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Also ich habe mich nun bei Insidern, der Kundenbetreuung speziell Pannendienst und beim informiert.
Für mich, da EZ 7/14 würde folgendes zutreffen:
Ein fahren mit Reifen ohne RDC würde immer eine Fehlermeldung bringen. Damit könnte man -ich- ja leben.
Nur stellt sich nun versicherungstechnisch die Frage, ob im Falle eines Falles es nicht doch zu Reibereien kommen kann bzw. erlischt meine BE falls ich damit fahre???
Hier mal ein Auszug aus dem Artikel der A-M-SP bezüglich RDC:
Bei der Einführung neuer Fahrzeugtypen gilt die Ausstattungspflicht übrigens schon seit 2012. Entscheidend ist das Datum der Typgenehmigung, zu finden unter Ziffer 6 der Zulassungsbescheinigung. Ist dort ein Datum nach dem 1. November 2012 eingetragen, ist der Wagen ausrüstungspflichtig. Von der Vorschrift betroffen sind neben Pkw auch kompakte Wohnmobile, die ab Werk bereits die entsprechende Zulassung besitzen, sowie Geländewagen, erkennbar an den Fahrzeug- Codes M1 oder M1G unter Ziffer J des Zulassungspapiers. Für all diese Fahrzeuge gilt: Ist ein direkt messendes System mit Sensoren installiert, müssen auch die Winterräder mit Reifendrucksensoren ausgerüstet werden.
Die ABE des Fahrzeugs erlischt momentan (noch) nicht. Allerdings wird das Fehlen von Sensoren oder das Deaktivieren der Anlage beim TüV als geringer Mangel eingestuft, der sofort zu beheben ist.
Wie die Versicherungen dazu stehen bleibt, denke ich, mal abzuwarten. Es wird in Zukunft bestimmt Fälle geben, in denen sich einige Versicherungen querstellen und sei es nur bei der Regulierung von Vollkaskoschäden, wenn man behaupten könnte, daß der (Unfall-)Schaden durch frühzeitiges Erkennen eines schleichenden Plattfußes hätte vermieden werden können.
Gruß vom Rand der Lüneburger Heide Peter
"Ein Auto mit 2 angetriebenen Rädern ist nur eine Notlösung!" (Walter Röhrl) Kerzen müssen zünden und nicht brennen.
Ich habe da nochwas gefunden was mich von meiner obigen Aussage etwas zurückrudern lässt. Ich denke hier sieht man auch teilweise die Schwammigkeit der Gesetzeslage in Bezug auf die Umsetzung der EU-Verordnung.
Seht selbst > KLICK
Demnach wäre ich bei Fahrzeugen ab EZ 1.11.2014 vorsichtig ohne Sensoren zu fahren.
Bei mir liegen die WR-ohne Sensor- noch jungfräulich in der Garage.
Mir geht es darum ob ich mit EZ 7/14 ebenfalls WR mit Sensor brauche oder nicht und wenn ich ohne fahre, meine BE dadurch nicht erlischt.
Aus den ganzen Artikeln kann man nicht schlüssiges herauslesen, der eine sagt so, der andere so.
Zwingend sind sie vorgeschrieben ab EZ 1.11.2014.
In meinem Fall kann/darf/dürfte ich vielleicht doch oder nicht Reifen ohne Sensor benutzen obwohl ich ein aktives System besitze aber meine EZ vor 11/14 liegt.
Mit der Warnmeldung muß ich dann halt den Winter über leben.
Notfalls könnte ich die jungfräulichen Dinger beim jetzt noch zurückgeben um mir richtige zu besorgen.
Hast du die "jungfräulichen Dinger" den für den neuen Xi beim dazubestellt?
Wenn ja, dann sollte der auch wissen, daß sie für deinen Xi (alle ab Produktionsdatum 03/2014) die Sensoren haben müssen.
Gruß vom Rand der Lüneburger Heide Peter
"Ein Auto mit 2 angetriebenen Rädern ist nur eine Notlösung!" (Walter Röhrl) Kerzen müssen zünden und nicht brennen.
Also wenn Du die noch zurückgeben kannst, ist es aus meiner Sicht sehr ratsam. Ich würde das am Montag sofort in Angriff nehmen. Nachrüsten kostet über 400 Euro.
Die neuem Räder haben die neuen Ventile, jedenfalls habe ich das bei allen Sätzen die in den Ausstellungen liegen gesehen. Die neuen Räder mit den neuen Ventilen kosten noch nicht einmal mehr. Leebmann gibt auf neue Sätze auch schon Nachlässe.
Alles sehr unbefriedigend für mich jedenfalls.
Habe heute einen BMW Händler aufgesucht welcher 4 Originalnachrüstsätze hat. Obwohl der Händler zu der Gruppe gehört von dem ich meinen vor 3Tagen bekommen habe, werden die Sätze nicht freigegeben, weil sich die einer zurücklegen lassen hat.
Bei einem anderen Händler der auch zu einer Gruppe gehört sind 50 Nachrüstsätze in der Bestellung mit offenen Lieferangaben.
Hast du die "jungfräulichen Dinger" den für den neuen Xi beim dazubestellt?
Wenn ja, dann sollte der auch wissen, daß sie für deinen Xi (alle ab Produktionsdatum 03/2014) die Sensoren haben müssen.
Nachträglich zum zufriedenstellenden Sonderpreis beim für mich nun -(unwissenden) bestellt,falls ich nachrüsten lasse hat sich der S-Preis erledigt
Wo steht denn das schon wieder mit 03/2014 ?
Also wenn Du die noch zurückgeben kannst, ist es aus meiner Sicht sehr ratsam. Ich würde das am Montag sofort in Angriff nehmen. Nachrüsten kostet über 400 Euro
Deswegen stehen ja die Dinger noch jungfräulich bei mir, sodaß ich im Falle ...
Alle Fahrzeuge ab Produktionsdatum März 2014 sind mit der SA S2VBA ab Werk ausgestattet, und benötigen die Ausführung mit RDC Module.
Ich würde mal ganz auf doof beim machen. Warum er dir einen unpassenden Radsatz für deinen Xi verkauft hat. Ich denke mal da ist evtl. eine Nachverhandlung drin.
Gruß vom Rand der Lüneburger Heide Peter
"Ein Auto mit 2 angetriebenen Rädern ist nur eine Notlösung!" (Walter Röhrl) Kerzen müssen zünden und nicht brennen.
Ich ärgere mich nun schon genug,das ich damals so doof war und habe mir die Räder andrehen lassen obwohl ich extra darauf hinwies das hier die Sensoren fehlen.
Aber der Unwissende war sich seiner Sache absolut sicher das diese noch bei mir passen,also Sensoren nicht benötigt werden.
Bin mal auf sein Gesicht gespannt wenn ich ihm die aktuelle Lage schilder.
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