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Keine Ankündigung bisher.
Fahrzeugbreite
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X
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Sprinter und Co
Hallo,
ich fahr verschreckt von den Meldungen hier, schön brav auf der rechten Seite in den Baustellen - ob wohl die vielen Sprinter-Fahrer wissen, wie breit ihr Fahrzeug wirklich ist?
So gesehen, könnte auf der linken Baustellen-Spur nur noch Polo, Smart und ähnliches unterwegs sein.
Hoffentlich wird dieser Blödsinn eindeutig - und wenn, dann für alle zu breiten Fahrzeuge - geregelt!
Gruß Ludwig
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AW: Fahrzeugbreite
Hihi, stimmt, da hat sich der wiehernde Amtsschimmel reingemogelt :DZitat von Xhoch3 Beitrag anzeigenDieser Satz dreht die Bedeutung des Schildes ins Gegenteil .....
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Das reicht ja trotzdem noch, wenn die 2,1m Regelung kommt. Ganz im Gegensatz zum ML mit seinen 2,14m
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:D der neuere "alte" X3 E83 LCI (ab 2009) wächst nun doch noch weiter,..Zitat von X3 Micha Beitrag anzeigen
(durch die NEUEN Spiegel, .. E83 ab Ende 2009) 2,026m Breit,..
BMW hatte mir zuvor telefonisch 2,026m genannt,..
in der Anleitung von 2010/03 und in dem letzten Katalog (Seite 25)
steht nun 2058mm (man sieht da auch auf den Bilder die neueren Spiegel)
siehe selbst: http://www.bmw.at/at/de/newvehicles/...catalogue.html
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AW: Fahrzeugbreite
In dem Fall ignorieren. Das kam auch in dem Fernsehbeitrag. Wenn ein Verbotsschild ohne Vorankündigung erst nach der letzten Ausweichmöglichkeit kommt, so dass man keine Chance mehr hat, das Verbot zu umgehen - bzw. umfahren, kann man weiterfahren. Was soll man sonst auch machen... Blöd nur, wenn so ein Verbot die Höhe betrifft, und man wirklich nicht mehr weiter kommt, weil das Fahrzeug zu hoch ist...Zitat von Allermöher Beitrag anzeigenEin merkwürdiges Ding aus der Hansestadt.
Auf den Elbbrücken ist mal wieder Großbaustelle. Vier Spuren Richtung Innenstadt werden werden vor der Brücke in jeweils zwei Spuren aufgetrennt. LKW`s müssen die rechten beiden Spuren nehmen, ansonsten nimmt die Menge die beiden linken Bedarfsspuren in der Mitte der Brücke. Und dort steht dann plötzlich wo es noch einmal enger wird jeweils rechts und links der beiden Spuren das Schild mit max. 2 Meter. Tolle Wurst. Was macht jetzt z.B. ein X5? Umdrehen?

Ist mir mal in Griechenland passiert.
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AW: Fahrzeugbreite
Dieser Satz dreht die Bedeutung des Schildes ins Gegenteil .....Zitat von rübo Beitrag anzeigen...
Das Zeichen 264 StVO ordnet ein Verbot für Fahrzeuge einschließlich
Ladung, dessen tatsächliche Breite - einschließlich Außenspiegel - nicht (??)
größer ist als die dort angegebene Breite.....
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Ein merkwürdiges Ding aus der Hansestadt.
Auf den Elbbrücken ist mal wieder Großbaustelle. Vier Spuren Richtung Innenstadt werden werden vor der Brücke in jeweils zwei Spuren aufgetrennt. LKW`s müssen die rechten beiden Spuren nehmen, ansonsten nimmt die Menge die beiden linken Bedarfsspuren in der Mitte der Brücke. Und dort steht dann plötzlich wo es noch einmal enger wird jeweils rechts und links der beiden Spuren das Schild mit max. 2 Meter. Tolle Wurst. Was macht jetzt z.B. ein X5? Umdrehen?
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Und auch mich, bzw. meinen schmalen X3 findet ihr weiterhin in Baustellen links. Gut so, habe nämlich immer Schiss auf der rechten Spur, dass mir ein LKW hinten rein rauscht...Zitat von PoWder Beitrag anzeigenNa also gibts also doch eine Richtlinie dafür. War ja klar, wir leben ja schließlich in Deutschland. :D
Und das bedeutet jetzt: X3 mit den neuen Rückspiegeln und X5 macht Platz für meinen "alten" X3 :-)
PoWder
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Na also gibts also doch eine Richtlinie dafür. War ja klar, wir leben ja schließlich in Deutschland. :D
Und das bedeutet jetzt: X3 mit den neuen Rückspiegeln und X5 macht Platz für meinen "alten" X3 :-)
PoWder
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AW: Fahrzeugbreite
Super, danke. RSA hatte ich ja auch schon gefunden und gelinkt...
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AW: Fahrzeugbreite
So liebe Freunde des X3-Treffs, hier die Antwort des Bundesverkehrsministeriums, einschließlich der Erklärung, warum in der Zulassungsbescheinigung nicht die tatsächliche Breite unserer Xi drinsteht:
"...vielen Dank für Ihre E-Mail vom 16.05.2011.
Die technischen Rahmenbedingungen für die Planung von
Baustellenverkehrsführungen auf Autobahnen sind in den „Richtlinien für
die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen (RSA) festgelegt. Um einen
möglichst flüssigen Verkehrsablauf bei gleichzeitigem hohen
Sicherheitsstandard für den Autofahrer und die auf den Baustellen
arbeiten-den Personen zu garantieren, wurden hierzu Regelpläne zur
Arbeitsstellensicherung erstellt. Die RSA enthalten auch detaillierte
Regelungen zu den Breiten der Behelfsfahrstreifen im Baustellenbereich,
differenziert u.a. nach der Länge der Baustelle und der Art der
Verkehrsführung.
Grundsätzlich sollte der Verkehr nach RSA im Bereich von Arbeitsstellen
unter voller Ausnutzung der befestigten Straßenbreite, eventuell auch
nach Verbreiterung durch Ansetzen eines entsprechenden Streifens oder
auf Behelfsfahrbahnen abgewickelt werden und die vorhandene
Fahrstreifenanzahl ist möglichst zu erhalten. Ziel ist es, die
verkehrlichen Beeinträchtigungen auf das unbedingt erforderliche Maß zu
beschränken. Bei der konkreten Wahl der Fahrstreifenbreiten sind dabei
die vorhandenen örtlichen Rahmenbedingen (z. B. vorhandenen
Brückenbauwerke mit eingeschränkten Überbaubreiten, Damm- oder
Einschnittslagen etc.) im Baustellenbereich sowie wirtschaftliche
Aspekte zu beachten. Aus diesen Zwängen heraus werden in der Praxis auch
Verkehrsführungen mit "Mindestfahrstreifenbreiten" von 2,50 m für den
Überholfahrstreifen und 3,00 m für den Hauptfahrstreifen bei
entsprechender Beschilderung angelegt.
Das Zeichen 264 StVO ordnet ein Verbot für Fahrzeuge einschließlich
Ladung, dessen tatsächliche Breite - einschließlich Außenspiegel - nicht
größer ist als die dort angegebene Breite. Für die höchstzulässigen
Breiten in den §§ 18 und 22 StVO hingegen kommt es auf die in der
Fahrzeugzulassung enthaltene Breite an.
Sehr geehrter Herr R.
Grundlage für die Ausgestaltung der Zulassungsdokumente, insbesondere
der Zulassungsbescheinigung Teil I, ist die Richtlinie 1999/37/EG des
Rates vom 29.04.1999. Sie diente unter anderem der Harmonisierung der
Aufmachung und des Inhaltes der Zulassungsbescheinigung, erleichterte
ihr Verständnis und trug dazu bei, dass in einem Mitglied zugelassenen
Fahrzeuge ungehindert im Hoheitsgebiet des anderen Mitgliedstaates
verkehren können. So sollte sich anhand der Zulassungsbescheinigung auch
überprüfen lassen, ob der Inhaber eines Führerscheins ein Fahrzeug
führt, für das er eine Fahrerlaubnis besitzt. Hierdurch sollte auch
ein Beitrag der Verbesserung der Sicherheit im Straßenverkehr geleistet
werden.
Die Harmonisierung der Zulassungsbescheinigung sollte weiterhin die
erneute Zulassung von Fahrzeugen, die an einem anderen Mitgliedstaaten
zugelassen waren, erleichtern.
Anhang I der vorgenannten Richtlinie enthält die in der
Zulassungsbescheinigung Teil I enthaltenen Mindestangaben. Die
Fahrzeugbreite gehört nicht dazu. Allerdings war es den Mitgliedstaaten
freigestellt, zusätzliche Informationen aufzuführen. Dies ist in
Deutschland hinsichtlich der Breite des Fahrzeuges in Millimetern (Zeile
19 des ZB Teil I) geschehen.
Der Begriff der Fahrzeugbreite ist in der für die Fahrzeuge der Klasse
M1 (Pkw) verbindlichen EG-Typgenehmigungsrichtlinie geregelt. Danach
sind die Rückspiegel nicht zu berücksichtigen. Folglich kann auch in der
Zulassungsbescheinigung Teil I nur die gemäß
EG-Typgenehmigungsrichtlinie definierte Breite eingetragen werden."
So, das hilft uns allen - und der TÜV-Mann hatte also tatsächlich keine Ahnung
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Ist ja wie bei uns in der Firma: 5 Kollegen 6 verschiedene Meinungen :D:D:D.
PoWder
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Zitat von brummi Beitrag anzeigenMoin zusammen,
ich habe dazu mal unsere Freunde vom TÜV angefragt, in der Hoffung, da was zu erfahren.
Hier die Antwort:
Sehr geehrter Brummi,
für die Benutzung des auf 2 m fahrzeugbreite begrenzten Fahrstreifens gelten die Angaben in den Fahrzeugpapieren.
Mit freundlichen Grüßen
Fachreferent Fahrzeugprüfung
TÜV Technische Überwachung Hessen GmbH
Auto Service
So gesehen, scheint doch alles geklärt, oder?
und da sieht man wieder, selbst bei TÜV gibt es Leute die keine Ahung haben
.
Gruß Thomas
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AW: Fahrzeugbreite
Zitat von X3 Micha Beitrag anzeigenHallo Rolf,..
wie alt ist denn dein X3 ?? hast du die gleichen Spiegel,.. ??
ansonsten haben ja ca. 90% der E83 Fahrer (die mit den alten Spiegel) ja eh kein Problem,..
mfG. Micha
Ich hab einen von den ersten und bin nicht betroffen, es geht ja auch ums Grundsätzliche
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