


Hinzu kommt, dass der Wagen der TE über fünf Jahre alt ist und somit nicht mehr in der Gewährleistungs- oder Kulanzzeit von BMW liegt.



Wenn keine Fristen zwischen den Parteien vereinbart wurden, bzw. sich keine Fristen aus den AGBs ergeben, davon kannst Du ausgehen und sich keine Frist automatisch aus der Art des Kaufgegenstandes ergibt, dann gibt es keine Schadensersatzansprüche.Wir verarbeiten personenbezogene Daten über Nutzer unserer Website mithilfe von Cookies und anderen Technologien, um unsere Dienste bereitzustellen, Werbung zu personalisieren und Websiteaktivitäten zu analysieren. Wir können bestimmte Informationen über unsere Nutzer mit unseren Werbe- und Analysepartnern teilen. Weitere Einzelheiten finden Sie in unserer Datenschutzrichtlinie.
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