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ich fahr verschreckt von den Meldungen hier, schön brav auf der rechten Seite in den Baustellen - ob wohl die vielen Sprinter-Fahrer wissen, wie breit ihr Fahrzeug wirklich ist?
So gesehen, könnte auf der linken Baustellen-Spur nur noch Polo, Smart und ähnliches unterwegs sein.
Hoffentlich wird dieser Blödsinn eindeutig - und wenn, dann für alle zu breiten Fahrzeuge - geregelt!
Und BMW weiss anscheined selbst nicht wie breit Ihre Fahrzeuge sind,..
ich hatte schriftlich um eine Zeichnung für mein Fahrzeug (neue breitere Spiegel) gebeten,..
Die neue telefonische Antwort (auf dem AB) nach 2 Wochen war,.. -> ist 2,026 => aber man könne mir leider keine Zeichnung bieten...
=> laut letztem Katalog (siehe link oben Seite 25) ist der Wagen aber mit 2058 angegeben !!
Warum es mir auf die letzten mm ankommt??? (ausser dass ich die schöneren Spiegel habe :D)
=> wenn man 2,026 "rundet" -> kommt 2,0 raus
=> wenn man 2,058 "rundet" -> kommt 2,1 raus ...
naja,.. 20 Euro könnte ich mir öfters noch verkneifen,.. aber die Össis z.B. machen bei sowas ja auch gerne noch ne "0" mehr dran (200Euro?!)
naja,.. 20 Euro könnte ich mir öfters noch verkneifen,..
...aber blöd wird´s vor Allem, wenn es mal kracht, weil der rechts fahrende pennt und einen Schlenker nach links macht. Da ist man wahrscheinlich ganz schnell mit einer Teilschuld dabei, selbst wenn man überhaupt nichts dafür kann. Nach dem Motto: "Sie hätten diese Fahrspur gar nicht nutzen dürfen, weil Ihr Fahrzeug dafür zu breit ist."
hab mal wieder den alten Thread herausgegraben, da gestern auf VOX-Automobil ein Bericht über die engen Fahrspuren der Baustellen auf unseren Autobahnen kam.
Aussage: Bei leichter Überbreite bleibt´s bei einer Ermahnung, bei erheblicher Überbreite kostet´s eben. Ein Transporter der Sprinterklasse hat ca. 2,25m und auch die großen Limos liegen auf dieser Breite. Und es wird tatsächlich vermehrt geblitzt.
hab mal wieder den alten Thread herausgegraben, da gestern auf VOX-Automobil ein Bericht über die engen Fahrspuren der Baustellen auf unseren Autobahnen kam.
Aussage: Bei leichter Überbreite bleibt´s bei einer Ermahnung, bei erheblicher Überbreite kostet´s eben. Ein Transporter der Sprinterklasse hat ca. 2,25m und auch die großen Limos liegen auf dieser Breite. Und es wird tatsächlich vermehrt geblitzt.
Den Beitrag habe ich auch gesehen. Keiner der Interviewten wusste, wie breit deren Fahrzeug ist... Vor allem weil viele Verkehrsunfälle in Baustellen auf die Nichtkenntnis der Fahrzeugbreite beruhen, wird hier bestimmt ein neuer Geldeinnahmezweig vom Staat generiert.
Warum steht eigentlich in den Papieren nicht die Breite über alles drin?
Ganz clevere klappen jetzt Ihren Beifahrerspiegel ein, um unter 2,10m zu kommen...
Beste Grüße aus HH!
Frank
"Wo Vorsprung durch Technik aufhört - fängt die Freude am Fahren erst an"
Warum steht eigentlich in den Papieren nicht die Breite über alles drin?
Weil es die D/EU-Fuzzies so festgelegt haben (siehe meinen Beitrag vom Mai 11):
Anhang I der vorgenannten Richtlinie enthält die in der
Zulassungsbescheinigung Teil I enthaltenen Mindestangaben. Die
Fahrzeugbreite gehört nicht dazu. Allerdings war es den Mitgliedstaaten
freigestellt, zusätzliche Informationen aufzuführen. Dies ist in
Deutschland hinsichtlich der Breite des Fahrzeuges in Millimetern (Zeile
19 des ZB Teil I) geschehen.
Der Begriff der Fahrzeugbreite ist in der für die Fahrzeuge der Klasse
M1 (Pkw) verbindlichen EG-Typgenehmigungsrichtlinie geregelt. Danach
sind die Rückspiegel nicht zu berücksichtigen. Folglich kann auch in der
Zulassungsbescheinigung Teil I nur die gemäß
EG-Typgenehmigungsrichtlinie definierte Breite eingetragen werden."
den Bericht hatte ich auch gesehen, war schon interessant. Werde demnächst mal nachmessen wie breit mein VFL X insgesamt ist. Die Maße seines Fahrzeuges kennt wohl niemand, wofür auch, beim "normalen" PKW recht unwichtig Bei Transportern , Schiffen, Wohnmobilen o. ä. sieht das anders aus.
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