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  • Ludwig47
    antwortet
    Sprinter und Co

    Hallo,

    ich fahr verschreckt von den Meldungen hier, schön brav auf der rechten Seite in den Baustellen - ob wohl die vielen Sprinter-Fahrer wissen, wie breit ihr Fahrzeug wirklich ist?

    So gesehen, könnte auf der linken Baustellen-Spur nur noch Polo, Smart und ähnliches unterwegs sein.

    Hoffentlich wird dieser Blödsinn eindeutig - und wenn, dann für alle zu breiten Fahrzeuge - geregelt!

    Gruß Ludwig

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  • PoWder
    antwortet
    AW: Fahrzeugbreite

    Und jetzt wird die Fahrzeugbreite auch geblitzt!


    Guckst Du HIER

    PoWder

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  • mko99
    antwortet
    AW: Fahrzeugbreite

    Zitat von Xhoch3 Beitrag anzeigen
    Dieser Satz dreht die Bedeutung des Schildes ins Gegenteil .....
    Hihi, stimmt, da hat sich der wiehernde Amtsschimmel reingemogelt :D

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  • Nitrox
    antwortet
    AW: Fahrzeugbreite

    Das reicht ja trotzdem noch, wenn die 2,1m Regelung kommt. Ganz im Gegensatz zum ML mit seinen 2,14m

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  • X3 Micha
    antwortet
    AW: Fahrzeugbreite

    Zitat von X3 Micha Beitrag anzeigen
    (durch die NEUEN Spiegel, .. E83 ab Ende 2009) 2,026m Breit,..
    :D der neuere "alte" X3 E83 LCI (ab 2009) wächst nun doch noch weiter,..

    BMW hatte mir zuvor telefonisch 2,026m genannt,..

    in der Anleitung von 2010/03 und in dem letzten Katalog (Seite 25)
    steht nun 2058mm (man sieht da auch auf den Bilder die neueren Spiegel)

    siehe selbst: http://www.bmw.at/at/de/newvehicles/...catalogue.html

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  • Nitrox
    antwortet
    AW: Fahrzeugbreite

    Zitat von Allermöher Beitrag anzeigen
    Ein merkwürdiges Ding aus der Hansestadt.

    Auf den Elbbrücken ist mal wieder Großbaustelle. Vier Spuren Richtung Innenstadt werden werden vor der Brücke in jeweils zwei Spuren aufgetrennt. LKW`s müssen die rechten beiden Spuren nehmen, ansonsten nimmt die Menge die beiden linken Bedarfsspuren in der Mitte der Brücke. Und dort steht dann plötzlich wo es noch einmal enger wird jeweils rechts und links der beiden Spuren das Schild mit max. 2 Meter. Tolle Wurst. Was macht jetzt z.B. ein X5? Umdrehen?
    In dem Fall ignorieren. Das kam auch in dem Fernsehbeitrag. Wenn ein Verbotsschild ohne Vorankündigung erst nach der letzten Ausweichmöglichkeit kommt, so dass man keine Chance mehr hat, das Verbot zu umgehen - bzw. umfahren, kann man weiterfahren. Was soll man sonst auch machen... Blöd nur, wenn so ein Verbot die Höhe betrifft, und man wirklich nicht mehr weiter kommt, weil das Fahrzeug zu hoch ist...
    Ist mir mal in Griechenland passiert.

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  • Xhoch3
    antwortet
    AW: Fahrzeugbreite

    Zitat von rübo Beitrag anzeigen
    ...
    Das Zeichen 264 StVO ordnet ein Verbot für Fahrzeuge einschließlich
    Ladung, dessen tatsächliche Breite - einschließlich Außenspiegel - nicht (??)
    größer ist als die dort angegebene Breite.....
    Dieser Satz dreht die Bedeutung des Schildes ins Gegenteil .....

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  • Allermöher
    antwortet
    AW: Fahrzeugbreite

    Ein merkwürdiges Ding aus der Hansestadt.

    Auf den Elbbrücken ist mal wieder Großbaustelle. Vier Spuren Richtung Innenstadt werden werden vor der Brücke in jeweils zwei Spuren aufgetrennt. LKW`s müssen die rechten beiden Spuren nehmen, ansonsten nimmt die Menge die beiden linken Bedarfsspuren in der Mitte der Brücke. Und dort steht dann plötzlich wo es noch einmal enger wird jeweils rechts und links der beiden Spuren das Schild mit max. 2 Meter. Tolle Wurst. Was macht jetzt z.B. ein X5? Umdrehen?

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  • X3 No.1
    antwortet
    AW: Fahrzeugbreite

    Zitat von PoWder Beitrag anzeigen
    Na also gibts also doch eine Richtlinie dafür. War ja klar, wir leben ja schließlich in Deutschland. :D

    Und das bedeutet jetzt: X3 mit den neuen Rückspiegeln und X5 macht Platz für meinen "alten" X3 :-)

    PoWder
    Und auch mich, bzw. meinen schmalen X3 findet ihr weiterhin in Baustellen links. Gut so, habe nämlich immer Schiss auf der rechten Spur, dass mir ein LKW hinten rein rauscht...

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  • PoWder
    antwortet
    AW: Fahrzeugbreite

    Na also gibts also doch eine Richtlinie dafür. War ja klar, wir leben ja schließlich in Deutschland. :D

    Und das bedeutet jetzt: X3 mit den neuen Rückspiegeln und X5 macht Platz für meinen "alten" X3 :-)

    PoWder

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  • mko99
    antwortet
    AW: Fahrzeugbreite

    Super, danke. RSA hatte ich ja auch schon gefunden und gelinkt...

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  • rübo
    antwortet
    AW: Fahrzeugbreite

    So liebe Freunde des X3-Treffs, hier die Antwort des Bundesverkehrsministeriums, einschließlich der Erklärung, warum in der Zulassungsbescheinigung nicht die tatsächliche Breite unserer Xi drinsteht:

    "...vielen Dank für Ihre E-Mail vom 16.05.2011.

    Die technischen Rahmenbedingungen für die Planung von
    Baustellenverkehrsführungen auf Autobahnen sind in den „Richtlinien für
    die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen (RSA) festgelegt. Um einen
    möglichst flüssigen Verkehrsablauf bei gleichzeitigem hohen
    Sicherheitsstandard für den Autofahrer und die auf den Baustellen
    arbeiten-den Personen zu garantieren, wurden hierzu Regelpläne zur
    Arbeitsstellensicherung erstellt. Die RSA enthalten auch detaillierte
    Regelungen zu den Breiten der Behelfsfahrstreifen im Baustellenbereich,
    differenziert u.a. nach der Länge der Baustelle und der Art der
    Verkehrsführung.

    Grundsätzlich sollte der Verkehr nach RSA im Bereich von Arbeitsstellen
    unter voller Ausnutzung der befestigten Straßenbreite, eventuell auch
    nach Verbreiterung durch Ansetzen eines entsprechenden Streifens oder
    auf Behelfsfahrbahnen abgewickelt werden und die vorhandene
    Fahrstreifenanzahl ist möglichst zu erhalten. Ziel ist es, die
    verkehrlichen Beeinträchtigungen auf das unbedingt erforderliche Maß zu
    beschränken. Bei der konkreten Wahl der Fahrstreifenbreiten sind dabei
    die vorhandenen örtlichen Rahmenbedingen (z. B. vorhandenen
    Brückenbauwerke mit eingeschränkten Überbaubreiten, Damm- oder
    Einschnittslagen etc.) im Baustellenbereich sowie wirtschaftliche
    Aspekte zu beachten. Aus diesen Zwängen heraus werden in der Praxis auch
    Verkehrsführungen mit "Mindestfahrstreifenbreiten" von 2,50 m für den
    Überholfahrstreifen und 3,00 m für den Hauptfahrstreifen bei
    entsprechender Beschilderung angelegt.

    Das Zeichen 264 StVO ordnet ein Verbot für Fahrzeuge einschließlich
    Ladung, dessen tatsächliche Breite - einschließlich Außenspiegel - nicht
    größer ist als die dort angegebene Breite. Für die höchstzulässigen
    Breiten in den §§ 18 und 22 StVO hingegen kommt es auf die in der
    Fahrzeugzulassung enthaltene Breite an.


    Sehr geehrter Herr R.

    Grundlage für die Ausgestaltung der Zulassungsdokumente, insbesondere
    der Zulassungsbescheinigung Teil I, ist die Richtlinie 1999/37/EG des
    Rates vom 29.04.1999. Sie diente unter anderem der Harmonisierung der
    Aufmachung und des Inhaltes der Zulassungsbescheinigung, erleichterte
    ihr Verständnis und trug dazu bei, dass in einem Mitglied zugelassenen
    Fahrzeuge ungehindert im Hoheitsgebiet des anderen Mitgliedstaates
    verkehren können. So sollte sich anhand der Zulassungsbescheinigung auch
    überprüfen lassen, ob der Inhaber eines Führerscheins ein Fahrzeug
    führt, für das er eine Fahrerlaubnis besitzt. Hierdurch sollte auch
    ein Beitrag der Verbesserung der Sicherheit im Straßenverkehr geleistet
    werden.
    Die Harmonisierung der Zulassungsbescheinigung sollte weiterhin die
    erneute Zulassung von Fahrzeugen, die an einem anderen Mitgliedstaaten
    zugelassen waren, erleichtern.

    Anhang I der vorgenannten Richtlinie enthält die in der
    Zulassungsbescheinigung Teil I enthaltenen Mindestangaben.
    Die
    Fahrzeugbreite gehört nicht dazu. Allerdings war es den Mitgliedstaaten
    freigestellt, zusätzliche Informationen aufzuführen. Dies ist in
    Deutschland hinsichtlich der Breite des Fahrzeuges in Millimetern (Zeile
    19 des ZB Teil I) geschehen.

    Der Begriff der Fahrzeugbreite ist in der für die Fahrzeuge der Klasse
    M1 (Pkw) verbindlichen EG-Typgenehmigungsrichtlinie geregelt. Danach
    sind die Rückspiegel nicht zu berücksichtigen. Folglich kann auch in der
    Zulassungsbescheinigung Teil I nur die gemäß
    EG-Typgenehmigungsrichtlinie definierte Breite eingetragen werden.
    "

    So, das hilft uns allen - und der TÜV-Mann hatte also tatsächlich keine Ahnung

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  • PoWder
    antwortet
    AW: Fahrzeugbreite

    Ist ja wie bei uns in der Firma: 5 Kollegen 6 verschiedene Meinungen :D:D:D.

    PoWder

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  • Dantho
    antwortet
    AW: Fahrzeugbreite

    Zitat von brummi Beitrag anzeigen
    Moin zusammen,

    ich habe dazu mal unsere Freunde vom TÜV angefragt, in der Hoffung, da was zu erfahren.

    Hier die Antwort:

    Sehr geehrter Brummi,

    für die Benutzung des auf 2 m fahrzeugbreite begrenzten Fahrstreifens gelten die Angaben in den Fahrzeugpapieren.

    Mit freundlichen Grüßen

    Fachreferent Fahrzeugprüfung

    TÜV Technische Überwachung Hessen GmbH
    Auto Service


    So gesehen, scheint doch alles geklärt, oder?

    und da sieht man wieder, selbst bei TÜV gibt es Leute die keine Ahung haben .

    Gruß Thomas

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  • Rolf.P
    antwortet
    AW: Fahrzeugbreite

    Zitat von X3 Micha Beitrag anzeigen
    Hallo Rolf,..

    wie alt ist denn dein X3 ?? hast du die gleichen Spiegel,.. ??
    ansonsten haben ja ca. 90% der E83 Fahrer (die mit den alten Spiegel) ja eh kein Problem,..

    mfG. Micha

    Ich hab einen von den ersten und bin nicht betroffen, es geht ja auch ums Grundsätzliche

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