If this is your first visit, be sure to
check out the FAQ by clicking the
link above. You may have to register
before you can post: click the register link above to proceed. To start viewing messages,
select the forum that you want to visit from the selection below.
kann mir jemand sagen ob man ein Fahrzeug zb. in Österreich anmelden kann, aber in Deutschland versichern.
Bin mir ziemlich sicher das es nicht geht, aber eigentlich ist der Versicherungsschutz in D genau so hoch und warum sollte es in der EU nicht möglich sein?
Freie Wahl für freie Bürger????
LG
neuXer
Schöne Grüße aus dem Österreich-Bayrischem Grenzland. neuXer
Hallo! Bei der grossen Gesellschaft in Blau geht das NICHT! Die Deckungszusage muss von einem INLÄNDISCHEN Versicherer kommen. Das kann zwar auch der blaue Adler sein, aber eben die Niederlassung in Österreich.
Wieso?,wiel es in D um einiges günstiger ist, um so mehr PS/Kw umso weiter geht die Schere auf.
@Powder
Ich hab's mir eh gedacht, obwohl man zu zeiten der EU mal darüber nachdenken kann, warum man keine freie auswahl hat (bei gleicher Deckungssumme).
LG
neuXer
Schöne Grüße aus dem Österreich-Bayrischem Grenzland. neuXer
Die Themen Zulassung, vorläufige Deckung gegen elektr. Versicherungsbestätigung (früher Deckungskarte), Pflichtversicherungsgesetz, Deckungssummen, Schadensabwicklung usw. sind in den Ländern unterschiedlich...
Auch das Problem "Gerichtsstand" bei Auseinandersetzungen ist sher wichtig.
Kein Österreicher will oder kann in Deutschland vor Gericht, wenns irgendwo hakt...
Halter kann allerdings z.B. auch eine Firma sein, die eine Filiale im (EU-)Ausland ist. Weiß aber nicht, ob der Aufwand sich dafür lohnt.
Mit Leasing ist es übrigens dasselbe - der Leasingnehmer, also dann ja der Halter, muss im passenden Land wohnen. Möglicherweise könnte man aus A in D leasen, aber zugelassen würde er wieder in A.
Auch das Problem "Gerichtsstand" bei Auseinandersetzungen ist sehr wichtig.
Kein Österreicher will oder kann in Deutschland vor Gericht, wenns irgendwo hakt...
Kann schon, muss doch sogar, wenn der entsprechende Vertrag das vorsieht, oder? Angenommen etwa du nimmst einen Mietwagen im Ausland, dann ist der Gerichtsstand doch meist der Sitz Vermieters?
Aber stimmt schon, EU ist nicht immer so einfach wie es sein sollte. Versucht mal, one-way einen Mietwagen über EU-Grenzen hinweg zu nehmen... hatte zu Eyafeyadings-Zeiten geforscht (war in Italien gestrandet, kein Flieger nix) und hätte in Bozen das Auto gegen eins mit deutschen Schildern tauschen müssen. "Falls eins da ist." (Das liegt unter anderem daran, dass die Autovermieter alle wirtschaftlich komplett unabhängig voneinander arbeiten, man bekommt auch keine deutsche Rechnung für einen Mietwagen im Ausland und darf schön die Umsatzsteuer zahlen )
der Wohnsitz des Halters (und ja das kann auch eine Firma, Oma oder sonstwer sein) legt fest in WELCHEM Zulassungsbezirk und in WELCHEM Land das Fahrzeug ZUGELASSEN werden muss.
Alles andere ist irrelevant.
Wenn ich eine Firma (ebenfalls egal ob Zweigniederlassung oder Hauptniederlassung) im AUSLAND habe, dann kann ich mein Auto auch dort (nach den Bedingungen des dortigen Landes) zulassen und darf damit auch in Deutschland fahren.
Und Gerichtsstand sollte immer das LAND sein, indem der Vertrag unterschrieben wird.
Ausnahmen gibt es, allerdings sind 95 % der Ausnahmen "windig"...
Und die Umsatzsteuer wird auch DA bezahlt wo sie anfällt.
Wenn ich in Spanien Urlaub mache, darf ich auch deren 22 % zahlen... (oder waren es sogar 23?)
Warum wohl lassen wenige Autovermieter die Nutzung im Ausland zu?
Der Papierkrieg im Schadensfall frisst die Marge auf.
Das Diebstahlrisiko ist ein einigen Ländern auch "anders" als im Vermietland...
Warum wohl lassen wenige Autovermieter die Nutzung im Ausland zu?
Nee, mitnehmen ist kein Thema, jedenfalls nach Nord und Süd. Aber man muss das Auto halt wieder mitbringen, also One-Way geht nicht.
Ansonsten erschöpfend
Mit der Umsatzsteuer gibt es noch Feinheiten:
Wenn ein italiener für uns (GmbH) innerhalb Italiens transportiert, zahlen wir Umsatzsteuer in Italien.
Wenn er für uns aus Italien in die EU transportiert, ist es ein innergemeinschaftliches Geschäft -> keine Umsatzsteuer.
Generell gilt: findet das Geschäft komplett in dem jeweiligen Land statt, gelten die lokalen Bedingungen. Ist es ein grenzüberschreitender Vorgang, dann ist es EU. Manchmal merkwürdig, aber wie will man es auch anders lösen.
...Meine SF Klasse ist 14 also 31% Beitragssatz wisst ihr was das ungefähr in % an Beitrag ausmacht?
Das ist noch zu wenig Input :-)
Wenn Du willst kann ich mal rechnen - schick mit eine PN mit:
Kennzeichen (Stadt)
Typschlüssel Fahrzeug
Erstzulassung
Zulassung auf Dich
Fahrleistung im Jahr (km)
Grb.datum und Geschlecht aller Fahrer
SF-Klassen Haft und Kasko und Hinweis ob Schaden in 2012 ja/nein
Zahlungsweise (Konto o. Rechnung / jährlich oder anders)
gewünschter Umfang: Kasko 300/150 oder was anderes?
Beruf des Halters
Dann brauche ich 5 Minuten und habs nicht nur ungefähr, sondern genau ab 1.1.13
Wir verarbeiten personenbezogene Daten über Nutzer unserer Website mithilfe von Cookies und anderen Technologien, um unsere Dienste bereitzustellen, Werbung zu personalisieren und Websiteaktivitäten zu analysieren. Wir können bestimmte Informationen über unsere Nutzer mit unseren Werbe- und Analysepartnern teilen. Weitere Einzelheiten finden Sie in unserer Datenschutzrichtlinie.
Wenn Sie unten auf "Einverstanden" klicken, stimmen Sie unserer Datenschutzrichtlinie und unseren Datenverarbeitungs- und Cookie-Praktiken wie dort beschrieben zu. Sie erkennen außerdem an, dass dieses Forum möglicherweise außerhalb Ihres Landes gehostet wird und Sie der Erhebung, Speicherung und Verarbeitung Ihrer Daten in dem Land, in dem dieses Forum gehostet wird, zustimmen.
Kommentar