Hallo Bruchpilot,
auch von mir ein Willkommen im Forum und ein Mist für dein Malheur.
Bei allem Ärger sollte man wenns um Geld geht versuchen, die Gefühle aussen vor zu lassen.
Die Rechnung zwischen "dem Händler verkaufen und dessen Marge aus einer Aufbereitung und Verkauf" im Gegensatz zu einer "Reparatur in deinem Auftrag" wird nie aufgehen.
Man möge mich korrigieren aber mit einem ATM wird des Fahrzeug keine PremiumSelektion sein können da die Identnummer nicht mehr passt.(gibt es nicht sogar eine Einschränkung 1. Hand ?)
Die Preise die damit für gewöhnlich mit dem Verkauf erzielt werden können sind dann nicht mehr vergleichbar. Die einzige Rechnung die für dich aufgeht ist der Vergleich zwischen einem Neuerwerb eines Gerbauchten und dem geschätzen Restwert + Instandsetzung deines iX.
Das Thema Kulanz/Gewährleistung/Garantie in Verbindung mit BMW-Kfz (auch Motorrädern) ist eine Wissenschaft für sich dessen Strategie sich wohl nur wenigen Eingeweihten erschliesst. Da man nicht darauf bauen kann ist die Argumentation " ich freue mich dass ich Kulanz bekomme" geeigneter als die Annahme "das muss jetzt aber über Kulanz geregelt werden".
Ansprüche lassen sich nur von (schriftlich) gegebenen Zusagen ableiten, da sag ich ja niemanden was Neues. Aber in diesem Zusammenhang erscheint das "Verschweigen" eines verschleppten Services unter einem anderen Licht. Für den Gebrauchten gibt dir der Händler die gesetzlich vorgeschriebene Gewährleistung, für eine (schriftlich nicht existente) Kulanz muss dieser nicht einstehen.
Wenn der Käufer auf eine Kulanz spekuliert (die nur zwischen BMW und Käufer existieren kann) so verstehe ich das mehr als "extra". Dass dieses extra nicht vorliegt (wegen Service-Mangel) wurde anscheinend vom Verkäufer nicht vertuscht sondern lediglich nicht erwähnt.
In etwa so wie er eine nicht vorhandene Anhängerkupplung oder nicht vorhandene HiFi-Anlage nicht erwähnt.
Nicht unbedingt das professionellste Vorgehen aber wohl auch leider nicht anfechtbar. Ich habe den Thread zwar nochmal quer gelesen allerdings finde ich keinen Hinweis ob das Kfz als PremiumSelektion erworben wurde oder als "normaler Gebrauchter". Wenn es dir als PS verkauft wurde wäre es interessant zu wissen ob dies mit einem "Kulanzauschlussargument" überhaupt zulässig wäre. Hier sehen ich den einzigen Hebel das ganze juristisch an zugehen.
Halt uns auf dem Laufenden,
liebe Grüsse, der Schorsche
Kommentar