Jetzt muß ich unser Fachwissen hier mal für eine dienstliche Frage nutzen.
Ein Kunde von mir hatte einen SChaden, für den er die Kommune verantwortlich macht.
Die Kommunen selbst haben ja "keine" Versicherung im klassischen Sinne sondern sind Mitglied des "Kommunalen Schadenausgleich"
Es handelt sich um die Rechtsofrm "nichtrechtsfähiger Zusammenschluß nach § 1 III VAG".
Klingt ja gaaaanz toll.
Jetzt meine Frage:
Weiß jemand von Euch, wer die "nächsthöhere" Instanz ist, wenn der KSA einfach ohne Begründung einen Anspruch ablehnt?
Ich spreche NICHT von einem Gericht - soweit ist es noch nicht.
In der Versicherungswirtschaft gibt es einen "Versicherungsombudsmann e.V.", gibt es sowas "ähnliches" für den KSA?
Danke!
PoWder
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