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  • #16
    Ich glaube, ich werde das nicht verstehen. Geht von allein aus und dann von allein wieder an


    Viele Grüsse
    Willi
    Viele Grüsse

    Willi

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    • #17
      Na das andauernde An- bzw. Abschalten des Motors Willi. Damit verbunden die Veränderung von Geräuschpegel, Vibrationszustand usw. Luxusprobleme um es mal anders auszudrücken

      Timiboy

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      • #18
        Stimmt; so unterschiedlich sind die Wahrnehmungen: mich stört das in keiner Weise


        Viele Grüsse
        Willi
        Viele Grüsse

        Willi

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        • #19
          Störend ist doch eigentlich nur, das sehr kurze Abschalten beim Stoppen an Kreisverkehren oder unübersichtlichen Kreuzungen (F25). Beim letzten Vorführwagen bei der Inspektion bestand das nicht mehr. Also sollte der Komfortverlust beim G01 doch noch vernachlässigbarer sein. In zwei Wochen weiß ich mehr, der Nachfolger ist gerade in Deutschland angelandet.
          Viele Grüße
          Oliver

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          • #20
            Beim G01 kannst du es auch codieren lassen, also Daueraus - ist aber, wie Uli schon schrieb, nicht legal


            Viele Grüße
            Willi
            Viele Grüsse

            Willi

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            • #21
              ich denke, die höher gezüchteten motoren mögen es nicht so sehr, wenn ständig an/aus...

              viel spaxxx mit deinem (bald) neuen g01.
              Im Gegensatz zum Hirn meldet sich der Magen wenn er leer ist.
              wir wuppen das.

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              • #22
                Mal ´ne Frage zur ganzen Abschalterei:
                Wo ist das eigentlich per Gesetz geregelt dass man das nicht darf? Bzw. nach welchem § ist das illegal?
                Um den Sinn und Zweck des Ganzen geht es nicht - mir geht es rein ums rechtliche.
                Ich habe mir da schon öfters mal die Finger wund gegoogelt aber nichts passendes gefunden.
                Das einzige was man immer wieder findet, ist dass es Vorschrift ist beim NEFZ Test des Fahrzeugs um die vorgegebenen Abgaswerte einzuhalten.
                Was ich auch gefunden habe, ist dass die BE nach § 19 StVZO erlischt wenn "Änderungen vorgenommen werden, durch die das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert wird". Das bezieht sich aber wohl nur auf die Abgasanlage selbst. Denn wenn man es genau nimmt dürfte man sonst auch keinen Anhänger ziehen oder Dachträger montieren da das auch die Abgaswerte verschlechtert.

                Gruss, Michael

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                • #23
                  Der Vergleich mit dem Anhänger hinkt - es wird von einem "statistischen Nutzungsverhalten" ausgegangen. Wenn jemand ausschliesslich mit Hänger unterwegs ist versaut er die Statistik, sonst nix...

                  Änderungen am zur Verfügung gestellten Fahrzeug bedürfen einer Genehmigung - die Betriebserlaubnis gilt für das vom Hersteller gelieferte Fahrzeug.
                  Es gibt Genehmigungen in Form einer ABE oder halt durch Eintragung die bei mitgeliefertem Teilegutachten durchaus erleichtert oder überhaupt ermöglicht wird.

                  Den Ausbau eines Kats oder die Abschaltung von Einrichtungen die in der statistischen Betrachtung Bedeutung beim Schadstoffausstoß haben trägt Dir halt niemand ein.
                  Es ist unbestritten, daß ein Fahrzeug nach verschiednene technischen Veränderungen "besser" läuft - aber dann passt halt die Schadstoffklasse nicht mehr...

                  Rede mal mit einem Ingenieur von den großen Herstellern - keiner WILL das alles Einbauen - teilweise kämpfen die ja echt mit den Vorschriften - aber das Ergebnis kennen wir unter dem Stichwort "Dieselskandal" & Co.

                  Und hier das Gesetz dazu:

                  § 19 StVZO

                  Die ABE erlischt demnach, wenn einer der nachstehenden Punkte erfüllt ist:
                  • die Fahrzeugart wurde durch einen Umbau verändert (z. B. Pkw als Wohnmobil ausbauen, Kombi zu Klein-LKW umfunktionieren)
                  • es wurden Eingriffe vorgenommen, welche das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtern (z. B. Modifikation des Motors oder der Auspuffanlage)
                  • durch eine Änderung ist die Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer zu erwarten (z. B. Änderungen an den Rädern, der Lenkung, den Bremsen oder dem Fahrwerk)
                  • Nichterfüllung der Anbauabnahme (z. B. durch TÜV oder DEKRA), sofern diese Pflicht bestand
                  • Missachtung von Anbauvorschriften, Einschränkungen oder sonstiger Auflagen bei technischen Änderungen

                  PoWder

                  PS: Ich will kein Spielverderber sein - es geht nur um die rechtliche Grundlage.
                  In Sachen Versicherung führt die erloschene ABE NICHT AUTOMATISCH zum Verlust der Versicherugnsschutzes.
                  Der KAUSALZUSAMMENHANG zwischen versichertem Ereignis (also Schaden) MUSS erfüllt sein.
                  Das ist nicht als Aufforderung zu illegalem Handeln sein - nur die Aufklärung zur Rechtslage.

                  Beispiel:
                  Eine deaktivierte Start/Stop-Automatik wird wohl kaum kausal für ein Schadensereignis sein - außer das Fahrzeug explodiert an der Ampel und ein Gutachter stellt fest, daß bei automatischer Abschaltung keine Explosion stattgefunden hätte...




                  Gruß aus dem Salzlandkreis
                  Thomas

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                  • #24
                    Hier wird unter 2.10 etwas zum Abgasverhalten definiert.

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                    • #25
                      Ich würde einfach mal sagen, dass die Fahrzeugreihe eine allgemeine Betriebserlaubnis erhalten hat, die auch das Start/Stopp enthält und somit jede Veränderung zum Erlöschen eben dieser führt.


                      Viele Grüsse
                      Willi
                      Viele Grüsse

                      Willi

                      Kommentar


                      • #26
                        Sorry Leute,

                        aber was ihr euch da aus den Fingern saugt... Ich lese aus all den verlinkten Texten nicht raus, dass eine Umstellung des Start-Stopp Verhaltens von "bei jedem Neustart wieder an" zu "die Stellung wird sich gemerkt" verboten ist. Wo besteht denn der Unterschied zwischen demjenigen, der jedes mal vor Beginn der Fahrt Start-Stopp abschaltet, zu dem der Start-Stopp nur dann zuschaltet, wenn er es für sinnvoll hält? Sowohl die Schadstoffausstöße bleiben gleich als auch die Eigenschaft, dass man Start-Stopp jederzeit zu- und abschalten kann.

                        Man muss nicht für alles eine ABE oder extra TÜV Abnahme haben. So kann ich mir andere Fußmatten ins Auto legen oder einen anderen Schaltknauf einbauen, el. Fensterheber nachrüsten, Rückfahrkamera, Radkappen usw.. Dies gilt nur für größere Eingriffe, die auch auf das Fahrverhalten usw. Einfluss haben können. Und in diesem Fall wird ja nichteinmal etwas ein- oder ausgebaut.

                        Gerald
                        Zuletzt geändert von kabel69; 08.04.2021, 11:06.

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                        • #27
                          Du kaufst ein Fahrzeug, das per Software oder mechanisch oder elektrisch die Funktion SS DAUERHAFT ausschalten nicht anbietet.

                          Aus welchem Grund das so ist, ist erstmal egal - das Fahrzeug wurde genau SO mit einer Betriebserlaubnis versehen.

                          Wenn Du jetzt einen Schalter lötest oder löten lässt oder per Software die Programmierung des Steuerteils veränderst entspricht das Fahrzeug nicht mehr der Betriebserlaubnis.

                          Dein Beispiel mit den Fußmatten und den Radkappen hinkt - es sei denn Du willst Radkappen an einer Alufelge festtüddeln, das ist nämlich ebenfalls nicht erlaubt.

                          Wenn Du das rechtlich sauber durchbekommst, daß die Änderung der SS legal möglich ist und keinerlei Auswirkungen hast, dann melde das ganz schnell beim Patentamt an - Du wirst Reichtum nicht vermeiden können. Es gibt viele Nutzer denen das einfach so auf den Keks geht...

                          Die Leute geben ja sogar Geld für Bastelwastel-Lösungen oder Programmierungen aus, da wäre ein Freifahrtschein mit Sicherheit der extra-Schein für Dich.

                          Los geht's! Toi Toi Toi.

                          PoWder

                          Gruß aus dem Salzlandkreis
                          Thomas

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                          • #28
                            Mit der Programmierung über z.B. Carly schaltet man die SS ja nicht dauerhaft aus. Der letzte Stand wird einfach gespeichert. Ich kann also per Knopfdruck SS wieder einschalten oder Fahrerlebnisschalter auf ECO Pro. Just my 2 cents... Ob das beim G01 aber auch so einfach ist, dass weiß ich jetzt nicht.

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                            • #29
                              Codierung „Memoryfunktion“ OK, dauerhaftes Anschalten böööööhse. Um diesen Unterschied geht es „nur“.

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                              • #30
                                Super Danke. War mir da auch nicht soo sicher

                                Kommentar

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