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Die Antwort der Niederlassung auf meine Anfragen bzgl Anhängelast und Start-Stopp Memory...
Kann das sein?
#leider ist die Eintragung mit den 2 Tonnen korrekt. Bei einer Nachrüstung wird die volle Anhängelast nicht erreicht wie ab Werk.
Die Antwort von mir hat so lange gedauert wegen der Memoryfunktion für die Start Stopp Option, hier wusste keiner wie wir uns verhalten dürfen/sollen.
Aber es gibt tatsächlich eine Lösung. Wir können die Memoryfunktion wie von Ihnen beschrieben aktivieren. Allerdings müssen Sie eine Bestätigung unterschreiben, das Garantieansprüche für die Kraftstoffzuführung und Motormanagement erlöschen und Sie müssten das Ganze an das Finanzamt melden da die Besteuerung sich ändert. So wurde mir das zumindest aus unserem Technikbereich kommuniziert.#
Nachschub
#eine kurze Korrektur zu meiner Ausführung in der letzten Mail. Die Garantie ist nicht betroffen, aber das Finanzamt wie vorher beschrieben.#
somit wäre das Thema Garantie wenigstens draussen... puh...
#leider ist die Eintragung mit den 2 Tonnen korrekt. Bei einer Nachrüstung wird die volle Anhängelast nicht erreicht wie ab Werk.
Mit welcher Begründung?
Schau mal in deine Betriebsanleitung unter Anhängerkupplung oder Anhängerbetrieb. Bei mir (E83) steht da beim Einbau ab Werk wird das Fahrzeug mit verstärkten Federn ausgerüstet.
Bei manchen Fahrzeugen muß ein stärkerer Lüfter verbaut werden. Ich weiß aber nicht wie das beim F25 ist. Sollte da nicht schon zumindest beim 3.0d der Lüfter stark genug sein?
Es wäre wirklich mal interessant die Begründung zu hören.
Ich frage mich sowieso warum die AHK eingetragen wurde. Die hat doch eigendlich auch ein E-Prüfzeichen und ist dann in Verbindung mit der ABE eintragungsfrei. Laut ABE hat sie dann 2400 kg.
Gruß vom Rand der Lüneburger Heide Peter
"Ein Auto mit 2 angetriebenen Rädern ist nur eine Notlösung!" (Walter Röhrl) Kerzen müssen zünden und nicht brennen.
Ich frage mich sowieso warum die AHK eingetragen wurde. Die hat doch eigendlich auch ein E-Prüfzeichen und ist dann in Verbindung mit der ABE eintragungsfrei. Laut ABE hat sie dann 2400 kg.
Genau das hab ich mich auch gefragt. War bei meiner nachgerüsteten im E83 genauso. Papiere mit sich führen und gut is.
Mit der Antwort würde ich mich auch nicht zufrieden geben...
Beste Grüße aus HH!
Frank
"Wo Vorsprung durch Technik aufhört - fängt die Freude am Fahren erst an"
ABE hab ich keine ausgehändigt bekommen. Einzig eine Anleitung zur Montage - Demontage hab ich bekommen...
Auf der BMW-Website im Zubehörteil wird die AHK tatsächlich mit 2,0 to angegeben... Trau schau wem... Verdammte Axt, das Kind is wohl im Brunnen. Und das wo ich grad die grösseren Wohndosen in Betracht gezogen habe... Mist.
Werd mir jetzt mal einen Termin geben lassen beim Verkäufer und mal fragen wie er sich das jetzt vorstellt, dass ich "meinen" 2,4 to Wohnwagen nach Bella Italia gezogen krieg... Alleine der Farbwechsel wäre dann wohl eine Doku wert...
Gott sei Dank war ich mim Wohnwagen nicht so schlüssig wie beim Auto! Da würd ich jetzt richtig blöd aus der Wäsche wenn ich so riesen Dose bereits gekauft hätte...
Ich frage mich sowieso warum die AHK eingetragen wurde. Die hat doch eigendlich auch ein E-Prüfzeichen und ist dann in Verbindung mit der ABE eintragungsfrei. Laut ABE hat sie dann 2400 kg.
soviel ich weiß, ist BMW einer der wenigen Hersteller bei dem du die Stützlast des Hängers im Hänger überladen darfst, da das dem PKW zGG zugerechnet wird... Die Eintragung ist auch vorhanden "F.1/F.2 2470 b. Anhängerbetrieb".
Eingedeutscht:
Das zulässige Gesamtgewicht des Auto's steigt um 100 Kilo und der Hänger darf faktisch um die Stützlast überladen werden, das das dem Zugfahrzeug zugerechnet wird. Wurde mir zumindest so vom WoWa-Verkäufer so erklärt. Auch würden die 100 Kilo nicht die 100'er Zulassung einschränken, da "KFZ-Gewicht"...
Und ohne die Eintragung, keine Gewichtsverteilung...
soviel ich weiß, ist BMW einer der wenigen Hersteller bei dem du die Stützlast des Hängers im Hänger überladen darfst, da das dem PKW zGG zugerechnet wird... Die Eintragung ist auch vorhanden "F.1/F.2 2470 b. Anhängerbetrieb".
Eingedeutscht:
Das zulässige Gesamtgewicht des Auto's steigt um 100 Kilo und der Hänger darf faktisch um die Stützlast überladen werden, das das dem Zugfahrzeug zugerechnet wird. Wurde mir zumindest so vom WoWa-Verkäufer so erklärt. Auch würden die 100 Kilo nicht die 100'er Zulassung einschränken, da "KFZ-Gewicht"...
Und ohne die Eintragung, keine Gewichtsverteilung...
Also das heißt dann übersetzt, wenn ich mir von BMW eine AHK nachrüsten lasse, dann 2.000 kg + 100 kg Überladung - Anhängelast - und es wird eingetragen. Wenn ich mir aber selbst eine besorge, kann ich 2.400 kg (+ doch eigentlich auch die Stützlast) anhängen und habe eine ABE. Richtig?
Die Antwort der Niederlassung auf meine Anfragen bzgl Anhängelast und Start-Stopp Memory...
Kann das sein?
#leider ist die Eintragung mit den 2 Tonnen korrekt. Bei einer Nachrüstung wird die volle Anhängelast nicht erreicht wie ab Werk.
Die Antwort von mir hat so lange gedauert wegen der Memoryfunktion für die Start Stopp Option, hier wusste keiner wie wir uns verhalten dürfen/sollen.
Aber es gibt tatsächlich eine Lösung. Wir können die Memoryfunktion wie von Ihnen beschrieben aktivieren. Allerdings müssen Sie eine Bestätigung unterschreiben, das Garantieansprüche für die Kraftstoffzuführung und Motormanagement erlöschen und Sie müssten das Ganze an das Finanzamt melden da die Besteuerung sich ändert. So wurde mir das zumindest aus unserem Technikbereich kommuniziert.#
Nachschub
#eine kurze Korrektur zu meiner Ausführung in der letzten Mail. Die Garantie ist nicht betroffen, aber das Finanzamt wie vorher beschrieben.#
somit wäre das Thema Garantie wenigstens draussen... puh...
Schicke mit mal bitte ein Bild deines Fahrzeugscheines per PN. Ich schaue dann was ich rausfinde.
Die aktivierung des MSA-Memory musste unser Kunde nicht melden.
Die Funktion ist ja nicht neu, sie wird ja nur vereinfacht.
Wenn der Kunde direkt nach jeden Start den Kopf drückt können sie ja auch nichts machen.
Grüße Werner
FREIZEITPANZER-Fahrer
Mit der Technik von Heute, schaffen wir es schon fast, die Probleme zu lösen, die wir ohne sie nicht hätten. Verfasser unbekannt
Also das heißt dann übersetzt, wenn ich mir von BMW eine AHK nachrüsten lasse, dann 2.000 kg + 100 kg Überladung - Anhängelast - und es wird eingetragen. Wenn ich mir aber selbst eine besorge, kann ich 2.400 kg (+ doch eigentlich auch die Stützlast) anhängen und habe eine ABE. Richtig?
nein, die Anhängelast darf man nicht überschreiten, aber habe beispielsweise ich einen Wohnwagen mit 1850 zGG darf ich 1950 bei "richtiger" (unter Ausnutzung der vollen Stützlast, was ja eh immer empfohlen wird und sollte der WoWa auch 100 kg haben) Beladung reinladen. Unter der max. Anhängelast, über der zGG des Hängers aber 100 km/h Zulassung da unter 1870 (X3 F25 Leergewicht)
aber alles ohne Gewähr, da nur die Wiedergabe eines WoWa-Verkäufers ...
...Das zulässige Gesamtgewicht des Auto's steigt um 100 Kilo und der Hänger darf faktisch um die Stützlast überladen werden, das das dem Zugfahrzeug zugerechnet wird...
Hallo,
ich hab mal mein COC - also die EG-Übereinstimmungsbescheinigung meines F25 2.0d mit Serien-AHK in die Hand genommen:
Masse des fahrbereiten Fahrzeugs: 1800 kg
Techn. zul. Gesamtmasse in beladenem Zustand: 2315 kg
Damit also 515 kg für Insassen, Gepäck und Tank, oder?
Technisch zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination: 4815 kg
Bedeutet 2.500 kg zusätzlich am Haken...
Technisch zulässige maximale Anhängemasse bei Beförderung eines
Zentralachsanhängers 2400 kg
ungebremsten Anhängers 750 kg
Technisch zulässige Stützlast am Kupplungspunkt 100 kg
Damit scheint die obige Aussage "100 kg" dazurechnen korrekt zu sein...
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