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Ich habe zudem eine Halterung dazu gekauft, die deutlich kürzer als die Originale ist. Die "Plattform" wird an die Scheibe geklebt, die Halterung dann mittels starkem Magneten fixiert. Kann ich absolut empfehlen und kann so auch schnell in einem Zweitwagen verwendet werden.
Es gibt jetzt aber auch schon das 200er Modell mit Wifi und duchweg guten Testergebnissen. Einfach mal die Rezensionen bei Am*zon lesen, das wird wohl auch meine nächste Kamera für den anderen Wagen.
Beste Grüße aus HH!
Frank
"Wo Vorsprung durch Technik aufhört - fängt die Freude am Fahren erst an"
Das muss man in Relation sehen. Ich frage mich manchmal was die Leute von so ner kleinen Kamera für di kleines Geld erwarten? Für hohe Ansprüche sollte man sich eine Action Cam a la GoPro oder vergleichbar zu legen. Meine Ansprüche werden absolut erfüllt. Notfalls kann man das Teil ja auch wieder zurückschicken :-)
Beste Grüße aus HH!
Frank
"Wo Vorsprung durch Technik aufhört - fängt die Freude am Fahren erst an"
Der fließende Verkehr darf mit einer Dashcam überwacht werden. Aber das Veröffentlichen ,auch von einzelnen Sequenze z.b.suf YouTube, ist verboten. Vor Gericht kann es zugelassen werden, muß aber nicht.
Gruß Thorsten
Unser Xi genehmigt sich momentan
sigpicGruß Thorsten
Mein Anwalt teilte mit mit, dass es zur Beweisfindung mehr und mehr zugelassen wird.
Ich konnte damit bereits zwei Verkehrsunfälle dokumentieren und damit einen nicht ganz eindeutigen Umstand aufklären.
Beste Grüße aus HH!
Frank
"Wo Vorsprung durch Technik aufhört - fängt die Freude am Fahren erst an"
Wie ist jetzt eigentlich der rechtliche Stand zu so einer Kamera? Für private "action" Aufnahmen ok, aber soweit ich weiß akzeptiert kein Gericht in D solche Aufnahmen als Beweise bei z.b. Unfall oder Drängler! Von wegen Privatsphäre etc.! Hat da jemand gesicherte Aussagen zu???
[...Platzhalter für einen superschlauen Profilspruch...]
Das habe ich doch geschrieben Manne! Die Polizei und Versicherung war in beiden Fällen dankbar für meinen Beitrag per Video... Es unterstützt die Beweisführung. Da die Kamera je nach Größe des Speichers alles überschreibt, gibt es keine Probleme mit Datenspeicherung, Privatspähre etc.
Beste Grüße aus HH!
Frank
"Wo Vorsprung durch Technik aufhört - fängt die Freude am Fahren erst an"
Wie ist jetzt eigentlich der rechtliche Stand zu so einer Kamera? Für private "action" Aufnahmen ok, aber soweit ich weiß akzeptiert kein Gericht in D solche Aufnahmen als Beweise bei z.b. Unfall oder Drängler! Von wegen Privatsphäre etc.! Hat da jemand gesicherte Aussagen zu???
HIER z.B. aktuelle Rechtsprechung zur Beweisverwertung.
Gruß vom Rand der Lüneburger Heide Peter
"Ein Auto mit 2 angetriebenen Rädern ist nur eine Notlösung!" (Walter Röhrl) Kerzen müssen zünden und nicht brennen.
Es gab bisher ein einziges Urteil eines Verwaltungsgerichtes. In diesem konkreten Fall ging es darum, dass ein Rechtsanwalt mit seiner Kamera permanent andere Verkehrsteilnehmer gefilmt hatte um bei Verstößen gegen sie Anzeige erstatten zu können.
Hier hat das VG Ansbach eine Verstoß gegen das Datenschutzgesetz gesehen.
Das war ein Urteil aus einem konkreten Fall.
Mehr heißt das nicht. Morgen kann ein andere Richter in genau dem selben Fall ein völlig anderes Urteil treffen.
Grundsätzlich sei gesagt, Dashcams sind nicht verboten, auch deren Aufnahmen nicht. Ob bei einer Verhandlung die Aufnahmen als Beweis benutz werden können, obliegt dem jeweiligen Richter nach Interessenabwägung.
Die interessante und kontroverse Diskussion in diesem Thread hat mich veranlaßt meine
Billig-Dashcam gegen eine Rollei CarDVR-300 zu tauschen.
Preislich nicht zu hoch angesiedelt, hat sie m.E. ein gutes Preis-/Leistungsverhältnis.
Full-HD und 32 GB Speicherkarte bringen viele Filme mit sehr guter Qualität.
Die zusätzlichen Funktionen, wie von X3 No.1 schon gut beschrieben, sind auch hier an Board.
Die Tonaufnahmen sind auch sehr gut, man versteht alles.
Gut gefällt mir die Zusatzfunktion, während der Filmaufnahme ein Foto auf Tastendruck
zusätzlich zu erstellen.
Und gut finde ich auch die Emergency-Funktion, mit der die aktuelle Filmaufnahme einen
Schreibschutz erhält und beim Überschreiben von älteren Dateien erhalten bleibt.
Aufgrund der guten Bildqualität kann die Kamera als Ersatz-"ActionCam" zum Speichern
schöner Landschaften eingesetzt werden.
Lauter Dinge die mit meiner bisherigen Billig-DashCam so nicht möglich waren.
Greetings
Peter
Ihre Zeit ist begrenzt, also vergeuden Sie sie nicht, indem Sie ein fremdbestimmtes Leben führen.
Hüten Sie sich vor Dogmen, denn das heisst nichts anderes, als sein Leben an den Ansichten anderer Leute auszurichten.
(Zitat Steve Jobs)
Ich habe innerhalb der letzten 3 Jahre 3x einen Unfall aufzeichnen können. Er wurde bislang jedes Mal seitens Polizei und Versicherungen zur unterstützenden Klärung des Sachverhalts dankbar angenommen. Und letztlich dient mir das Ding zum Selbstschutz. Mittels Annäherungs- und Erschütterungssensor auch zur Überwachung. Nicht schlecht für damalig 99€...
Beste Grüße aus HH!
Frank
"Wo Vorsprung durch Technik aufhört - fängt die Freude am Fahren erst an"
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