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Ich meinte nicht das vom E-Satz, sondern das des Fahrzeugs.
Der E-Satz war bei mir nicht komplett so zu verlegen, wie es eingezeichnet war,
insgesamt war aber überall Luft.
Eine verschollene Schraube habe ich zudem grad beim Saugen gefunden.
Ich bin extrem zufrieden.
Verstehe.
Noch was fällt mir auf: Wenn ich das richtig sehe, dann hat Dein Träger der AHK ein Gewinde für die Abschleppöse. Ich musste das bei meiner AHK von der Original-Stoßstange raustrennen und im Träger der AHK einschweißen - offenbar wird bei den Zulieferern nach Lust und Laune gefertigt...
AHK wurde verbaut, Westfalia abnehmbar mit 13 poligen E-Satz für 623€ all incl.
Kann die Firma nur empfehlen, mit allem hat der Einbau 2h gedauert und wurde von einem sehr kompetent wirkenden jungen Mechaniker durchgeführt.
Die ersten Fahrten mit Anhänger hab ich auch schon hinter mir, unter anderem hab ich mir auch gleich ein kleines Trailerboot gekauft .
... wobei ich ja auch vorher schon eine AHK am Auto der Frau :D.
Bye, Ralf
Lustig ist: Ich hab das im Bekannten/Kollegenkreis erzählt, jetzt stehen schon 3 andere um nen Termin bei der Firma an . Bisherige Angebote immer über 1000 €, hier immer unter 600€.
... ich sollte in den Vertrieb gehen :D
Guten Morgen. Kann mir jemand von den Besitzer eines ab Werk ausgestatteten e83 mit AHK sagen, ob da etwas zur Tempo 100 Einstufung oder zum Anhänger-ESP im "Fahrzeugschein" steht?
Die Tempo 100 km/h Regelung ist doch eigentlich nur von der Anhängerausstattung abhängig.
Für das Zugfahrzeug gilt nur, dass es ABS haben muß und max. 3.500 kg Gesamtmasse haben darf.
Für den Anhänger gilt, Reifen mit mind. Speedindex L (120 km/h) und nicht älter als 6 Jahre, gebremste Anhänger müssen auch Stoßdämpfer haben, die 100er Plakette muss angebracht sein.
Das Verhältnis des zulässigen Gesamtgewichtes des Anhängers zur Leermasse des Zugfahrzeuges ist vorgeschrieben:
- 0,3 für ungebremste Anhänger
- 1,1 für gebremste Anhänger- 1,2 mit Antischlingerkupplung
Berechnungsformel : Leermasse des Zugfahrzeugs x jeweils o.g. Faktor = max. zul. Gesamtmasse des Anhängers.
Übersteigt das tatsächliche zulässige Gesamtgewicht des Anhängers den errechneten Wert, muss der Anhänger abgelastet werden. Das zul. Gesamtgewicht des Anhängers darf nicht überschritten werden.
Die max. Anhängerlast des Zugfahrzeugs darf nicht überschritten werden.
hier nochmals vom ADAC, was dir Peter schon aufgelistet hat. In den Papieren steht nichts (mit einer Ausnahme, siehe ADAC-Text), ansonsten hat das der Fahrer zu verantworten, wenn er in eine Kontrolle kommt.
Ich habe gehört, das wenn die AHK ab Werk bestellt ist, beim X ein größerer Lüfter verbaut wird bzw. ein eigener Kabelstrang verlegt ist ?
Ist dem so ?
Kabelstrang wird komplett sein, bei der Nachruestung wird er schliesslich drangefummelt. Je nach Ausstattung hat man auch andere Federn hinten, bei meinem mit M-Paket macht es angeblich keinen Unterschied. Zum Luefter kann ich nichts sagen, sicher haengt es aber auch vom Motor ab.
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