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Hängerführerschein
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AW: Hängerführerschein
Habe ich das richtig verstanden? Wenn ich einen "roten internationalen Papierführerschein besitze und diesen erst nach meinem 50 zigsten Geburtstag in einen kleinen Plastikführerschein umwandle, bekomme ich bestimmte Fahrerlaubnisse aberkannt? bzw. muss häufiger zu irgendwelchen ärztlichen Untersuchungen?
Gruß birgit
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Hallo Gemeinde!
Wegen diesem Tröt bin ich am Überlegen, den Anhängerführerschein zu machen.
Hab aber noch nicht ganz verstanden, ob es mir Vorteile bringt in noch vor 2013 zu machen (bin auch im Besitz vom rosa FS).
Kann mir dazu jemand was sagen?
Auch die Kosten würden mich interessieren.
Danke schon mal...
Gruß
Monsta
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AW: Hängerführerschein
Zitat von Housil Beitrag anzeigenIch habe mir, als ich den 2er gemacht hatte, gleich den Kartenführerschein geholt und würde jeden raten der noch einen rosa Lappen hat das auch zu tun.
Sollte man mal den Lappen abgenommen bekommen (nicht Fahrverbot!) sind danach die alten 7,49t vom 3er sowie der Anhänger weg!
ich habe von unserer Führerscheinstelle die Aussage bekommen, dass man einen 1. Hilfe Kurs (nicht Sofortmaßnahmen am Unfallort) machen muss, damit man die alten Klassen (7,49 to. + Hänger...) wieder bekommt.
Übrigens war ich erst letzte Woche bei der Führerscheinstelle (mein "kleiner" wurde 18 J.). Da ich noch den wunderschönen grauen besitze, hat mich interessiert, ob dieser weiterhin, mit allen Klassen, seine Gültigkeit behält. Stand jetzt wäre, es gibt NOCH keine Verpflichtung oder Vorgaben auf den Scheckkarten-FS zu wechseln. Mein Alter bleibt weiterhin gültig.
Im Moment auf jeden FallGrüße aus dem Schwabenland
Tatjana
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AW: Hängerführerschein
@ Monsta: wenn ich dich richtig verstehe hast du den alten rosa Führerschein und bist im Besitz der Klasse 3? - wenn dem so ist kannst du dir den Führerschein einfach umschreiben lassen und bekommst Klasse BE mit eingetragen.
Hintergrund ist der dass dir durchs Umschreiben keine Nachteile entstehen dürfen. Das führt dazu dass du danach sogar mehr fahren darfst als vorher - mit Klasse 3 z.B. nur einachsige Hänger - beim Umschreiber erhälst du Klasse BE wodurch du ab dann auch mehrachsige Anhänger fahren darfst.
Vor 2013 ist mit BE das Gewicht des Anhängers nicht limitiert d.h. du darfst ziehen was das Auto ziehen darf. Mit Führerscheinen die nach 2013 ausgestellt sind darf man mit BE nur noch Anhänger mit max 3500kg ziehen - wobei ich mich frage ob es überhaupt schwerere Anhänger gibt.Grüße
Marcel
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Den Rosanen habe ich auch. Der wird aber eingezogen, bzw. entwertet, wenn ich diesen zum Umschreiben vorlege oder?
Ich möchte den auf jeden Fall behalten... Da sehe ich noch so jung aus und habe auch noch Haare auf den Kopf :-)Beste Grüße aus HH!
Frank
"Wo Vorsprung durch Technik aufhört - fängt die Freude am Fahren erst an"
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AW: Hängerführerschein
Zitat von x3 66 Beitrag anzeigenHallo Housil,
ich habe von unserer Führerscheinstelle die Aussage bekommen, dass man einen 1. Hilfe Kurs (nicht Sofortmaßnahmen am Unfallort) machen muss, damit man die alten Klassen (7,49 to. + Hänger...) wieder bekommt.
Wenn man dem Führerschein (grau oder rosa) entzogen bekommt und er wieder neu erteilt wird, sind die alten Klassen (7,49t, mit Hänger >750kg etc) weg weil man dann nur die jetzge PKW-Klasse wieder bekommt d.h. nur noch bis 3,5t (inkl. Einachanhänger max 750kg).
Das mit dem EH-Kurs weiß ich nicht, ich bin Rettungsassistent von Beruf daher trifft das für mich nicht zu
Zitat von x3 66 Beitrag anzeigenÜbrigens war ich erst letzte Woche bei der Führerscheinstelle (mein "kleiner" wurde 18 J.). Da ich noch den wunderschönen grauen besitze, hat mich interessiert, ob dieser weiterhin, mit allen Klassen, seine Gültigkeit behält. Stand jetzt wäre, es gibt NOCH keine Verpflichtung oder Vorgaben auf den Scheckkarten-FS zu wechseln. Mein Alter bleibt weiterhin gültig.
Mit dem umgeschriebenen Kartenführerschein bekommt man jetzt sogar:
B, BE, C1, C1E, M, L
sowie die sog.
CE (79) = 3-achsigen Fahrzeug-Kombinationen bis 18,5 to
Erfahrung ist nicht alles, man kann seine Sache auch 20 Jahre falsch gemacht haben
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Das heißt, wenn ich den rosanen verliere, bekomme ich nicht den Gegenwert auf der Plastikkarte. Dann sollte ich den ja auch mal umschreiben lassen, damit ich nix verliere.
Aber wenn man die Plastikkarte dann verliert, bleibt alles wie gehabt oder?Beste Grüße aus HH!
Frank
"Wo Vorsprung durch Technik aufhört - fängt die Freude am Fahren erst an"
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AW: Hängerführerschein
Hallo!
Ich habe hier viel richtiges gelesen! Um das mal mit einem Praxisbeispiel zu untermauern:
ICH habe den Lappen am 25.05.1988 gemacht.
Gleich zu Beginn der "Plastikkarte" habe ich getauscht - müsste 1999 gewesen sein.
Alter Lappen war PKW "3", Moped 50 ccm und Rollstühle mit Antrieb.
Ich habe B, C1, BE, C1E und natürlich auch M und L bekommen.
BE hat mir bei der Fahrt nach Passau geholfen - da gab's Bilder mit Anhänger und Fiat drauf. Mit 3,5 aus der Klasse B hätte ich gleich zu Hause bleiben können.
Anbei mein "Lappen"...Gruß aus dem Salzlandkreis
Thomas
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AW: Hängerführerschein
Zitat von Housil Beitrag anzeigenEine Verpflichtung zum Umschreiben gibt es nicht.
Also fahre ich noch weiter mit der grauen Pappe... hatte meinen 4er mit 16 gemacht, könnt ihr euch also vorstellen, wie das Foto aussieht *kicher*
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AW: Hängerführerschein
Zitat von mko99 Beitrag anzeigenim Rahmen der EU. Könnte nächstes Jahr kommen,
Erst muß EU-Recht in nationales Recht umgesetzt werden und die 1991 beschlossene Einführung der europaweit einheitlichen Notrufnummer "112" hat in Bayern auch 20 Jahre (!) gebraucht...Erfahrung ist nicht alles, man kann seine Sache auch 20 Jahre falsch gemacht haben
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AW: Hängerführerschein
Zitat von mko99 Beitrag anzeigenAlso fahre ich noch weiter mit der grauen Pappe... hatte meinen 4er mit 16 gemacht, könnt ihr euch also vorstellen, wie das Foto aussieht *kicher*Gruß vom Rand der Lüneburger Heide
Peter
"Ein Auto mit 2 angetriebenen Rädern ist nur eine Notlösung!" (Walter Röhrl)
Kerzen müssen zünden und nicht brennen.
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