Also ganz genau findest du es in der Anlage26 zur StVZO
"Maßnahmen gegen die Verunreinigung der Luft durch Partikel von Kraftfahrzeugen mit Selbstzündungsmotor" Nummer 3.1.
Dort steht:
Weiterverwendung des/der vorhandenen Oxidationskatalysator(s/en):
Dem Minderungssystem vorgeschaltete Oxidationskatalysatoren können bei der Nachrüstung im Einzelfall weiter verwendet werden, wenn diese nachweislich: a) nicht älter als fünf Jahre sind,
b) nicht länger als 80.000 km im Fahrzeug verbaut waren (Nachweis der Laufleistung über Serviceheft und Wegstreckenzähler) und
c) nicht mit sichtbaren Mängeln behaftet sind oder
d) der Hersteller des Partikelminderungssystems im Rahmen der unter Nummer 6.2.3 geforderten Betriebserlaubnis nachweist, dass die entsprechend geforderten Grenzwerte auch ohne den/die serienmäßigen Oxidationskatalysator(en) eingehalten werden (Betriebserlaubnis muss Nachweis enthalten).
Wird keiner der vorgenannten Nachweise erbracht, sind die Oxidationskatalysatoren vor der Nachrüstung mit dem Partikelminderungssystem zu erneuern.
Da es für den X3 nur ein Zusatzsystem gibt, also der Rußfilterkat wird nach einem vorhandenen Katalysator an Stelle eines Zwischenrohres oder Schalldämpfers zusätzlich in die Abgasanlage eingebaut, gilt das oben gesagt.
Der KfZ Mechaniker nimmt die Flex und schwups fehlt ein Stück Auspuffrohr.
Gruß
Navigator
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