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  • #16
    NÖ!

    Wenn schon dann so:
    Gruß aus dem Salzlandkreis
    Thomas

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    • #17
      Zitat von cherokee Beitrag anzeigen
      Aufgeschoben ist nicht aufgehoben. Ich denke in 2 bis 3 Jahren hol ich mir auch einen.
      Na cherokee, dann weiß ich ja wem ich das Teil anbiete , sollten wir die nächsten 2 bis 3 Jahre die Lust verlieren (was ich nicht glaube)
      Liebe Grüße vom Melmac a.d. Donau
      ALF

      Alias Olaf

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      • #18
        Nummernschild bekommen 100 km/h Zulassung auch :D

        Am 5.6. kommt die AHK dran
        am 6.6. nachmittags wird das "Geschoss" abgeholt *FREU FREU*

        Dann wird der erste Ausflug geplant

        Bilder (mit X3 Treff Aufkleber, liegt schon bereit) folgen nach Abholung.
        Liebe Grüße vom Melmac a.d. Donau
        ALF

        Alias Olaf

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        • #19
          Wie geil!

          Ich hab BE aber keinen Wohnwagen...

          Du musst jetzt wirklich die Klasse nachmachen wegen dem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 Tonnen?

          Ich dachte immer das gilt NUR für das Auto. Habe mich aber damit nicht beschäftigt, hab ja auch den richtigen Lappen...

          Gruß

          PoWder
          Gruß aus dem Salzlandkreis
          Thomas

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          • #20
            Danke für die aufmunternden Worte PUDER

            Mir ist heute nicht zum Lachen...............

            :D:D Werden wir schon schaffen :D:D
            Liebe Grüße vom Melmac a.d. Donau
            ALF

            Alias Olaf

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            • #21
              Hallo ALF'S Xi,

              (zitiert aus einem anderen Forum:
              Mit der Klasse B dürfen Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von maximal 3500kg gefahren werden. Anhänger dürfen ein zulässiges Gesamtgewicht von 750kg nicht überschreiten.
              Es dürfen aber auch schwerere Anhänger unter besonderen Bedingungen gezogen werden. Erstens die Summe der zulässigen Gesamtgewichte (Zugfahrzeug+Anhänger) dürfen jetzt 3500kg nicht überschreiten, zweitens es darf Hinten nie schwerer sein als Vorne, das ist sichergestellt wenn das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers das Leergewicht des Zugfahrzeuges nicht übersteigt und daher so vorgeschrieben. Leider gibt es hier zuviel Raum für Fehlinterpretationen und daher ist geplant, die Regel zu vereinfachen.)

              bei der Vorstellung Deines schönen Wohnanhängers hatte ich gelesen,dass der Wohnanhänger auf 1700kg aufgelastet ist.
              So wie ich das von meiner früheren Camperzeit noch kenne, da ich das bei einem Wohnmobil auch habe machen lassen, genauso bei einem T4,... ist ja da eigentlich nur die Federung verstärkt worden.
              Warum läßt Du ihn nicht wieder ablasten. 1700kg ist ne Menge Holz.
              Vielleicht kommst Du ja dann mit dem zulässigen Gesamtgewicht hin.
              So auf die Schnelle einen BE zu machen,....Respekt!
              _______________
              MfG Maddin

              und wer Fehler findet, darf sie behalten!

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              • #22
                ...versteh` ich nicht Alf!

                Als ich meinen Führerschein umgeschrieben habe (Checkkarte), habe ich den MA vom Strassenverkehrsamt darauf hingewiesen auf den sogenannten "Bestandsschutz".

                Daraufhin hat er mir die "BE" auch eingetragen!
                Gruss, Guido

                _________________________
                carpe diem - nutze den Tag... !


                X3 xdrive20d ........ X3 M40i

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                • #23
                  ist nicht schlimm wegen Butzbach. Aber wenn man fragen darf:" Für was hast Du die 10 Jahre bekommen"?

                  Ist ein schönes Fleckchen Erde,...fahre ich viel mit dem Moped ab.
                  Habe ich mir schon gedacht, dass dann nix mehr geladen werden darf.
                  Na dann wünsche ich Dir mal viel Spaß beim Büffeln und fahren,..das habe ich schon ein paar schöne Jährchen hinter mir.
                  _______________
                  MfG Maddin

                  und wer Fehler findet, darf sie behalten!

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                  • #24
                    Alf prüfe mal den Hinweis von elwigummi!!

                    Bei mir war das auch bei der Umstellung auf Plastikkarte mit dabei, wegen Bestandsschutz.

                    Mein Lappen ist von 1988 und ich durfte mit dem 3er (war doch Klasse III, oder?) bis 7,5 Tonnen fahren.

                    Die Youngsters unter uns (Führerschein AB Chipkarte) dürfen nur noch 3.500 fahren.

                    Check das mal!

                    PoWder


                    PS:
                    So jetzt habe ich vor dem Absenden mal meinen neuen (Chipkarte) und alten (Kopie) Lappen zur Hand:

                    NEU: B, C1 (mit Ziffer 171), BE, C1E, M, L

                    ALT: Klasse 3, 4, 5
                    Datum 25.05.1988 (mein 18. Burzeltag)
                    Die Klasse 2 war Kraftfahrzeuge einschließlich Hänger über 7,5 Tonnen und die Klasse 3 alle Fahrzeuge, die nicht zu einer anderen Klasse gehören - und damit ALLES bis 7,5 Tonnen.

                    Wann hast Du Deinen Führerschein gemacht?
                    Gruß aus dem Salzlandkreis
                    Thomas

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                    • #25
                      und das habe ich dazu gefunden!

                      Klasse "B", die alte Klasse 3

                      Kraftwagen bis 3,5 t zulässige Gesamtmasse (z. G.), und bis 8 Sitzplätze ohne den Fahrersitz. Außerdem einen Anhänger bis 750 kg z. G., oder Züge bis 3,5 t z. G. , wenn die z. G. des Anhängers nicht größer als die Leermasse des Zugfahrzeuges ist.
                      Mindestalter 18 Jahre.
                      Eingeschlossen sind die Klassen L und M.

                      Klasse "BE", die alte Klasse 3
                      Züge aus B Zugfahrzeug und Anhänger über 750 kg (sofern der Zug nicht unter B fällt )
                      Mindestalter 18 Jahre und Vorbesitz der Klasse B.
                      _______________
                      MfG Maddin

                      und wer Fehler findet, darf sie behalten!

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                      • #26
                        Guckst Du hier:

                        http://www.kfz-auskunft.de/info/fueh...inklassen.html

                        Stichtag für die neuen Klasse ist der 01.01.1999 (!!!!!)

                        Alles davor müsste Bestandsschutz haben!

                        Toi Toi Toi, daß Du ohne Fahrschule & Co. zu Deiner BE-Klasse kommst!

                        PoWder
                        Gruß aus dem Salzlandkreis
                        Thomas

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                        • #27
                          oder hier!
                          http://www.lexisnexis.de/downloads/fuehrers.pdf
                          _______________
                          MfG Maddin

                          und wer Fehler findet, darf sie behalten!

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                          • #28
                            Also das mit den 10 Jahren in Butzbach wegen Arbeitsverweigerung glaube ich Dir nicht. So große Anstalten könnten wir in Deutschland garnicht bauen, um die überführten Arbeitverweigerer zu freier Kost und Logie kommen zu lassen.

                            Es wird Dir nicht helfen, aber der Bestandschutz ist nach wie vor vorhanden.
                            Allerdings müßten dann die 7,5 Tonnen wie in Deutschland anerkannt werden. Ich würde es noch mal probieren!

                            Der alte Führerschein Klasse 3 berechtigte zum Führen von Kfz bis 7,5 t zul. Gesamtgewicht und Zügen bis zu 3 Achsen. Der 3-er Führerschein konnte bis Ende 1998 (mit Ausnahmen bis Mitte 1999) erworben werden. Ab 1999 gilt EU-weit ein neues Führerscheinrecht, das durch die Einführung von A-, B-, C- und D-Klassen teils einfacher, durch die Einführung zusätzlicher Anhängerklassen (E) jedoch komplizierter wurde.
                            Für Besitzer des alten 3-er Führerscheins gibt es eine Besitzstandsregelung, so dass diese nach wie vor die oben genannten Kfz bzw. Anhänger fahren dürfen.
                            Besitzstandsregelung für Führerscheinbesitzer Klasse 3: Übertragen auf die neuen FE-Klassen bedeutet dies im einzelnen:
                            • Alle Führereininhaber von Kl. 3 alt erhalten auf jeden Fall die neuen Klassen B/ BE und C1/ C1E:
                              Umfang der Klasse B/ BE und C1/ C1E:
                              Diese Klassen werden ohne die bisherige max. Achsanzahl für den Zug (also 3) erteilt. Mit dem alten 3-er darf nun also auch ein Zugfahrzeug mit zweiachsigem Anhänger gefahren werden, der Zug hat also 4 Achsen!
                              Umfang der Klasse C1E:
                              Kraftwagen zwischen 3,5 u. 7,5 t
                              Gesamtmasse des Zugs max. 12000 kg
                              zul. Gesamtmasse Anhänger darf höchstens gleich oder kleiner sein als Leergewicht Zugfahrzeug
                            _______________
                            MfG Maddin

                            und wer Fehler findet, darf sie behalten!

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                            • #29
                              Olaf,

                              wieso hast du den Schein nicht in Belgien gemacht. Ich fuer meinen Teil habe:
                              A - A1,A2,A3 also alles auf 2 Räder
                              B - bis 3,5 Tonnen und 8 Personen (+ Fahrer) und Anhänger bis 750 kg
                              C - ab 7,5 Tonnen
                              E - alles der Klasse B und C mit Anhänger über 750kg Gewichtsklasse.

                              Nur D, Bussen ab 9 Personen, darf ich nicht fahren.

                              Also, beim nächsten Lake Cherokee Treff, fahre ich über Augsburg, wir fahren mit dein Gefährt weiter sodass Guido, du und ich Schlafplätze haben und alles ist Paletti. Oder hättest auch an andere Tage gerne mal den Anhänger ausgeführt, da müssen wir uns nochmal gesondert darüber unterhalten, soviel Urlaub habe ich nun auch wieder nicht.
                              Schöne Grüße aus Wien,

                              Jan & Karin

                              Der Wiener Xi

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                              • #30
                                Zitat von jaka_wien Beitrag anzeigen
                                Also, beim nächsten Lake Cherokee Treff, fahre ich über Augsburg, wir fahren mit dein Gefährt weiter sodass Guido, du und ich Schlafplätze haben und alles ist Paletti. Oder hättest auch an andere Tage gerne mal den Anhänger ausgeführt, da müssen wir uns nochmal gesondert darüber unterhalten, soviel Urlaub habe ich nun auch wieder nicht.

                                Lieber Jan , das hättest du wohl gerne.

                                1.) Hab ich mich heute zum BE Führerschein machen angemeldet
                                2.) Lichtbild gemacht
                                3.) Sehtest durchgeführt
                                4.) Morgen zum ersten mal bei der Fahrschule (mann wie ein 18 Jähriger LOL )
                                In spätestens 4 Wochen und um 400 Euro ärmer hab ich das Scheissding (sorry) sonst schiebe ich den Hänger vor mir her, da soll die Pozilei dann was sagen.............
                                Liebe Grüße vom Melmac a.d. Donau
                                ALF

                                Alias Olaf

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