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  • X3 Micha
    antwortet
    AW: Fahrzeugbreite

    Zitat von Rolf.P Beitrag anzeigen
    geklärt ist jetzt wieder auf jeden Fall, dass garnichts klar ist.....
    Hallo Rolf,..

    wie alt ist denn dein X3 ?? hast du die gleichen Spiegel,.. ??
    ansonsten haben ja ca. 90% der E83 Fahrer (die mit den alten Spiegel) ja eh kein Problem,..

    mfG. Micha

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  • Rolf.P
    antwortet
    AW: Fahrzeugbreite

    Zitat von brummi Beitrag anzeigen
    Moin zusammen,

    ich habe dazu mal unsere Freunde vom TÜV angefragt, in der Hoffung, da was zu erfahren.

    Hier die Antwort:

    Sehr geehrter Brummi,

    für die Benutzung des auf 2 m fahrzeugbreite begrenzten Fahrstreifens gelten die Angaben in den Fahrzeugpapieren.

    Mit freundlichen Grüßen

    Fachreferent Fahrzeugprüfung

    TÜV Technische Überwachung Hessen GmbH
    Auto Service


    So gesehen, scheint doch alles geklärt, oder?
    geklärt ist jetzt wieder auf jeden Fall, dass garnichts klar ist.....

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  • mko99
    antwortet
    AW: Fahrzeugbreite

    Cool. Bitte mit notariellem Siegel an die Polizei schicken, damit die das auch wissen. Und ans Innenministerium, damit die Formulierung in der StVO entsprechend überarbeitet wird.

    Zitat von brummi Beitrag anzeigen
    Sehr geehrter Brummi,
    ...
    Wie jetzt, nicht "Herr Brummi"

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  • brummi
    antwortet
    AW: Fahrzeugbreite

    Moin zusammen,

    ich habe dazu mal unsere Freunde vom TÜV angefragt, in der Hoffung, da was zu erfahren.

    Hier die Antwort:

    Sehr geehrter Brummi,

    für die Benutzung des auf 2 m fahrzeugbreite begrenzten Fahrstreifens gelten die Angaben in den Fahrzeugpapieren.

    Mit freundlichen Grüßen

    Fachreferent Fahrzeugprüfung

    TÜV Technische Überwachung Hessen GmbH
    Auto Service


    So gesehen, scheint doch alles geklärt, oder?

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  • Nitrox
    antwortet
    AW: Fahrzeugbreite

    Zitat von Rolf.P Beitrag anzeigen
    NRW ist als erstes Land damit beschäftigt die Schilder auf 2,1 m umzupinseln, da sie nicht mehr zeitgemäß sind.
    ...bleibt zu hoffen, dass sie dann auch die Fahrspuren so auslegen, dass man mit einer Fahrzeugbreite von 2,1m problemlos die linke Spur nutzen kann.

    Wie auch immer - wenn die Regelung kommt, können wir alle getrost links fahren und den (theoretisch) rechts fahrenden ML, Kuh7 usw. freundlich zuwinken, da die auch die 2,1m Grenze knacken!

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  • Rolf.P
    antwortet
    AW: Fahrzeugbreite

    Also mein Kumpel bei der Trachtengruppe hat sich etra schlau gemacht und ein paar andere Dienststellen befragt.

    Auch wenn ich es nicht einsehen will(aber wohl mein Problem), zählen die Spiegel dazu!

    NRW ist als erstes Land damit beschäftigt die Schilder auf 2,1 m umzupinseln, da sie nicht mehr zeitgemäß sind.

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  • rübo
    antwortet
    AW: Fahrzeugbreite

    Hi,

    habe jetzt einfach mal das Bundesverkehrsministerium angeschrieben. Bin mal gespannt, was dabei rüberkommt.

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  • X3 No.1
    antwortet
    AW: Fahrzeugbreite

    Ich bin heute auf der A1 von HH nach Bremen und zurück in den Baustellen nur links gefahren. Auch wenn da 2m steht, die sind alle breiter Ich hatte zu keiner Zeit das Gefühl, dass es zu eng wird.

    Aber auch wenn dein Wagen nur 2m breit wäre, dürftest du ja theoretisch keinen mm Lenkabweichung haben, da es sonst auf der Spur eng wird... Das möchte ich sehen.

    Über einige Dinge würde ich mir mal nicht so nen Kopf machen. Wird schon schiefgehen.

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  • X3 Micha
    antwortet
    AW: Fahrzeugbreite

    Zitat von Rolf.P Beitrag anzeigen
    Das ist kein Fall fürs Verkehrs-,. sondern fürs Justizministerium.
    naja,.. ich (persönlich) wollte es garnicht so kompliziert wissen,..
    Fakt ist halt,...in den Papieren ist mein Wagen weit unter 2m...

    UND auch in dem Bordhandbuch (mit Zeichnung) steht (auch mit Spiegel) kleiner 2m.

    ABER er ist halt (durch die NEUEN Spiegel, .. E83 ab Ende 2009) 2,026m Breit,..


    Mir persönlich geht es auch nicht darum irgendwann einen Polizisten "überzeugen" zu wollen.. sondern eher zu wissen, wenn halt 2m da steht,.. dass
    ich "eigentlich" da nicht fahren darf... punkt. (denn vor Gericht zählt dass, was der Gutachter zur Breite sagt)

    ich gehe davon aus, dass es nicht mehr lange dauert, dass überall 2,1m steht und dann freue ich mich auch wieder richtig über
    meine hübscheren Spiegel..

    mfG. Micha

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  • Rolf.P
    antwortet
    AW: Fahrzeugbreite

    Zunächst mal bin ich mir auch nicht sicher mit meiner Meinung.

    Nur vor Gericht gab es allgemein schon die abenteuerlichsten Auslegungen.

    Aber die STVO besagt ja, die tatsächliche Breite auch inkl. Ladung.

    Fakt ist jedoch, dass ich normalerweise, und einen PKW sowieso, nur so beladen darf, dass seitlich und nach vorne nichts übersteht.

    Also bei seitlichen Überhängen würde ich schon gegen die STVO verstossen.

    Wenn LKWs Ladung mit sich führen wollen, die breiter ist als die Ladefläche benötigen sie eine Sondergenehmigung und müssen gf. Massnahmen am Fahrzeug durchführen. In der Genehmigung ist dann die tatsächliche Breite fixiert, da diese von der eingetragenene Breite laut STVZO abweicht und verbindlich ist.

    Das ist kein Fall fürs Verkehrs-,. sondern fürs Justizministerium.

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  • PoWder
    antwortet
    AW: Fahrzeugbreite

    Zitat von Dantho Beitrag anzeigen
    ...wenn du mit 225 Sachen geblitz werden würdest, nütztes dir auch nix, das in der Zulassung nur 198 km/h drin stehen...:D
    Naja, beim Blitzer nicht - ABER wenn Du als Beschludigter zur Polizei musst, weil Dich jemand angezeigt hat, Du wärst auf rund 15 Kilometer bei Tempo 220 "auf seiner Stoßstange" gefahren und hast gedrängelt um überholen zu können, dann hilft so ein Fahrzeugschein mit Vmax 198 schon weiter...

    Im übrigen kenne ich den beschuldigtden Fahrer (X3 2.0d 150 PS ohne Casamo) - der hätte NIEMALS 15 Kilometer gedrängelt - spätestens nach 2 Kilometern wäre er rechts vorbeigefahren

    Die Aussage des Beschuldigten war dann: "Guck mal hier: Das Auto fährt nur 198. Und wenn der bergab mit Rückenwind 220 schafft, dann brauch ich nicht drängeln, es kommt sowieso nix mehr".

    Das Verfahren wurde 4 Wochen später eingestellt.


    PoWder

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  • Dantho
    antwortet
    AW: Fahrzeugbreite

    Noch ein Beispiel, wenn du mit 225 Sachen geblitz werden würdest, nütztes dir auch nix, das in der Zulassung nur 198 km/h drin stehen...:D

    Gruß Thomas

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  • PoWder
    antwortet
    AW: Fahrzeugbreite

    Moin,

    und hier meine laienhafte Meinung zur "Auslegungssache"...

    STVZO regelt u.a. die Zulassung eines Fahrzeugs zum Straßenverkehr.

    STVO sind die Vorschriften, an die sich die zum Straßenverkehr zugelassenen Fahrzeuge zu halten haben.

    Beispiel:

    Ein Motorroller mit bauartbedingter Geschwindigkeit von max. 50 kmh (Versicherungkennzeichen) ist für den Straenverkehr zugelassen = STVZO.

    Auf der Autobahn hat ein solches Gefährt NIX zu suchen = STVO.

    Meines Erachtens hat das also nix mit "Auslegunssache" zu tun, sondern ERST kommt die STVZO und DANN die STVO.

    Nur meine unbedeutende Meinung.

    Wer schreibt jetzt die Behörde an?

    PoWder

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  • Rolf.P
    antwortet
    AW: Fahrzeugbreite

    Es ist nun Auslegungssache, was für die Rennleitung gilt STVO oder STVZO, gilt das erstere müssen sie anhalten und messen, ansonsten wäre es eine Rückschlussanzeige.

    Werde mal einige Herren im Freundeskreis aus dieser Riege befragen.

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  • mko99
    antwortet
    AW: Fahrzeugbreite

    Zitat von Rolf.P Beitrag anzeigen
    Abweichend von dieser Norm sind bei der Messung der Fahrzeugbreite die folgenden Einrichtungen nicht zu berücksichtigen.

    Also auch durch die Polizei nicht zu berücksichtigen, wenn sie zum Meterstab greift.
    Du irrst, wenn auch mit einer gewissen Logik, die den Gesetzgeber respektive die Ordnungshüter aber so nicht interessiert.

    Deine Angaben sind korrekt aus der StVZO zitiert.

    In der StVO (ohne Z) aber ist Zeichen 264 wie folgt formuliert:
    Die nachfolgenden Zeichen 262 bis 266 verbieten die Verkehrsteilnahme für Fahrzeuge, deren Maße oder Gewichte einschließlich Ladung eine auf dem jeweiligen Zeichen angegebene tatsächliche Grenze überschreitet.
    Man könnte sich nun fragen, warum in den Papieren nicht gleich die tatsächliche Breite mit Spiegeln eingetragen wird. Dazu mag es verschiedene Überlegungen gegeben haben, der Anbau von Wohnwagenspiegeln oder einer Antenne würde dann ja gleich zum Erlöschen der Betriebserlaubnis führen... und Kotflügelverbreiterungen könnte man wacker dranbauen, da die Breite sich nicht ändert. Man weiß es nicht.

    Aber in jedem Fall hilft da nur, den rechten Spiegel abzubauen - das wiederum wäre zulässig. Bekloppt, aber Tatsache - der ist nach wie vor nur dann Pflicht, wenn man mit dem Innenspiegel nicht gucken kann.

    Man sieht daran, dass man Gesetze nicht für die Ewigkeit machen kann - es besteht schlichtweg Handlungsbedarf beim Gesetzgeber. Statt den Steuerzahler abzukassieren, sollten dessen bereits geleistete Zahlungen mal lieber in vernünftige Politik investiert werden. Autobahnbaustellen sind halt auf 2,1 m auszulegen und fertig.

    @rübo - genau das sollte man dem Herrn Minister mal schreiben, klar doch. Gute Idee. Wir mögen nur eine Minderheit sein, aber dafür eine mit hoher Mineralöl- und Umsatzsteuerleistung

    Hier kann man zu dem Thema auch noch einiges nachlesen.

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