Evtl. könnte man einen Adapter dahingehend "umrüsten", dass ein Verbraucher simuliert wird. Evtl. einen entsprechenden Widerstand einlöten?
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PDC dauerhaft ausschalten?
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AW: PDC dauerhaft ausschalten?
Evtl. könnte man einen Adapter dahingehend "umrüsten", dass ein Verbraucher simuliert wird. Evtl. einen entsprechenden Widerstand einlöten?Gruß vom Rand der Lüneburger Heide
Peter
"Ein Auto mit 2 angetriebenen Rädern ist nur eine Notlösung!" (Walter Röhrl)
Kerzen müssen zünden und nicht brennen.
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AW: PDC dauerhaft ausschalten?
Zitat von GenesisBiker Beitrag anzeigenDie PDC schaltet mit Adapter nicht ab, ich habe den Versuch unternommen.LG
Roger
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Zitat von scubafat Beitrag anzeigenDie Jäger haben ja auch sowas dran. Auch ohne Beleuchtung.Bei vielen Autos ist vergessen worden alle Räder mit dem Motor zu verbinden.
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Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
§22 Ladung
Ragt das äußerste Ende der Ladung mehr als 1 m über die Rückstrahler des Fahrzeugs nach hinten hinaus, so ist es kenntlich zu machen durch mindestens- 1.eine hellrote, nicht unter 30 x 30 cm große, durch eine Querstange auseinandergehaltene Fahne,
- 2.ein gleich großes, hellrotes, quer zur Fahrtrichtung pendelnd aufgehängtes Schild oder
- 3.einen senkrecht angebrachten zylindrischen Körper gleicher Farbe und Höhe mit einem Durchmesser von mindestens 35 cm.
Inwie weit das für das Brett gilt?????
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- 1.eine hellrote, nicht unter 30 x 30 cm große, durch eine Querstange auseinandergehaltene Fahne,
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AW: PDC dauerhaft ausschalten?
Na ja, wenn ich der Rennleitung erkläre, dieses Brett was sie dort sehen transportiere ich auf meiner Anhängerkupplung, weil es mir für den Innenraum zu dreckig ist, können sie ja nichts sagen. Und kennzeichnen brauche ich es ja nicht, weil es max 50 cm übersteht. Und schwache ältere Personen können sich dort mal kurz draufsetzen um sich auszuruhen.LG
Roger
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AW: PDC dauerhaft ausschalten?
Fest verbunden auch wieder nicht. Dann würde ein Fahrradträger auch die Gesamtlänge des Fahrzeugs in den Papieren verändern, wie z.B. festangebaute Motorrad-/Träger/Bühnen an Womos.
Fahrradträger verdecken, zumal wenn Fahrräder drauf sind auch die Rückleuchten. Daher ist dort auch Beleuchtung und 3. Kennzeichen notwendig.
Ich sehe auf oft die Jagdkörbe auf der AHK hier rumfahren, ohne Beleuchtung. Leider habe ich hierzu auch noch keine rechtliche Bestimmung gefunden.Gruß vom Rand der Lüneburger Heide
Peter
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Kerzen müssen zünden und nicht brennen.
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Zitat von rick2601 Beitrag anzeigen...wie mit der abnehmbaren AHK. Die darf ja ungenutzt angeblich auch nicht angebaut sein. Die genaue Regelung kenne ich aber nicht...
Jeder Fahrzeugführer hat eine sogenannte Schadensminderungspflicht.
Eine abnehmbare (!) AHK, die nicht in Benutzung ist stellt eine Gefahr für Fußgänger (Straßenüberquerung zwischen parkenden Fahrzeugen) und größeren Schaden bei einem
Auffahrunfall dar.
Und genau damit hat der Fahrzeugführer die Schadensminderungspflicht nicht eingehalten.
PoWder
PS: Ich kenne in der Tat Fälle in denen einem AHK-Benutzer eine Teilschuld zugesprochen wurde - wenn auch nur eine kleine.
Für die Hochstufung der SF-Klasse reicht das schon.
Deshalb: Wird der Haken nicht gebraucht - weg damit!
Nagelt mich aber nicht fest was genau "Gebrauch" bedeutet. Ist ein Anhänger oder ein Träger drauf ist es zu 100 % Gebrauch.
Der Weg zu einer Anhängerbude mit ausgefahrener AHK könnte Diskussionen verursachen, die niemand haben will...Gruß aus dem Salzlandkreis
Thomas
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AW: PDC dauerhaft ausschalten?
Da gibt es zu der abnehmbaren AHK eine juristische Einschätzung http://dr.freundorfer-melzer.adac-ve...rkupplung.html
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PDC dauerhaft ausschalten?
Moin,
das deckt sich perfekt mit meinen Erfahrungen...
Durch die erhöhte Betriebsgefahr gab es eine Mithaftung, die in keinem der Fälle gerichtlich angezweifelt wurde.
(Mithaftung konkret waren jeweils 10 %)
Betriebsgefahr und Schadensminderungspflicht sind im ADAC-Text gleichzusetzen.
Das Fazit bleibt bei:
Ruhiger schlafen mit abgenommener AHK!Gruß aus dem Salzlandkreis
Thomas
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