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Fahrzeugbreite

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  • #91
    AW: Fahrzeugbreite

    Zitat von Rolf.P Beitrag anzeigen
    NRW ist als erstes Land damit beschäftigt die Schilder auf 2,1 m umzupinseln, da sie nicht mehr zeitgemäß sind.
    ...bleibt zu hoffen, dass sie dann auch die Fahrspuren so auslegen, dass man mit einer Fahrzeugbreite von 2,1m problemlos die linke Spur nutzen kann.

    Wie auch immer - wenn die Regelung kommt, können wir alle getrost links fahren und den (theoretisch) rechts fahrenden ML, Kuh7 usw. freundlich zuwinken, da die auch die 2,1m Grenze knacken!
    Gruss
    Alex

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    • #92
      AW: Fahrzeugbreite

      Moin zusammen,

      ich habe dazu mal unsere Freunde vom TÜV angefragt, in der Hoffung, da was zu erfahren.

      Hier die Antwort:

      Sehr geehrter Brummi,

      für die Benutzung des auf 2 m fahrzeugbreite begrenzten Fahrstreifens gelten die Angaben in den Fahrzeugpapieren.

      Mit freundlichen Grüßen

      Fachreferent Fahrzeugprüfung

      TÜV Technische Überwachung Hessen GmbH
      Auto Service


      So gesehen, scheint doch alles geklärt, oder?
      Viele Grüsse

      Willi

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      • #93
        AW: Fahrzeugbreite

        Cool. Bitte mit notariellem Siegel an die Polizei schicken, damit die das auch wissen. Und ans Innenministerium, damit die Formulierung in der StVO entsprechend überarbeitet wird.

        Zitat von brummi Beitrag anzeigen
        Sehr geehrter Brummi,
        ...
        Wie jetzt, nicht "Herr Brummi"
        Grüße aus Berlin 2,5iA 3.0siA
        /martin

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        • #94
          AW: Fahrzeugbreite

          Zitat von brummi Beitrag anzeigen
          Moin zusammen,

          ich habe dazu mal unsere Freunde vom TÜV angefragt, in der Hoffung, da was zu erfahren.

          Hier die Antwort:

          Sehr geehrter Brummi,

          für die Benutzung des auf 2 m fahrzeugbreite begrenzten Fahrstreifens gelten die Angaben in den Fahrzeugpapieren.

          Mit freundlichen Grüßen

          Fachreferent Fahrzeugprüfung

          TÜV Technische Überwachung Hessen GmbH
          Auto Service


          So gesehen, scheint doch alles geklärt, oder?
          geklärt ist jetzt wieder auf jeden Fall, dass garnichts klar ist.....
          BMW aus Freude am Zahlen..........

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          • #95
            AW: Fahrzeugbreite

            Zitat von Rolf.P Beitrag anzeigen
            geklärt ist jetzt wieder auf jeden Fall, dass garnichts klar ist.....
            Hallo Rolf,..

            wie alt ist denn dein X3 ?? hast du die gleichen Spiegel,.. ??
            ansonsten haben ja ca. 90% der E83 Fahrer (die mit den alten Spiegel) ja eh kein Problem,..

            mfG. Micha
            mfG. Micha

            Ich esse keine Enten mehr: http://www.peta.de/

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            • #96
              AW: Fahrzeugbreite

              Zitat von X3 Micha Beitrag anzeigen
              Hallo Rolf,..

              wie alt ist denn dein X3 ?? hast du die gleichen Spiegel,.. ??
              ansonsten haben ja ca. 90% der E83 Fahrer (die mit den alten Spiegel) ja eh kein Problem,..

              mfG. Micha

              Ich hab einen von den ersten und bin nicht betroffen, es geht ja auch ums Grundsätzliche
              BMW aus Freude am Zahlen..........

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              • #97
                AW: Fahrzeugbreite

                Zitat von brummi Beitrag anzeigen
                Moin zusammen,

                ich habe dazu mal unsere Freunde vom TÜV angefragt, in der Hoffung, da was zu erfahren.

                Hier die Antwort:

                Sehr geehrter Brummi,

                für die Benutzung des auf 2 m fahrzeugbreite begrenzten Fahrstreifens gelten die Angaben in den Fahrzeugpapieren.

                Mit freundlichen Grüßen

                Fachreferent Fahrzeugprüfung

                TÜV Technische Überwachung Hessen GmbH
                Auto Service


                So gesehen, scheint doch alles geklärt, oder?

                und da sieht man wieder, selbst bei TÜV gibt es Leute die keine Ahung haben .

                Gruß Thomas
                Gruß aus Thüringen

                Thomas

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                • #98
                  AW: Fahrzeugbreite

                  Ist ja wie bei uns in der Firma: 5 Kollegen 6 verschiedene Meinungen :D:D:D.

                  PoWder
                  Gruß aus dem Salzlandkreis
                  Thomas

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                  • #99
                    AW: Fahrzeugbreite

                    So liebe Freunde des X3-Treffs, hier die Antwort des Bundesverkehrsministeriums, einschließlich der Erklärung, warum in der Zulassungsbescheinigung nicht die tatsächliche Breite unserer Xi drinsteht:

                    "...vielen Dank für Ihre E-Mail vom 16.05.2011.

                    Die technischen Rahmenbedingungen für die Planung von
                    Baustellenverkehrsführungen auf Autobahnen sind in den „Richtlinien für
                    die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen (RSA) festgelegt. Um einen
                    möglichst flüssigen Verkehrsablauf bei gleichzeitigem hohen
                    Sicherheitsstandard für den Autofahrer und die auf den Baustellen
                    arbeiten-den Personen zu garantieren, wurden hierzu Regelpläne zur
                    Arbeitsstellensicherung erstellt. Die RSA enthalten auch detaillierte
                    Regelungen zu den Breiten der Behelfsfahrstreifen im Baustellenbereich,
                    differenziert u.a. nach der Länge der Baustelle und der Art der
                    Verkehrsführung.

                    Grundsätzlich sollte der Verkehr nach RSA im Bereich von Arbeitsstellen
                    unter voller Ausnutzung der befestigten Straßenbreite, eventuell auch
                    nach Verbreiterung durch Ansetzen eines entsprechenden Streifens oder
                    auf Behelfsfahrbahnen abgewickelt werden und die vorhandene
                    Fahrstreifenanzahl ist möglichst zu erhalten. Ziel ist es, die
                    verkehrlichen Beeinträchtigungen auf das unbedingt erforderliche Maß zu
                    beschränken. Bei der konkreten Wahl der Fahrstreifenbreiten sind dabei
                    die vorhandenen örtlichen Rahmenbedingen (z. B. vorhandenen
                    Brückenbauwerke mit eingeschränkten Überbaubreiten, Damm- oder
                    Einschnittslagen etc.) im Baustellenbereich sowie wirtschaftliche
                    Aspekte zu beachten. Aus diesen Zwängen heraus werden in der Praxis auch
                    Verkehrsführungen mit "Mindestfahrstreifenbreiten" von 2,50 m für den
                    Überholfahrstreifen und 3,00 m für den Hauptfahrstreifen bei
                    entsprechender Beschilderung angelegt.

                    Das Zeichen 264 StVO ordnet ein Verbot für Fahrzeuge einschließlich
                    Ladung, dessen tatsächliche Breite - einschließlich Außenspiegel - nicht
                    größer ist als die dort angegebene Breite. Für die höchstzulässigen
                    Breiten in den §§ 18 und 22 StVO hingegen kommt es auf die in der
                    Fahrzeugzulassung enthaltene Breite an.


                    Sehr geehrter Herr R.

                    Grundlage für die Ausgestaltung der Zulassungsdokumente, insbesondere
                    der Zulassungsbescheinigung Teil I, ist die Richtlinie 1999/37/EG des
                    Rates vom 29.04.1999. Sie diente unter anderem der Harmonisierung der
                    Aufmachung und des Inhaltes der Zulassungsbescheinigung, erleichterte
                    ihr Verständnis und trug dazu bei, dass in einem Mitglied zugelassenen
                    Fahrzeuge ungehindert im Hoheitsgebiet des anderen Mitgliedstaates
                    verkehren können. So sollte sich anhand der Zulassungsbescheinigung auch
                    überprüfen lassen, ob der Inhaber eines Führerscheins ein Fahrzeug
                    führt, für das er eine Fahrerlaubnis besitzt. Hierdurch sollte auch
                    ein Beitrag der Verbesserung der Sicherheit im Straßenverkehr geleistet
                    werden.
                    Die Harmonisierung der Zulassungsbescheinigung sollte weiterhin die
                    erneute Zulassung von Fahrzeugen, die an einem anderen Mitgliedstaaten
                    zugelassen waren, erleichtern.

                    Anhang I der vorgenannten Richtlinie enthält die in der
                    Zulassungsbescheinigung Teil I enthaltenen Mindestangaben.
                    Die
                    Fahrzeugbreite gehört nicht dazu. Allerdings war es den Mitgliedstaaten
                    freigestellt, zusätzliche Informationen aufzuführen. Dies ist in
                    Deutschland hinsichtlich der Breite des Fahrzeuges in Millimetern (Zeile
                    19 des ZB Teil I) geschehen.

                    Der Begriff der Fahrzeugbreite ist in der für die Fahrzeuge der Klasse
                    M1 (Pkw) verbindlichen EG-Typgenehmigungsrichtlinie geregelt. Danach
                    sind die Rückspiegel nicht zu berücksichtigen. Folglich kann auch in der
                    Zulassungsbescheinigung Teil I nur die gemäß
                    EG-Typgenehmigungsrichtlinie definierte Breite eingetragen werden.
                    "

                    So, das hilft uns allen - und der TÜV-Mann hatte also tatsächlich keine Ahnung
                    Grüßle aus BW
                    Ralph

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                    • AW: Fahrzeugbreite

                      Super, danke. RSA hatte ich ja auch schon gefunden und gelinkt...
                      Grüße aus Berlin 2,5iA 3.0siA
                      /martin

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                      • AW: Fahrzeugbreite

                        Na also gibts also doch eine Richtlinie dafür. War ja klar, wir leben ja schließlich in Deutschland. :D

                        Und das bedeutet jetzt: X3 mit den neuen Rückspiegeln und X5 macht Platz für meinen "alten" X3 :-)

                        PoWder
                        Gruß aus dem Salzlandkreis
                        Thomas

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                        • AW: Fahrzeugbreite

                          Zitat von PoWder Beitrag anzeigen
                          Na also gibts also doch eine Richtlinie dafür. War ja klar, wir leben ja schließlich in Deutschland. :D

                          Und das bedeutet jetzt: X3 mit den neuen Rückspiegeln und X5 macht Platz für meinen "alten" X3 :-)

                          PoWder
                          Und auch mich, bzw. meinen schmalen X3 findet ihr weiterhin in Baustellen links. Gut so, habe nämlich immer Schiss auf der rechten Spur, dass mir ein LKW hinten rein rauscht...
                          Beste Grüße aus HH!

                          Frank

                          "Wo Vorsprung durch Technik aufhört - fängt die Freude am Fahren erst an"

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                          • AW: Fahrzeugbreite

                            Ein merkwürdiges Ding aus der Hansestadt.

                            Auf den Elbbrücken ist mal wieder Großbaustelle. Vier Spuren Richtung Innenstadt werden werden vor der Brücke in jeweils zwei Spuren aufgetrennt. LKW`s müssen die rechten beiden Spuren nehmen, ansonsten nimmt die Menge die beiden linken Bedarfsspuren in der Mitte der Brücke. Und dort steht dann plötzlich wo es noch einmal enger wird jeweils rechts und links der beiden Spuren das Schild mit max. 2 Meter. Tolle Wurst. Was macht jetzt z.B. ein X5? Umdrehen?
                            Gruß
                            Joachim


                            xDrive
                            º¤ø,¸¸,ø¤º°`°º¤ø,¸¸,ø¤º°`°º¤ø,¸¸,ø¤º°
                            Freude am Fahren

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                            • AW: Fahrzeugbreite

                              Zitat von rübo Beitrag anzeigen
                              ...
                              Das Zeichen 264 StVO ordnet ein Verbot für Fahrzeuge einschließlich
                              Ladung, dessen tatsächliche Breite - einschließlich Außenspiegel - nicht (??)
                              größer ist als die dort angegebene Breite.....
                              Dieser Satz dreht die Bedeutung des Schildes ins Gegenteil .....
                              schöne Grüße,
                              Xhoch3 (Peter)

                              Du bleibst da, und zwar sofort!
                              (Karl Valentin)

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                              • AW: Fahrzeugbreite

                                Zitat von Allermöher Beitrag anzeigen
                                Ein merkwürdiges Ding aus der Hansestadt.

                                Auf den Elbbrücken ist mal wieder Großbaustelle. Vier Spuren Richtung Innenstadt werden werden vor der Brücke in jeweils zwei Spuren aufgetrennt. LKW`s müssen die rechten beiden Spuren nehmen, ansonsten nimmt die Menge die beiden linken Bedarfsspuren in der Mitte der Brücke. Und dort steht dann plötzlich wo es noch einmal enger wird jeweils rechts und links der beiden Spuren das Schild mit max. 2 Meter. Tolle Wurst. Was macht jetzt z.B. ein X5? Umdrehen?
                                In dem Fall ignorieren. Das kam auch in dem Fernsehbeitrag. Wenn ein Verbotsschild ohne Vorankündigung erst nach der letzten Ausweichmöglichkeit kommt, so dass man keine Chance mehr hat, das Verbot zu umgehen - bzw. umfahren, kann man weiterfahren. Was soll man sonst auch machen... Blöd nur, wenn so ein Verbot die Höhe betrifft, und man wirklich nicht mehr weiter kommt, weil das Fahrzeug zu hoch ist...
                                Ist mir mal in Griechenland passiert.
                                Gruss
                                Alex

                                Kommentar

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