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  • #31
    Halten wir mal fest, dass es keinen eindeutigen Gesetzestext dazu gibt.
    Allerdings scheint es legal zu sein, wenn man die Möglichkeit hat es per serienmässigem Knopfdruck zu deaktivieren.
    Der G01 hat diese Möglichkeit wohl nicht mehr und somit wäre es ein Eingriff in die Technik des Fahrzeugs was ein erlöschen der BE zur Folge hat.
    Ob Sinn oder nicht Sinn lassen wir einfach mal so im Raum stehen.

    Hier auch noch ein interessanter Text eines BMW-Händlers dazu:
    https://bmw-wiki.meyer-gruhl.de/Wissen:Start-Stop
    Interessant in dem Text finde ich gleich oben den Punkt 1:
    Zitat: Mit der Aufnahme der Pseudo-Sonderausstattung OMSA in den Fahrzeugauftrag. Dies bewirkt das Gleiche wie das Setzen von "IHK/MSA_MEMORY" auf "aktiv". Dadurch merkt sich das Fahrzeug den letzten Zustand der Start-Stop-Automatik auch über den nächsten Motorstart hinaus.

    Würde mich mal interessieren ob das wirklich vom Werk aus so bestellbar ist. Ich glaube da nicht daran.
    Gruss, Michael

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    • #32
      Zitat von Konsul Beitrag anzeigen
      Halten wir mal fest, dass es keinen eindeutigen Gesetzestext dazu gibt.
      Lies Dir mal §§19 bis 22a StVZO durch und entscheide selbst ob das eindeutig genug ist...

      Du als Fahrzeugnutzer DARFST den Knopf nach jedem Anlassen des Fahrzeugs drücken - das ist nicht verboten.

      In Sachen Sinn oder Unsinn und Auswirkungen (ob das jemand merkt usw.) bin ich voll bei Dir. Nur mit dem MA des Monats beim TÜV oder bei einer Fahrzeugkontrolle darfst Du vor Ort zurückverändern oder nach Hause laufen.

      PoWder

      Gruß aus dem Salzlandkreis
      Thomas

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      • #33
        doch, der g01 hat diesen start/stop knopf direkt unter dem startknopf...
        mittlerweile drücke ich zuerst den startknopf, rutsche dann leicht runter auf den start/stopknopf...werde damit weiter leben können...
        Im Gegensatz zum Hirn meldet sich der Magen wenn er leer ist.
        wir wuppen das.

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        • #34
          Zitat von PoWder Beitrag anzeigen
          Nur mit dem MA des Monats beim TÜV oder bei einer Fahrzeugkontrolle darfst Du vor Ort zurückverändern oder nach Hause laufen.

          PoWder
          Woher nimmst du eigentlich immer diese Weisheiten, dass z.B. ein Polizist wegen einer Umprogrammierung von SS dich nach Hause laufen lässt? Das wäre doch sehr unverhältismäßig und man könnte die Behörde wegen Schadensersatz verklagen, da man keine Gefahr für den öffentlichen Straßenverkehr darstellt. So dumm ist die Behörde aber nicht, deshalb würde es zu so einer Situation auch nicht kommen. Du stellt hier angebliche Fakten auf, die keine sind. Genauso, wie du aus den Gesetzestexten herausliest, dass das SS umprogrammieren verboten ist. Es steht aber so nicht drin. Es ist deine Meinung und mehr nicht.

          Vielleicht muss mal ein Gericht bei dieser Grauzone entscheiden, dann wissen wir mehr. Wenn es sich über so unwichtige Dinge überhaupt mal einlässt.

          Gerald

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          • #35
            Zitat von kabel69 Beitrag anzeigen
            ...man keine Gefahr für den öffentlichen Straßenverkehr darstellt...
            Dann erkläre uns doch bitte aus welchem Grund Fahrzeuge vor Ort stillgelegt werden wenn die Auspuffanlage nur 1 dB zu laut ist.
            Ich dachte immer das hängt mit dem Erlöschen der Betriebserlaubnis zusammen. So kann man sich irren.

            Aber Du hast natürlich völlig Recht - es ist nur meine Meinung, deswegen habe ich immer verlinkt/zitiert auf welcher Basis ich zu dieser Meinung gekommen bin.
            Ich weiß lediglich wie man unfallfrei ein Paragraphenzeichen malt.

            Als User verabschiede ich mich aus diesem Thread werde aber die Erklärung noch zur Kenntnis nehmen - ich lerne gerne dazu.

            Schönes Wochenende.

            PoWder






            Gruß aus dem Salzlandkreis
            Thomas

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            • #36
              Zitat von kabel69 Beitrag anzeigen

              Woher nimmst du eigentlich immer diese Weisheiten, dass z.B. ein Polizist wegen einer Umprogrammierung von SS dich nach Hause laufen lässt?
              Genauso, wie du aus den Gesetzestexten herausliest, dass das SS umprogrammieren verboten ist. Es steht aber so nicht drin. Es ist deine Meinung und mehr nicht.
              Für wenig Ahnung viel Meinung :-( wie mir scheint.

              Zum ersten Punkt: weil schon Leute wegen vermeintlich kleinerer Vergehen (getönte Scheiben vorne) heimgelaufen sind.

              Gesetzestexte sind sein täglich Brot. Da steht fast nie genau das drin, was du meinst, es müsste drinstehen. Die sind nicht für jeden Einzelfall gemacht; deshalb sind sie auch teilweise so „merkwürdig“ geschrieben.

              Kannst es ja mal gerne auf ein Verfahren ankommen lassen.....und als Nächster auf den Bauch fallen. Viel Spass




              Viele Grüße
              Willi
              Viele Grüsse

              Willi

              Kommentar


              • #37
                Hallo,

                die allegemeine Betriebserlaubnis erlischt, wenn durch einen Umbau die Fahrzeugart verändert, der Straßenverkehr gefährdet oder der Auspuff geräusch- oder abgastechnisch verändert wird (Link). Klar, der Auspuff und die Fahrzeugart wird durch die Umprogrammierung des SS nicht geändert. Bleibt nur noch, dass der Straßenverkehr gefährdet wird, aber da kann ich mir auch nicht vorstellen, wie selbst der größte Feind da einen kausalen Zusammenhang herleiten will.

                Sorry, der Ton von mir war wohl etwas zu forsch, ich wollte dich damit nicht vergrämen. Wie im wahren Leben wird eine Diskussion auch mal etwas hitziger und unsachlicher. Solange aber keiner beleidigt wird, finde ich das ok. Und ich denke, das habe ich auch nicht getan. Also wie gesagt, ich entschuldige mich nochmal und würde mich freuen, wenn du auch wieder mit Worten zu diesem Thread zurückfindest.

                Gruß, Gerald

                Kommentar


                • #38
                  § 19 StVZO sagt aus :
                  Die ABE erlischt, wenn Änderungen vorgenommen werden, durch die
                  1.die in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart geändert wird,
                  2.eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist oder
                  3.das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert wird.

                  ... und dieses Abgasverhalten verschlechtert sich eben wenn die Start-/Stop-Automatik rauscodiert wird.
                  Das Fahrzeug hat die ABE mit der händisch abschaltbaren Start-/Stop-Automatik erlangt. Wird die Start-/Stop-Automatik rauscodiert und dadurch dauerhaft abgeschaltet, ändert und verschlechtert sich das Abgasverhalten bzw. der Schadstoffausstoß. Somit erlischt auch die ABE.
                  Gruß vom Rand der Lüneburger Heide
                  Peter

                  "Ein Auto mit 2 angetriebenen Rädern ist nur eine Notlösung!" (Walter Röhrl)
                  Kerzen müssen zünden und nicht brennen.

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                  • #39
                    Zitat von pewoka Beitrag anzeigen

                    ... und dieses Abgasverhalten verschlechtert sich eben wenn die Start-/Stop-Automatik rauscodiert wird.
                    Das Fahrzeug hat die ABE mit der händisch abschaltbaren Start-/Stop-Automatik erlangt. Wird die Start-/Stop-Automatik rauscodiert und dadurch dauerhaft abgeschaltet, ändert und verschlechtert sich das Abgasverhalten bzw. der Schadstoffausstoß. Somit erlischt auch die ABE.
                    In den gesetzlichen Ausführungen sind die Modifikationen am Auspuff selbst gemeint (z.B. Kat ausbauen). Außerdem verschlechtern sich ja die Werte nicht, weil ich ohne Umprogrammierung auch vor jeder Fahrt SS abschalten kann, bzw. nach der Modifikation SS ständig in Betrieb lassen kann. Dies hängt vom persönlichen Verhalten des einzelnen Fahrers ab. Ich persönlich fahre z.B. viel mit Anhänger, da habe ich sicherlich im Schnitt deutlich schlechtere Abgaswerte als einer, der keine AHK besitzt. Ich fahre auf der AB gerne schnell, da ist der Schadstoffausstoß auch deutlich höher.

                    VW hat nach dem Abgasskandal durch ein Softwareupdate die Abgaswerte auch verschlechtert, ohne dass eine neue BE erstellt werden musste. In diesem Fall waren die schlechteren Abgaswerte sogar messbar (bei gleicher Fahrweise).

                    Wie gesagt, alles nur meine Sichtweise der Dinge.

                    Gruß, Gerald

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                    • #40
                      Der (dein) Fahrstil/Anhängerbetrieb etc. sind in der Betriebsgenehmigung enthalten/eingerechnet, analog der manuellen (!) Abschaltung der Start/Stopp Funktion.

                      Mehrverbrauch mit komplett stillgelegter Funktion ist zwar recht gering aber nachweisbar.

                      Für jegliche aber Änderungen gibt es aus diesen Grund z.B. ABEs, TÜV-Gutachten etc.

                      Auch bei solchen Änderungen erlischt die ABE und ggfls. auch der Versicherungsschutz; ob du es glaubst oder nicht

                      Ich denke, es ist alles gesagt und die Empfehlung ist klar: auf eigene Gefahr bzw. Verantwortung.




                      Viele Grüsse
                      Willi
                      Viele Grüsse

                      Willi

                      Kommentar


                      • #41
                        Genau richtig Willi.
                        Das rauscodieren der AGR-V-Ansteuerung führt auch zum Verlust der ABE. Die Erteilung der ABE erfolgte mit händisch abschaltbar SSA und nicht ohne SSA wie es nach dem rauscodieren sein würde. Das ist die Gesetzeslage.
                        Ich bin hier raus.

                        Gesendet von meinem HUAWEI P30 Pro mit Tapatalk

                        Gruß vom Rand der Lüneburger Heide
                        Peter

                        "Ein Auto mit 2 angetriebenen Rädern ist nur eine Notlösung!" (Walter Röhrl)
                        Kerzen müssen zünden und nicht brennen.

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                        • #42
                          Peter: ich bin auch raus



                          Viele Grüsse
                          Willi
                          Viele Grüsse

                          Willi

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                          • #43
                            Waren interessante Beiträge, auch für nicht Betroffene Xi Fahrer, aber ich meine irgendwann ist es auch mal gut mit dem Meinungsaustausch
                            MOIN aus Nordfriesland .... Leben wo andere Urlaub machen !
                            Harald

                            Kommentar


                            • #44
                              Lieber Gerald,

                              du hast Dich in Deinem Beitrag #37 entschuldigt - Entschuldigung angenommen!

                              Denke mal bitte "andersherum". Die ABE ist die Folge der Veränderung der Schadstoffeinstufung.

                              Die SS dient dazu den CO2-Ausstoss zu reduzieren und nichts anderes. Die Hersteller "lieben" die SS nicht - google mal nach dem Stichwort Riemenscheibe Haltbarkeit mit und ohne SS, da wird Dir schlecht...

                              Die Messungen zum Schadstoffausstoß erfolgen immer in festgelegten Bahnen, da sind unterschiedliche Fahrerverhalten quasi "eingerechnet".
                              Die Schummelsoftwaren haben ja versucht diese festgelegten Bahnen auszunutzen bzw. zu umgehen.

                              Ohne die SS-Automatik bekommt heute kein Hersteller mehr eine Euro6-Norm bestätigt! Suche dazu mal die Bestimmungen zur Schadstoffklasseneinteilung.

                              Wenn dieser Schalter jetzt verändert wird, dann ist die Einstufung hinfällig und damit dann auch die ABE.
                              Die Möglichkeit des Knöpfchendrückens ist genehmigt, damit der Fahrer in besonderen Situationen besonders reagieren kann. Logisch gibts dann Leute, die IMMER auf den Knopf drücken - die spielen aber keine Rolle wenn man das große Ganze betrachtet.

                              Also nicht bei der ABE suchen - die ist nur die Folge, sondern direkt beim Schadstoffausstoff/-Einordnung.

                              Mindestens eine Anzeige wegen Steuerhinterziehung ist mir übrigens persönlich bekannt. Hinterziehung von KfZ-Steuer. Das Verfahren wurde wegen Geringfügigkeit gegen Zahlung einer Summe x eingestellt - das Fahrzeug hatte weitere Veränderungen und deswegen waren wir dann auch involviert...

                              Und NEIN - ich bin's nicht, bei mir darf die SS-Automatik zu 99 % frei entscheiden.

                              PoWder
                              Zuletzt geändert von PoWder; 12.04.2021, 18:15.
                              Gruß aus dem Salzlandkreis
                              Thomas

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                              • #45
                                Hallo zusammen,

                                muss mich auch noch kurz zu Wort melden. Steuerhinterziehung hin- oder her. Fakt ist, wenn man im Sport- oder Sport+ Modus unterwegs bist, ist Start/Stopp automatisch deaktiviert. Ist bei meinen auf jedenfall so.
                                Grüße aus dem Schwabenland
                                Tatjana

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