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Mir schwant böses!

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  • #16
    AW: Mir schwant böses!

    Das Gesetz differenziert prinzipiell nicht nach gewerblichen und privaten Verkäufen und ebensowenig z.B. zwischen dem Verkauf einer neuen und einer gebrauchten Sache. Der Verkäufer muss dem Käufer zwei Jahre lang dafür haften, dass bei Gefahrübergang (das ist in der Regel die Übergabe) die Sache mangelfrei war.

    Allerdings kann bei einem Kaufvertrag die Mängelverjährung grundsätzlich durch Vertrag beeinflusst werden, d.h. man kann die Frist verkürzen oder verlängern oder auch die Haftung ganz ausschließen.
    LG

    Roger

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    • #17
      AW: Mir schwant böses!

      Das Gesetz differenziert sehr wohl nach privaten und geweblichen Verkäufen. (§475 Abs 1 BGB).
      Im Gegensatz zu Privatverkäufen kann eine gewerblicher Verkäufer Mängelansprüche nicht vertraglich ausschliessen.
      Im Individualvertrag kann dies komplett ausgeschlossen werden (was in jedem mir bekannten Privat Standard Kaufverträgen der Fall ist)
      Die Klausel "Gekauft wie besehen" drückt dies übrigens auch immer noch implizit aus.
      Weil ein Privat-Verkäufer i.d.R. nicht über die Sachkenntnis verfügt kann er zu Mängeln keine Aussage treffen daher wird er immer gut beraten sein die Haftung hierfür auszuschliessen.
      Das ist mit ein Grund warum die "Gebrauchten" bei einem Händler für gewöhnlich auch etwas teurer sind.

      Nachtrag :
      Auch die Art des Gegenstandes wird im Gesetz differenziert. Ja nach Alter des Gegenstandes (also bei gebrauchten Gegenständen) können auch gewerbliche Verkäufer die Haftung für Mängelansprüche bis auf die Dauer von einem Jahr verkürzen. Bereits nach 6 Monaten kehrt sich allerdings die Beweislast um. Der Käufer muss also nachweisen dass der Mangel bereits bei Übergabe vorhanden war. Hier sollte der Käufer dann vom Gericht im Wege eines selbständigen Beweisverfahrens von einem durch das Gericht benannten Sachverständigen dies feststellen lassen. Selbst beauftragte Gutachten haben vor Gericht nur einen geringen Beweiswert.

      liebe Grüße, der Schorsche
      Zuletzt geändert von schorsche; 03.12.2011, 16:28.
      F25 2.0d Schalter

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      • #18
        Steht auch immer in diesen vorgedruckten Kaufverträgen.
        Ohne diesen Ausschluss würde ich ne privat verkaufen.
        Gruß Sascha

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        • #19
          AW: Mir schwant böses!

          Der Käufer wird dann als erstes mal mißtrauisch reagieren. Zumindest, wenn es um ein höherwertiges Fahrzeug geht.

          Bei den Markenhändlern werden die alten Kisten sofort an irgendwelche Aufkäufer weitergegeben, weil die Garantie wohl die Marge zu sehr beeinflußt.

          Und wenn der Wagen dann RICHTIG ALT ist, heißt er plötzlich Bastelauto, Ersatzteilträger oder "nur für den Export" und steht beim Fähnchenhändler auf dem geschotterten Hinterhof.
          ***********
          * Gruß Z. *
          ***********

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          • #20
            AW: Mir schwant böses!

            Haben vor einem Jahr mal privat einen Golf IV für unseren Sohn gekauft (von einem VW Gesellen !) Leichtes "Klingeln" beim 1.4er sollte ja normal sein. Denkste. Nach 2 Wochen Öldruck weg, Lagerschale in der Ölwanne, Motorschaden. Hatten uns schlau gemacht, von privat keine Chance etwas zu reklamieren.
            Gruß
            Joachim


            xDrive
            º¤ø,¸¸,ø¤º°`°º¤ø,¸¸,ø¤º°`°º¤ø,¸¸,ø¤º°
            Freude am Fahren

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            • #21
              AW: Mir schwant böses!

              Allermöher
              (von einem VW Gesellen)
              Tut mir leid für Dich, doch wie heißt es soch schon Kaufe nie ein gebrauchtes Auto vom KFZ Mechaniker und nen gebrauchten TV vom Radio-Fernsehtechniker.
              Klingt erst mal übelst pauschal.
              Nur kann ich selbst sowie einige Bekannte diese Regel blind unterschreiben.
              Grüße
              -----------
              Planet Earth is blue
              And there's nothing I can do

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