt mit Kuli und hoffen, dass dann nicht behauptet wird, der war nicht dokumentenecht.

              Ich hatte mal vor einigen Jahren eine Streitigkeit mitbekommen, bei der von seiten einer Behörde behauptet wurde, keine Parkmarke in der Scheibe hinterlegt zu haben..... Trotz Zeugen und der Marke wurde auch ewig rumgeeiert um letztlich zähneknischend einzustellen.
              Und anders kann es gehen (kürzlich im Cafe sitzend erlebt), wenn man kurz überzogen hat und sich freundlich entschuldigt, dass die Daten aus dem Rechner genommen werden: "Aber das nächste Mal bitte rechtzeitig da sein" .
              Zuletzt geändert von Brummbrumm; 24.05.2010, 20:22.
              Wir leben alle unter demselben Himmel, aber wir haben nicht alle denselben Horizont.
              Konrad Adenauer (1876-1967)

              Kommentar

              Lädt...
              X