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Hallo zusammen,
ich würde gerne meine Nebler als Tagfahrlicht nehmen.
So dass sie also ständig an sind und aus gehen sobald man das Abblendlicht einschaltet.
Also meine Frage an die Elektronik Fachleute hier im Forum:
Kann man dies "umlöten" oder einstellen?
(Die Zulassungs-Frage stelle ich an dieser STelle nicht)
Wenn beim nächsten TüV Termin die Nebelleuchten bei eingeschaltetem Abblendlicht nicht angehen ist dies ein schwerer Mangel und die Plakette wird nicht erteilt.
Wenn die Nebelleuchten nicht ein und ausschaltbar sind ebenfalls.
Btw habe ich kein Verständnis dafür. Wenn es nicht schneit, regnet oder Nebel herrscht haben Nebelscheinwerfer aus zu sein.
Schert sich denn keiner mehr um irgendetwas das in der StVO steht ?
Grüße, ein kopfschüttelnder Schorsche
Zuletzt geändert von schorsche; 28.04.2012, 22:15.
Also ich wiederrum kann deine AUssage nicht wirklich nachvollziehen.
Ich rede ja nicht von der Nebel Heckleuchte. Diese wäre natürlich sehr störend.
Aber woist vorne bitte das Problem.
Wo ist der Unterschied ob mir gleißend helle Audi LED Ketten entgegen strahlen oder zwei so blöde H11 Lampen?!
Es geht doch in erster Linie darum, dass man gesehen wird. Und das würde man dann ja. Und wenn ich keine Nebelscheinwerfer hätte würde das den TÜV ja auch nicht interessieren.
Außerdem hatte ich ja geschrieben, dass die Nebler beim einschalten des Abblendlichtes an gehen sollen.
Also VW hat das schon ewig so.
Also ich denke, man sollte die Kirche im Dorf lassen und sich nicht über sowas aufregen.
Also, Nebler raus ist ok lt. Tüv
TFL von Philips oder was weiß ich dran machen auch.
Wo ist also das Problem die Nebler zu nehmen?!
Kann mir ja auch runde LED Tagfahrlichte in die Nebler bauen.
Also ich denke, wenn die Nebler vorne nur an sind und dann bei Abblendlicht ausgehen ist das kein Problem für den Tür. Warum denn auch...
Stimmt. Laut EU-Recht sind Nebelscheinwerfer als Zustzscheinwerfer anzusehen. Es dürfen bis zu sechs Scheinwerfer gleichzeitig brennen, wenn der Gegenverkehr nicht geblendet wird. Somit wäre die Idee gar nicht so schlecht.
Unser Xi genehmigt sich momentan
sigpicGruß Thorsten
Wer die StVO nicht nachvollziehen kann sollte sich gründlich überlegen ob er sich in den Verkehr traut.
I. Allgemeine Verkehrsregeln §17 Beleuchtung
(1) Während der Dämmerung, bei Dunkelheit oder wenn die Sichtverhältnisse es sonst erfordern, sind die vorgeschriebenen Beleuchtungseinrichtungen zu benutzen. Die Beleuchtungseinrichtungen dürfen nicht verdeckt oder verschmutzt sein.
(2) Mit Begrenzungsleuchten (Standlicht) allein darf nicht gefahren werden. Auf Straßen mit durchgehender, ausreichender Beleuchtung darf auch nicht mit Fernlicht gefahren werden. Es ist rechtzeitig abzublenden, wenn ein Fahrzeug entgegenkommt oder mit geringem Abstand vorausfährt oder wenn es sonst die Sicherheit des Verkehrs auf oder neben der Straße erfordert. Wenn nötig, ist entsprechend langsamer zu fahren.
(2a) Krafträder müssen auch am Tage mit Abblendlicht fahren.
(3) Behindert Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht erheblich, dann ist auch am Tage mit Abblendlicht zu fahren. Nur bei solcher Witterung dürfen Nebelscheinwerfer eingeschaltet sein. Bei zwei Nebelscheinwerfern genügt statt des Abblendlichts die zusätzliche Benutzung der Begrenzungsleuchten. An Krafträdern ohne Beiwagen braucht nur der Nebelscheinwerfer benutzt zu werden. Nebelschlußleuchten dürfen nur dann benutzt werden, wenn durch Nebel die Sichtweite weniger als 50 m beträgt.
(4) Haltende Fahrzeuge sind außerhalb geschlossener Ortschaften mit eigener Lichtquelle zu beleuchten. Innerhalb geschlossener Ortschaften genügt es, nur die der Fahrbahn zugewandten Seite durch Parkleuchten oder auf andere zugelassene Weise kenntlich zu machen; eigene Beleuchtung ist entbehrlich, wenn die Straßenbeleuchtung das Fahrzeug auf ausreichende Entfernung deutlich sichtbar macht. Auf der Fahrbahn haltende Fahrzeuge, ausgenommen Personenkraftwagen, mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t und Anhänger sind innerhalb geschlossener Ortschaften stets mit eigener Lichtquelle zu beleuchten oder durch andere zugelassene lichttechnische Einrichtungen kenntlich zu machen. Fahrzeuge, die ohne Schwierigkeiten von der Fahrbahn entfernt werden können, wie Krafträder, Fahrräder mit Hilfsmotor, Fahrräder, Krankenfahrstühle, einachsige Zugmaschinen, einachsige Anhänger, Handfahrzeuge oder unbespannte Fuhrwerke dürfen bei Dunkelheit dort nicht unbeleuchtet stehen gelassen werden.
(4a) Soweit bei Militärfahrzeugen von den allgemeinen Beleuchtungsvorschriften abgewichen wird, sind gelbrote retroreflektierende Warntafeln oder gleichwertige Absicherungsmittel zu verwenden. Im übrigen können sie an diesen Fahrzeugen zusätzlich verwendet werden.
(5) Führen Fußgänger einachsige Zug- oder Arbeitsmaschinen an Holmen oder Handfahrzeuge mit, so ist mindestens eine nach vorn und hinten gut sichtbare, nicht blendende Leuchte mit weißem Licht auf der linken Seite anzubringen oder zu tragen.
(6) Suchscheinwerfer dürfen nur kurz und nicht zum Beleuchten der Fahrbahn benutzt werden.
Danke, schorsche, für dieses Zitat aus der StVO. Leider scheint dies aber bei immer mehr Verkehrsteilnehmern völlig egal zu sein, wenn man so sieht, wie viele ständig mit angeschalteten Nebelscheinwerfern durch die Gegend fahren. Und leider scheint es auch unsere Ordnungshüter nicht sonderlich zu interessieren...
Gruß Ronny
I can't understand What makes a man Hate another man Help me understand
Aber als Abbiegelicht dürfen sie dann doch eingeschaltet werden
Eben...
Und ein dacia duster mit seinen riesigen tfl hat ja auch nichts anderes an.
Ps: nein. Die stvo ist mir natürlich nicht egal denn ich denke nicht das der Umbau dagegen verstößt.
...und ich bin bekennender "Nebler".
Bei der "Lichterpracht" die einem tagtäglich entgegenstrahlt, dürfte ein X3 mit eingeschalteten Nebelscheinwerfern als Tagfahrlicht nicht weiter auffallen.
M.E. müsste die StVO an die sich veränderten Bedingungen angepasst werden:
- Zugelassene Tagfahrlichter, die heller strahlen als Nebelscheinwerfer
- Abbiegelichter in allen Variationen (die sich übrigens nicht nur beim "Blinken und Abbiegen" einschalten, sondern auch beim Einlenken in scharfen Kurven - ob das der Gesetzgeber so wollte, als er die Abbiegelichter zugelassen hat?)
- Tagfahrlichter, die sich in der Optik nicht mehr von Nebelscheinwerfern unterscheiden (z.B. Skoda Yeti).
Letztlich entscheidet die individuelle Abwägung zwischen Sicherheitsgewinn (durch bessere Erkennbarkeit) und Risiko (ist der Verstoß gegen diesen Punkt der StVO überhaupt strafbewehrt und wenn wie hoch).
Das ist es was man tagtäglich auf den Straßen sieht.
Immer weniger Verkehrsteilnehmer die die StVO kennen und zusätzlich noch solche die sie kennen und sich darüber hinwegsetzen.
Das sind doch keine Diskussionsgrundlagen oder Regeln für Kaffeefahrten.
Sicherheitsabstände werden nicht eingehalten, bei Gelbphase vor Ampeln nochmal auf den Pinsel gerdrückt.
Und im kleinen fängt es meistens an.
Nun kann man über den Sinn streiten und diskutieren aber die Einhaltung einer Vorschrift an die "Einsicht" oder "Einverständnis" jedes Verkehrsteilnehmers zu knüpfen würde sehr bald zu WildWest Zuständen führen.
Bei der Einführung dieser Vorschrift hat sich der Gesetzgeber mit Gewissheit etwas gedacht. Und so lange es in der StVO steht (die auch oftmals angepasst wird wie jeder der sich mit den Texten beschäftigt weiss) so lange hat die Regel Gültigkeit...für die Einsichtigen als auch die Uneinsichtigen.
Und mit Verlaub bestimmt nicht bei Teilnehmern im Forum aber leider allgemeine Praxis ist der Umgang mit den Promillen.
Da wird es Laien überlassen sich an Grenzen heranzutrinken. Das passiert nicht wenn die Grenze 0,0 ist. Man gibt dem Verkehrsteilnehmer Handlungsspielraum. Wie fatal das bei 51 Millionen Kfz die durch "die StVO beherrschenden und beachtenden" Personen pilotiert werden wird beinahe täglich in den Zeitungen dokumentiert.
Wenn man sich so sehr an einer Vorschrift stört kann man dies bei den Verkehrsbehörden kundttun oder in den Dialog treten und darüber eine Änderung herbeiführen.
Solange allerdings die Automobilverbände diese Vorschrift stützen sehe ich nur den Weg über die Einsicht oder Akzeptanz
der Schorsche
P.S. wer die Einsicht sucht sollte sich mal mit dem Thema Nebelscheinwerfer, Brillenträger (als entgegenkommender Fahrer) und feuchter Witterung beschäftigen. Besonders lustig ist das dann für die Kradfahrer mit Tropfen auf dem Visier oder Fahradfahrer mit Brille auf der sich Tropfen bilden.
Zuletzt geändert von schorsche; 29.04.2012, 08:50.
Ich werde deutlich mehr von falsch eingestellten Scheinwerfern geblendet, als von Tagfahrlichtern oder Nebelscheinwerfern.
Ich finde MIT Licht besser als OHNE Licht. Das kann Unfälle vermeiden!
Und jetzt mal eine ganz doofe Frage:
1.) Nebellichter sind ja nicht gesetzlich vorgeschrieben
2.) Der Ausbau der Leuchtmittel "Nebel" mit Streuscheibe oder wie das Ding heisst geht also schon mal.
3.) Für Tagfahrlichter gibt es Regeln wie groß, breit usw. die verbaut werden dürfen.
Wenn also die "Postition" der Nebellampen in dieses Raster passen, kann doch jeder seine Tagfahrlichter (Leuchtmittel und Streuscheibe...) dahin bauen wo er will, oder nicht?
Meines Erachtens haben Tagfahrlichter (zumindest diese hässlichen LED-Teile aus dem Baumarkt) keine spezielle Streuscheibe, also müsse es mit "Fensterglas" ohne Streuscheubenfunktion doch im Rahmen liegen...
Wie könnte es anders sein, es gibt Normen für Tagfahrlichter.
hxxp://de.wikipedia.org/wiki/Tagfahrlicht
Bei der Beleuchtung gibt es eine grundlegende Regel für alle Fahrzeuge.
Sind Beleuchtungsmittel installiert so müssen sie auch funktionieren (für den Zweck ihrer Bestimmung, also welcher Norm sie zugeordnet werden).
Vorgeschrieben sind lediglich 2 Abblendlicht/Fernlicht in weiss, 2 Rückleuchten in rot, 3 rote Bremslichter die immer sichtbar sein müssen (Stichwort Verdeck öffnen während der Fahrt) und gelb blinkende Abbiegelichter die in einem bestimmten intervall blinken müssen und ein Standlicht. Solange keine überstehende Ladung transportiert wird ist das alles was am Auto vorhanden sein muss.
Edit : Bei Neuzulassungen (weiss nicht mehr das genaue Datum) müssen Tagfahrlichter installiert sein die durch den Fahrer nicht abstellbar/deaktivierbar sind.
liebe Grüße, der Schorsche
Zuletzt geändert von schorsche; 29.04.2012, 09:46.
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