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Fahrzeugbreite

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  • #76
    AW: Fahrzeugbreite

    Wer googeln kann ist klar im Vorteil:

    2. Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger

    § 32 Abmessungen von Fahrzeugen und Fahrzeugkombinationen.

    (1) Bei Kraftfahrzeugen und Anhängern einschließlich mitgeführter austauschbarer Ladungsträger (§ 42 Abs. 3) darf die höchstzulässige Breite über alles - ausgenommen bei Schneeräumgeräten und Winterdienstfahrzeugen - folgende Maße nicht überschreiten:
    1. allgemein 2,55 m, 2. bei land- oder forstwirtschaftlichen Arbeitsgeräten und bei Zugmaschinen und Sonderfahrzeugen mit auswechselbaren land- oder forstwirtschaftlichen Anbaugeräten sowie bei Fahrzeugen mit angebauten Geräten für die Straßenunterhaltung


    3,00 m, 3. bei Anhängern hinter Krafträdern 1,00 m, 4. bei festen oder abnehmbaren Aufbauten von klimatisierten Fahrzeugen, die für die Beförderung von Gütern in temperaturgeführtem Zustand ausgerüstet sind und deren Seitenwände einschließlich Wärmedämmung mindestens 45 mm dick sind 2,60 m,

    5. bei Personenkraftwagen 2,50 m. Die Fahrzeugbreite ist nach der ISO-Norm 612-1978, Definition Nummer 6.2 zu ermitteln. Abweichend von dieser Norm sind bei der Messung der Fahrzeugbreite die folgenden Einrichtungen nicht zu berücksichtigen:
    - Befestigungs- und Schutzeinrichtungen für Zollplomben,
    - Einrichtungen zur Sicherung der Plane und Schutzvorrichtungen hierfür,
    - vorstehende flexible Teile eines Spritzschutzsystems im Sinne der Richtlinie 91/226/EWG des Rates vom 27. März 1991 (ABl. EG Nr. L 103 S. 5),
    - lichttechnische Einrichtungen,
    - Ladebrücken in Fahrtstellung, Hubladebühnen und vergleichbare Einrichtungen in Fahrtstellung, sofern sie nicht mehr als 10 mm seitlich über das Fahrzeug hinausragen und die nach vorne oder nach hinten liegenden Ecken der Ladebrücken mit einem Radius von mindestens 5 mm abgerundet sind; die Kanten sind mit einem Radius von mindestens 2,5 mm abzurunden,
    - Spiegel und andere Systeme für indirekte Sicht,
    - Reifenschadenanzeiger,
    - Reifendruckanzeiger,
    - ausziehbare oder ausklappbare Stufen in Fahrtstellung und
    - die über dem Aufstandspunkt befindliche Ausbauchung der Reifenwände.

    Und hier die Quelle:http://www.stvzo.de/stvzo/B3.htm
    Zuletzt geändert von Rolf.P; 15.05.2011, 13:22.
    BMW aus Freude am Zahlen..........

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    • #77
      AW: Fahrzeugbreite

      Es gibt die Fahrzeugbreite die nach ISO Norm bestimmt wird und in den Papieren eingetragen werden und die tatsächlich im Betrieb befindliche Fahrzeugbreite. Und die Beschränkung im Baustellenbereich bezieht sich nun mal auf die tätsächlich im Betrieb befindliche Fahrzeugbreite und da gehören dann die Spiegel dazu.

      Gruß Thomas
      Gruß aus Thüringen

      Thomas

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      • #78
        AW: Fahrzeugbreite

        Abweichend von dieser Norm sind bei der Messung der Fahrzeugbreite die folgenden Einrichtungen nicht zu berücksichtigen.

        Also auch durch die Polizei nicht zu berücksichtigen, wenn sie zum Meterstab greift.
        BMW aus Freude am Zahlen..........

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        • #79
          AW: Fahrzeugbreite

          Zitat von Rolf.P Beitrag anzeigen


          Also auch durch die Polizei nicht zu berücksichtigen, wenn sie zum Meterstab greift.
          und genau da liegt liegst du falsch!

          Gruß Thomas
          Gruß aus Thüringen

          Thomas

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          • #80
            AW: Fahrzeugbreite

            Hi,

            ich glaub, wir sollten als Forum mal das Verkehrsministerium anschreiben. Wär das ´ne Idee??
            Grüßle aus BW
            Ralph

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            • #81
              AW: Fahrzeugbreite

              Zitat von Rolf.P Beitrag anzeigen
              Abweichend von dieser Norm sind bei der Messung der Fahrzeugbreite die folgenden Einrichtungen nicht zu berücksichtigen.

              Also auch durch die Polizei nicht zu berücksichtigen, wenn sie zum Meterstab greift.
              Du irrst, wenn auch mit einer gewissen Logik, die den Gesetzgeber respektive die Ordnungshüter aber so nicht interessiert.

              Deine Angaben sind korrekt aus der StVZO zitiert.

              In der StVO (ohne Z) aber ist Zeichen 264 wie folgt formuliert:
              Die nachfolgenden Zeichen 262 bis 266 verbieten die Verkehrsteilnahme für Fahrzeuge, deren Maße oder Gewichte einschließlich Ladung eine auf dem jeweiligen Zeichen angegebene tatsächliche Grenze überschreitet.
              Man könnte sich nun fragen, warum in den Papieren nicht gleich die tatsächliche Breite mit Spiegeln eingetragen wird. Dazu mag es verschiedene Überlegungen gegeben haben, der Anbau von Wohnwagenspiegeln oder einer Antenne würde dann ja gleich zum Erlöschen der Betriebserlaubnis führen... und Kotflügelverbreiterungen könnte man wacker dranbauen, da die Breite sich nicht ändert. Man weiß es nicht.

              Aber in jedem Fall hilft da nur, den rechten Spiegel abzubauen - das wiederum wäre zulässig. Bekloppt, aber Tatsache - der ist nach wie vor nur dann Pflicht, wenn man mit dem Innenspiegel nicht gucken kann.

              Man sieht daran, dass man Gesetze nicht für die Ewigkeit machen kann - es besteht schlichtweg Handlungsbedarf beim Gesetzgeber. Statt den Steuerzahler abzukassieren, sollten dessen bereits geleistete Zahlungen mal lieber in vernünftige Politik investiert werden. Autobahnbaustellen sind halt auf 2,1 m auszulegen und fertig.

              @rübo - genau das sollte man dem Herrn Minister mal schreiben, klar doch. Gute Idee. Wir mögen nur eine Minderheit sein, aber dafür eine mit hoher Mineralöl- und Umsatzsteuerleistung

              Hier kann man zu dem Thema auch noch einiges nachlesen.
              Grüße aus Berlin 2,5iA 3.0siA
              /martin

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              • #82
                AW: Fahrzeugbreite

                Es ist nun Auslegungssache, was für die Rennleitung gilt STVO oder STVZO, gilt das erstere müssen sie anhalten und messen, ansonsten wäre es eine Rückschlussanzeige.

                Werde mal einige Herren im Freundeskreis aus dieser Riege befragen.
                BMW aus Freude am Zahlen..........

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                • #83
                  AW: Fahrzeugbreite

                  Moin,

                  und hier meine laienhafte Meinung zur "Auslegungssache"...

                  STVZO regelt u.a. die Zulassung eines Fahrzeugs zum Straßenverkehr.

                  STVO sind die Vorschriften, an die sich die zum Straßenverkehr zugelassenen Fahrzeuge zu halten haben.

                  Beispiel:

                  Ein Motorroller mit bauartbedingter Geschwindigkeit von max. 50 kmh (Versicherungkennzeichen) ist für den Straenverkehr zugelassen = STVZO.

                  Auf der Autobahn hat ein solches Gefährt NIX zu suchen = STVO.

                  Meines Erachtens hat das also nix mit "Auslegunssache" zu tun, sondern ERST kommt die STVZO und DANN die STVO.

                  Nur meine unbedeutende Meinung.

                  Wer schreibt jetzt die Behörde an?

                  PoWder
                  Gruß aus dem Salzlandkreis
                  Thomas

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                  • #84
                    AW: Fahrzeugbreite

                    Noch ein Beispiel, wenn du mit 225 Sachen geblitz werden würdest, nütztes dir auch nix, das in der Zulassung nur 198 km/h drin stehen...:D

                    Gruß Thomas
                    Gruß aus Thüringen

                    Thomas

                    Kommentar


                    • #85
                      AW: Fahrzeugbreite

                      Zitat von Dantho Beitrag anzeigen
                      ...wenn du mit 225 Sachen geblitz werden würdest, nütztes dir auch nix, das in der Zulassung nur 198 km/h drin stehen...:D
                      Naja, beim Blitzer nicht - ABER wenn Du als Beschludigter zur Polizei musst, weil Dich jemand angezeigt hat, Du wärst auf rund 15 Kilometer bei Tempo 220 "auf seiner Stoßstange" gefahren und hast gedrängelt um überholen zu können, dann hilft so ein Fahrzeugschein mit Vmax 198 schon weiter...

                      Im übrigen kenne ich den beschuldigtden Fahrer (X3 2.0d 150 PS ohne Casamo) - der hätte NIEMALS 15 Kilometer gedrängelt - spätestens nach 2 Kilometern wäre er rechts vorbeigefahren

                      Die Aussage des Beschuldigten war dann: "Guck mal hier: Das Auto fährt nur 198. Und wenn der bergab mit Rückenwind 220 schafft, dann brauch ich nicht drängeln, es kommt sowieso nix mehr".

                      Das Verfahren wurde 4 Wochen später eingestellt.


                      PoWder
                      Gruß aus dem Salzlandkreis
                      Thomas

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                      • #86
                        AW: Fahrzeugbreite

                        Zunächst mal bin ich mir auch nicht sicher mit meiner Meinung.

                        Nur vor Gericht gab es allgemein schon die abenteuerlichsten Auslegungen.

                        Aber die STVO besagt ja, die tatsächliche Breite auch inkl. Ladung.

                        Fakt ist jedoch, dass ich normalerweise, und einen PKW sowieso, nur so beladen darf, dass seitlich und nach vorne nichts übersteht.

                        Also bei seitlichen Überhängen würde ich schon gegen die STVO verstossen.

                        Wenn LKWs Ladung mit sich führen wollen, die breiter ist als die Ladefläche benötigen sie eine Sondergenehmigung und müssen gf. Massnahmen am Fahrzeug durchführen. In der Genehmigung ist dann die tatsächliche Breite fixiert, da diese von der eingetragenene Breite laut STVZO abweicht und verbindlich ist.

                        Das ist kein Fall fürs Verkehrs-,. sondern fürs Justizministerium.
                        BMW aus Freude am Zahlen..........

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                        • #87
                          AW: Fahrzeugbreite

                          Zitat von Rolf.P Beitrag anzeigen
                          Das ist kein Fall fürs Verkehrs-,. sondern fürs Justizministerium.
                          naja,.. ich (persönlich) wollte es garnicht so kompliziert wissen,..
                          Fakt ist halt,...in den Papieren ist mein Wagen weit unter 2m...

                          UND auch in dem Bordhandbuch (mit Zeichnung) steht (auch mit Spiegel) kleiner 2m.

                          ABER er ist halt (durch die NEUEN Spiegel, .. E83 ab Ende 2009) 2,026m Breit,..


                          Mir persönlich geht es auch nicht darum irgendwann einen Polizisten "überzeugen" zu wollen.. sondern eher zu wissen, wenn halt 2m da steht,.. dass
                          ich "eigentlich" da nicht fahren darf... punkt. (denn vor Gericht zählt dass, was der Gutachter zur Breite sagt)

                          ich gehe davon aus, dass es nicht mehr lange dauert, dass überall 2,1m steht und dann freue ich mich auch wieder richtig über
                          meine hübscheren Spiegel..

                          mfG. Micha
                          mfG. Micha

                          Ich esse keine Enten mehr: http://www.peta.de/

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                          • #88
                            AW: Fahrzeugbreite

                            Ich bin heute auf der A1 von HH nach Bremen und zurück in den Baustellen nur links gefahren. Auch wenn da 2m steht, die sind alle breiter Ich hatte zu keiner Zeit das Gefühl, dass es zu eng wird.

                            Aber auch wenn dein Wagen nur 2m breit wäre, dürftest du ja theoretisch keinen mm Lenkabweichung haben, da es sonst auf der Spur eng wird... Das möchte ich sehen.

                            Über einige Dinge würde ich mir mal nicht so nen Kopf machen. Wird schon schiefgehen.
                            Beste Grüße aus HH!

                            Frank

                            "Wo Vorsprung durch Technik aufhört - fängt die Freude am Fahren erst an"

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                            • #89
                              AW: Fahrzeugbreite

                              Hi,

                              habe jetzt einfach mal das Bundesverkehrsministerium angeschrieben. Bin mal gespannt, was dabei rüberkommt.
                              Grüßle aus BW
                              Ralph

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                              • #90
                                AW: Fahrzeugbreite

                                Also mein Kumpel bei der Trachtengruppe hat sich etra schlau gemacht und ein paar andere Dienststellen befragt.

                                Auch wenn ich es nicht einsehen will(aber wohl mein Problem), zählen die Spiegel dazu!

                                NRW ist als erstes Land damit beschäftigt die Schilder auf 2,1 m umzupinseln, da sie nicht mehr zeitgemäß sind.
                                BMW aus Freude am Zahlen..........

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