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Habe im Winter auch 2 "unterschiedliche" Hersteller drauf.
Nachdem die hinteren Luschen waren und Winterreifen Mangelware blieb mir nix anderes übrig...
...so lange die Reifen dieselben Daten haben, kann man auch vier verschiedene draufhaben. Aber auf einer Achse dieselben fährt sich natürlich einfach besser.
...so lange die Reifen dieselben Daten haben, kann man auch vier verschiedene draufhaben. Aber auf einer Achse dieselben fährt sich natürlich einfach besser.
Hi nochmals, da streiten sich unsere Paragraphen - und zwar STVZO und EU-Bestimmung:
Nach § 36 (2a) StVZO ist bei Fahrzeugen bis 3,5 t Gesamtgewicht die Verwendung von Reifen unterschiedlicher Hersteller und unterschiedlicher Profile zulässig und in jeder beliebigen Kombination möglich, so es sich um Reifen der gleichen Bauart handelt.
Nach der Richtlinie 92/23/EWG ist aber für Pkw-Reifen vorgeschrieben, dass alle an ein und derselben Achse montierten Reifen vom gleichen Reifentyp sein müssen. Dies heißt im Gegensatz zu § 36 (2a) StVZO, dass auf einer Achse nur Reifen des gleichen Herstellers, der gleichen Größenbezeichnung und der gleichen Verwendungsart montiert werden dürfen.
...so lange die Reifen dieselben Daten haben, kann man auch vier verschiedene draufhaben. Aber auf einer Achse dieselben fährt sich natürlich einfach besser.
Pro Achse müssen die selben montiert sein!................glaub ich
Pro Achse müssen die selben montiert sein!................glaub ich
MM
Genau:
Nach der Richtlinie 92/23/EWG ist für Pkw-Reifen vorgeschrieben, dass alle an ein und derselben Achse montierten Reifen vom gleichen Reifentyp sein müssen.
Gruss Altmärker -Joachim-
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sigpic Ein Mensch hat dreierlei Wege, klug zu handeln: Erstens: Durch Nachdenken - das ist der edelste. Zweitens: Durch Nachahmen - das ist der leichteste. Drittens: Durch Erfahrung - das ist der bitterste.
Hi nochmals, da streiten sich unsere Paragraphen - und zwar STVZO und EU-Bestimmung:
Nach § 36 (2a) StVZO (...)
Nach der Richtlinie 92/23/EWG (...)
Noch ist es so, dass in Deutschland die ganzen EU-Verordnungen erst einmal in nationales Recht umgesetzt werden müssen.
Bis dahin zählt die bestehende (deutsche) Gesetzgebung und die StVZO verbietet lediglich explizit die Mischung von Diagonal- und Radialreifen.
Erfahrung ist nicht alles, man kann seine Sache auch 20 Jahre falsch gemacht haben
danke für die tollen Infos; TÜV ohne Beanstandungen bestanden.
Werde mich jetzt mal um Sommerräder kümmern und
nach schicken BMW Felgen schauen... vielleicht gibts ja
irgendwo gebrauchte und erschwingliche 18/19zoll Grössen.
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