Frau Housil parkt auf einem Parkplatz mit einem Parkgutschein der durch die Geschäftsleute dort verteilt wird. Man muß lediglich Datum und Uhrzeit selbst eintragen und kann dann 30 min dort kostenfrei Parken um einzukaufen.
Bei der Rückkehr zu Fahrzeug entdeckt Frau Housil ein "Knöllchen" über €5. "Parken ohne Parkschein".
In der Begründung steht, der Parkschein sei lediglich nur mit Bleistift ausgefüllt gewesen und somit ungültig.
Sofort bei der Verkehrsüberwachung angerufen, die Dame möge doch an den Parkplatz zurückkommen, um sie sofort und an Ort und Stelle auf ihren Fehler aufmerksam machen zu können. Das wäre am schnellsten für alle. Die Sachbearbeiterin am Telefon erhebt nun den Vorworf, das Ticket wäre nun NACHTRÄGLICH mit schwarzen Kugelschreiber manipuliert worden. Der Strafzettel bleibt, die Politöse kommt nicht wieder zurück.
Am selben Tag schriftlich Einspruch eingelegt, den Parkschein eingescannt, ein Foto von der sonnenschutzverglasten Windschutzscheibe mit dahinter liegenden Zettel mit 2 x Datum mit Bleistift und 2 x Datum mit dem schwarzen Kuli gemacht. Wenn uns die Mitarbeiterin sagt, welches der Bleistift und welches der Kuli ist bezahlen wir sofort und ziehen den Einspruch zurück. Desweiteren erwarten wir eine förmliche Entschuldigung für den haltlosen Vorwurf der Mitarbeiterin am Telefon (!) wird hätten nachträglich das Parkticket gefälscht.
Heute kam die Antwort:
"Die Politesse könnte sich genau erinnern, dass das Parkticket nur mit Bleistift ausgefüllt gewesen wäre".
Unserem Einspruch (wird entgegen allen Sachbeweisen) nicht stattgegeben. Eine Verfehlung der Mitarbeiterin würde nicht vorliegen. Auch hätte sich die Sachbearbeiterin am Telefon nicht im Ton vergriffen, sie hätte lediglich die Möglichkeit geäußert, dass eine nachträglich Manipulation stattgefunden haben könnte (was aber am Ergebnis nichts geändert hat).
Jetzt wirds konkret. Mir geht es nicht um die (lächerlichen) €5, sondern um´s Prinzip.
Eine Mitarbeiterin der Verkehrsüberwachung schreibt nachweslich zu Unrecht ein Knöllchen, der eingelegt Einspruch wird aus genau dem selben Grund (sie könne sich erinnern) abgewiesen. Dass sie eine falsche Uhrzeit auf dem Knöllchen angegeben hat wird lediglich zur Kenntnis genommen, bleibt aber ungeklärt. (Der Starfzettel wurde zu einer Uhrzeit ausgestellt, als das Fahrzeug lt. Parkschein noch garnicht da war.)
Wie geht´s weiter?
Alle Antworten wie "bezahlt den 5er und gut ist" bitte lassen - das weiß ich selber.
Ich habe aber einen (fast schon pathologischen) Gerechigkeitssinn und mir geht es wie schon Eingangs erwähnt - nur um´s Prinzip.
Für €5 zum Anwalt gehen - der lacht mich aus (und macht (verständlicher Weise) lt. Gebührenordnung dafür keinen Finger krumm).
Erneut Einspruch einlegen und dann?
Mahnung + Gebühren?
Wie gehts es weiter?
Zu guter Letzt wird der Fall - wenn man es auf die Spitze treibt - vor Gericht landen. (die haben ja sonst nichts zu tun...) was natürlich quatsch wäre. Die Sachlage ist ja eigentlich klar, nur die Stadtverwaltung weigert sich die Sachbeweise anzuerkennen.
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