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  • rübo
    antwortet
    AW: Fahrzeugbreite

    Hi,

    ich glaub, wir sollten als Forum mal das Verkehrsministerium anschreiben. Wär das ´ne Idee??

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  • Dantho
    antwortet
    AW: Fahrzeugbreite

    Zitat von Rolf.P Beitrag anzeigen


    Also auch durch die Polizei nicht zu berücksichtigen, wenn sie zum Meterstab greift.
    und genau da liegt liegst du falsch!

    Gruß Thomas

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  • Rolf.P
    antwortet
    AW: Fahrzeugbreite

    Abweichend von dieser Norm sind bei der Messung der Fahrzeugbreite die folgenden Einrichtungen nicht zu berücksichtigen.

    Also auch durch die Polizei nicht zu berücksichtigen, wenn sie zum Meterstab greift.

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  • Dantho
    antwortet
    AW: Fahrzeugbreite

    Es gibt die Fahrzeugbreite die nach ISO Norm bestimmt wird und in den Papieren eingetragen werden und die tatsächlich im Betrieb befindliche Fahrzeugbreite. Und die Beschränkung im Baustellenbereich bezieht sich nun mal auf die tätsächlich im Betrieb befindliche Fahrzeugbreite und da gehören dann die Spiegel dazu.

    Gruß Thomas

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  • Rolf.P
    antwortet
    AW: Fahrzeugbreite

    Wer googeln kann ist klar im Vorteil:

    2. Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger

    § 32 Abmessungen von Fahrzeugen und Fahrzeugkombinationen.

    (1) Bei Kraftfahrzeugen und Anhängern einschließlich mitgeführter austauschbarer Ladungsträger (§ 42 Abs. 3) darf die höchstzulässige Breite über alles - ausgenommen bei Schneeräumgeräten und Winterdienstfahrzeugen - folgende Maße nicht überschreiten:
    1. allgemein 2,55 m, 2. bei land- oder forstwirtschaftlichen Arbeitsgeräten und bei Zugmaschinen und Sonderfahrzeugen mit auswechselbaren land- oder forstwirtschaftlichen Anbaugeräten sowie bei Fahrzeugen mit angebauten Geräten für die Straßenunterhaltung


    3,00 m, 3. bei Anhängern hinter Krafträdern 1,00 m, 4. bei festen oder abnehmbaren Aufbauten von klimatisierten Fahrzeugen, die für die Beförderung von Gütern in temperaturgeführtem Zustand ausgerüstet sind und deren Seitenwände einschließlich Wärmedämmung mindestens 45 mm dick sind 2,60 m,

    5. bei Personenkraftwagen 2,50 m. Die Fahrzeugbreite ist nach der ISO-Norm 612-1978, Definition Nummer 6.2 zu ermitteln. Abweichend von dieser Norm sind bei der Messung der Fahrzeugbreite die folgenden Einrichtungen nicht zu berücksichtigen:
    - Befestigungs- und Schutzeinrichtungen für Zollplomben,
    - Einrichtungen zur Sicherung der Plane und Schutzvorrichtungen hierfür,
    - vorstehende flexible Teile eines Spritzschutzsystems im Sinne der Richtlinie 91/226/EWG des Rates vom 27. März 1991 (ABl. EG Nr. L 103 S. 5),
    - lichttechnische Einrichtungen,
    - Ladebrücken in Fahrtstellung, Hubladebühnen und vergleichbare Einrichtungen in Fahrtstellung, sofern sie nicht mehr als 10 mm seitlich über das Fahrzeug hinausragen und die nach vorne oder nach hinten liegenden Ecken der Ladebrücken mit einem Radius von mindestens 5 mm abgerundet sind; die Kanten sind mit einem Radius von mindestens 2,5 mm abzurunden,
    - Spiegel und andere Systeme für indirekte Sicht,
    - Reifenschadenanzeiger,
    - Reifendruckanzeiger,
    - ausziehbare oder ausklappbare Stufen in Fahrtstellung und
    - die über dem Aufstandspunkt befindliche Ausbauchung der Reifenwände.

    Und hier die Quelle:http://www.stvzo.de/stvzo/B3.htm
    Zuletzt geändert von Rolf.P; 15.05.2011, 13:22.

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  • Rolf.P
    antwortet
    AW: Fahrzeugbreite

    Man kann sich nun wunddiskutieren.

    Aber wenn die Spiegel zur Fahrzeugbreite gerechnet werden, warum sind sie dann, in der eingetragenen Breite, nicht mit einbezogen.

    Spiegel sind doch keine festen Bauteile sondern so konzipiert, dass sie selbst beim Kontakt mit "Fussgängern" sofort einklappen.

    Lasse ich eine Kotflügelverbreiterung oder Trittbretter anbauen, die die eingetragene Breite überschreiten, muss ich das entsprechend in den Papieren ändern lassen.

    An den Seiten überstehende Ladung ist fest mit dem Fahrzeug zu verbinden, damit sie nicht verrutschen kann und würde beim "Kontakt" nicht sofort nachgeben, ein Spiegel wie gesagt, schon.

    Ich glaube die "Rennleitung" legt sich weit aus dem Fenster, wenn sie die Spiegel so pauschal dazu rechnet.

    Bestimmt werden sich in Kürze auch höhere Instanzen mit dem Thema auseinander zu setzen haben und für Klarheit seorgen.

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  • X3 Micha
    antwortet
    AW: Fahrzeugbreite

    Zitat von Rolf.P Beitrag anzeigen
    Will keiner beweisen und muss auch keiner, die Beweispflicht liegt bei dir. Dann mach mal denen plausibel, dass du vor der Baustelle den Spiegel einzeln eingeklappt hast.
    Das sehe ich genauso,.. (zumal die P*lizei in Baustellen, Fotos macht und Videos dreht)

    und dass oben davon gesprochen wird,.. dass man lieber rechts fährt, wenn es links wiklich mal eng wird, ist doch klar,..
    und ich gehe auch lieber neben LKW immer auf Nr. sicher,..
    (es gibt aber Baustellen, wo man sich entscheiden muss,.. wenn die beiden Spuren komplett getrennt werden,.. ob man links fährt oder
    die nächsten 5km rechts).

    In diesem Beitrag soll es sicherlich mehr darum gehen, dass jeder überhaupt weiss, wie breit sein Fahrzeig IST!!
    Ich bin von BMW München telefonisch zurück gerufen worden, und die sind bei den 2,026m selber am Rätseln,.. wo Sie mir das ganze schriftlich bieten können..

    Ich selbst habe garkeine elektrisch anfahrbahren Spiegel,.. wenn ich nur den rechten nachträglich nachrüsten würde, wäre das aber schon eine coole Nr.
    wenn man auf Knopfdruck den Wagen unter 2m bringt

    mfG. Micha

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  • Rolf.P
    antwortet
    AW: Fahrzeugbreite

    Zitat von Ring-Jeck Beitrag anzeigen


    Und wenn es tatsächlich mal scheppern sollte (hoffentlich nie....) und die Versicherung meint schlaumeiern zu müssen, dann kann ich das auch: wer will beweisen, dass der rechte Spiegel nicht angeklappt war ? - dann passt es auch wieder mit den 2 Metern

    Will keiner beweisen und muss auch keiner, die Beweispflicht liegt bei dir. Dann mach mal denen plausibel, dass du vor der Baustelle den Spiegel einzeln eingeklappt hast.

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  • mko99
    antwortet
    AW: Fahrzeugbreite

    Zitat von Ring-Jeck Beitrag anzeigen
    ...wer will beweisen, dass der rechte Spiegel nicht angeklappt war ? - dann passt es auch wieder mit den 2 Metern
    Meine Rede. Aber nur, wenn du die einzeln elektrisch anklappen kannst - geht das beim F25?

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  • Dantho
    antwortet
    AW: Fahrzeugbreite

    Zitat von Ring-Jeck Beitrag anzeigen

    Off topic: warum werden eigentlich in den X3-Laufsteg-Freds keine Antworten zugelassen ? Wäre doch vielleicht ganz praktisch, wenn mal jemand unter Bezugnahme auf ein konkretes Foto etwas fragen oder einen Hinweis geben möchte ?

    Nabend,

    weil dort die User die Möglichkeit haben sollen Ihre Autos vorzustellen.Wenn jemand einen Komentar dazu abgeben möchte kann er dies hier tun.... wie es z.B. hier geschehen ist.


    Gruß Thomas

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  • Ring-Jeck
    antwortet
    AW: Fahrzeugbreite

    Zitat von PoWder Beitrag anzeigen
    Apropos schön - hab gerade die Bilder von Deinem F25 gesehen - GEILES TEIL...
    Dank Dir sehr für Deine treffende Kommentierung, die man so stehen lassen kann :D Jetzt fahre ich endlich nicht nur ein geiles Teil auf der Rundstrecke sondern auch auf dem Weg dorthin

    Off topic: warum werden eigentlich in den X3-Laufsteg-Freds keine Antworten zugelassen ? Wäre doch vielleicht ganz praktisch, wenn mal jemand unter Bezugnahme auf ein konkretes Foto etwas fragen oder einen Hinweis geben möchte ?

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  • PoWder
    antwortet
    AW: Fahrzeugbreite

    Zitat von Ring-Jeck Beitrag anzeigen
    ...möge der Seitenabstand immer mit Euch sein !
    Dass hast Du aber schön gesagt :-)

    Apropos schön - hab gerade die Bilder von Deinem F25 gesehen - GEILES TEIL...

    PoWder

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  • Ring-Jeck
    antwortet
    AW: Fahrzeugbreite

    Zitat von PoWder Beitrag anzeigen

    Wenn ich erkenne, daß genug Platz ist fahre ich vorbei - ohne vorher nachzumessen - und wenn ich erkenne, daß der Rechtsfahrer "unsicher" ist - also seine Spur "ausnutzt", dann bleibe ich dahinter.
    Genau so Bei restriktiver Auslegung der Vorschrift dürften ja nur noch Smarties auf der linken Baustellenspur herumrollen.

    Als absoluter SUV-Newbie hatte ich übrigens etwas Bedenken, ob ich mich nun bei der täglichen BAB-Gurkerei (leider viele km Dauerbaustellen..) auf der rechten Spur in die endlosen LKW-Kolonnen einreihen müsste, weil es links vielleicht zu eng würde.

    Zu meiner grossen Überraschung geht es mit dem neuen Xi (F25) deutlich entspannter als in 5er oder E-Klasse Hat offenbar damit zu tun, dass man aus der erhöhten Sitzposition besser "peilen" kann und keine klaustrophobischen Anfälle zwischen 3-fach-Leitplanke links und Zwillingsreifen rechts mehr befürchten muss.

    Und wenn es tatsächlich mal scheppern sollte (hoffentlich nie....) und die Versicherung meint schlaumeiern zu müssen, dann kann ich das auch: wer will beweisen, dass der rechte Spiegel nicht angeklappt war ? - dann passt es auch wieder mit den 2 Metern

    Ist aber wohl wegen des von Thomas angesprochenen Themas "Betriebsgefahr" sowieso irrelevant, mit welchem Anteil meine Versicherung eintreten müsste (bisschen mehr mit ausgeklapptem Spiegel, bisschen weniger mit eingeklapptem...) - mit "0" kommt man sowieso so gut wie nie raus

    Wünsche allen stets entspannte und knitterfreie Fahrt durch die öden Baustellen - möge der Seitenabstand immer mit Euch sein !

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  • PoWder
    antwortet
    AW: Fahrzeugbreite

    Zitat von X3 Micha Beitrag anzeigen
    ...dort hatte der linke PKW zu 25% Teilschuld, obwohl der LKW geschleudert hat...
    Das ist die Auslegung der sogenannten Betriebsgefahr...

    Hätte sich der Fahrer nicht "vorbeigequetscht", wäre auch nix passiert.
    Schleudern hin oder her kann sowieso keiner beweisen und damit bist Du ganz schnell mit einer "harmlosen" Teilschuld dabei. 25 % sind für eine Versicherung "harmlos" - und DU kannst das Gegenteil nicht beweisen...

    So ganz nebenbei bist Du beim Einsteigen ins Auto (als Fahrer) immer im Risiko eine Teilschuld zu bekommen. Hättest Du das Auto stehen gelassen, wäre auch nix passiert... Ich weiß das klingt doof - und ist es auch, aber das machen nunmal viele so.

    Wenn der Schädiger sagt "Ich wars" dann ist alles okay, aber wenn ein vermeintlicher Schädiger behauptet der Unfallgegner war zu schnell, zu langsam, zu dämlich, zu wasweißich - DANN wird der Schaden ruckzuck mit "Teilschuld" belegt. Und dann viel Spaß beim Beweisen Deiner Unschuld.

    Gäbe es diese Regel nicht, dann würde jede Schadensregulierung gefühlte 100 Jahre dauern - wie soll die Versicherung die Schuldfrage zu 100 % klären, wenn sie beim Bumms nicht dabei war?

    Genau das ist das Problem...

    Und nachmessen tut da niemand...

    PoWder

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  • X3 Micha
    antwortet
    AW: Fahrzeugbreite

    Um nochmal den breiteren E83 Spiegel und den kürzerem E83 Spiegel zu verdeutlichen,.. habe ich heute zufällig bei meinem
    BMW Händler den gleichen Wagen mit altem Spiegel gesehen,..

    Mein (der LKW ) Spiegel = 2,026m Fahrzeug-Breite:



    Der ältere, mit dem man die 2,00m nicht überschreitet:

    @Powder: was die Versicherung angeht, ist es aber oben im ZDF Bericht anders berichtet worden,..
    dort hatte der linke PKW zu 25% Teilschuld, obwohl der LKW geschleudert hat.
    (und auch bei dem PKW waren die Fahrzeugbreite ohne Spiegel weit unter 2m, halt nur mit Spiegel ein paar cm breiter als 2m)

    mfG. Micha

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